Stilllegung trotz Gutachten?!
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Mitglied seit: 27.07.2011
Schneeberg
Deutschland
105 Beiträge
Hallo,
gestern haben die Grün-weisen Männchen rausgenommen. Nachdem sie mein Auto checkten wollten sie die ABE für die H&R Federn sehen. Doch die waren warum auch immer nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Ich hatte jedoch ein Gutachten von 2007 worin stand dass ich die Felgen in Verbindung mit den 18 Zoll M-Felgen ordnungsgemäß verbaut habe und so fahren darf.
Der Polizist jedoch sagte dass muss in den Papieren stehen und so ein Gutachten vom TÜV verfällt angeblich nach 2 Jahren. Oo Außerdem bekam ich einen Mängelschein und er sagte die Busgeldstellle meldet sich. Angeblich Probezeitverlängerung, Aufbauseminar, 3 Punkte, 90 Euro.
Ist das denn alles rechtmäßig weil eig worden die Federn ja durch das Gutachten schon einmal abgenommen? :(
Hinzukommt dass das Gutachten von 2007 ist. im Tüv Bericht 2008 wurde es bemängelt dass die Federn nicht in den Papieren sind. Im Tüv-Bericht 2010, wo sie auch verbaut waren, steht rein gar nichts, also geht man davon aus, dass mit dem Auto alles iO ist.?
Danke für eure Hilfe
E46 Clubsport
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Driftiaz,
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Gruß
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Das TÜV Gutachten verfällt nicht nach zwei Jahren, es reicht, wenn du es im Auto mitführst. Die Eintragung in den Fahrzeugschein muss erst gemacht werden, wenn das Fahrzeug Verkauft oder umgemeldet wird.
Da du das Gutachten bei der Kontrolle nicht vorzeigen konntes, gehen die davon aus, dass nix abgenommen wurde. Daraus resultiert die Strafe.
Reich das Gutachten bei den Herren in Grün nach und wart ab was passiert.
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
Wie hier schon erwähnt wurde verfällt so ne Abnahme nicht sonst müssten die auch drauf schreiben das man innerhelb von 2 Jahren dien Fahrzeugschein ändern muß.
Nix Airride , lieber tief fahren als tief Parken
Es kommt drauf an,was auf den Tüvzettel steht, manchmal ist eine umgehende Eintragung in den Schein erforderlich, steht dann extra auf den Zettel drauf.
Meine das es bei einer Kombi Eintragung also Felgen/Federn sofort eingetragen werden lassen muss,
stand zumindest bei mir immer drauf.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
Meine das es bei einer Kombi Eintragung also Felgen/Federn sofort eingetragen werden lassen muss,
stand zumindest bei mir immer drauf.
(Zitat von: louisdama)
Nein, die kombi steht im letzten Gutachten. z.b. "Fahrwerk xy in Verbindung mit LM rädern yx"
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.07.2011
Schneeberg
Deutschland
105 Beiträge
Das Gutachten hatte ich mit habe ich den Polizisten gegeben. Sie schauten sich das an und sagten dass das von 2007 ist und abgelaufen ist.
Somit wäre das Gutachten 2009 erloschen. Es steht darauf dass man es direkt in die Papiere eintragen soll, wurde aber vom Vorbesitzer bis jetzt nicht gemacht.
Und nun:
TÜV 2008: Hinweis: Eintragen lassen ist mit vermerkt
TÜV 2010: Ohne Mängel oder Hinweise bestanden.
Wie kann das sein?
E46 Clubsport
Menschliches versagen vom Tüvprüfer.
Dir ist es bisher anscheinend auch nicht aufgefallen.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.07.2011
Schneeberg
Deutschland
105 Beiträge
naja ist jetzt erfolgreich eingetragen (:
kann geschlossen werden aber tdem danke an alle (:
E46 Clubsport
Hallo, ich bin neu hier und wollte mal fragen ob das tatsächlich alls rechtens ist .
Ich wurde von der Polizei angehalten Allgemeine Verkehrskontrolle, Ich fahre ein BMW E 36 Limo BJ.90
an dem Auto sind einige Umbauten gemacht worden, hab ihn aber so gekauft u. teils mit ABE teils Teilegutachten und Eintragungen., so jetzt komm ich mal zum Punkt.
Die haben mein ganzes Auto auseinander genommen und geschaut ob sie was finden, es ist alles eingetrage bzw. vorhanden.
Die Heckscheibenblende hat ein Teilegutachten und die dazugehörige nummer, nur war sie nicht eingetragen. deshalb haben die mit die weiterfahrt untersagt, das auto sei nicht verkehrstauglich.
Die heckblende und alles andere war schon so als ich das Auto gekauft habe, der Tüv hat auch nicts gesagt daß das teil nicht eingetragen sei.
Nun meine frage kann ich eine dienstbeschwerde bei der Polizei machen, weil die mich aufgefordert haben das teil eintragen zu lassen, es hat mich viel nerven ,zeit u. Geld gekostet.
3 Punkte 74,00€ geldstrafe und 45,50€ tüv eintragung
Zitat:
Die Heckscheibenblende hat ein Teilegutachten und die dazugehörige nummer, nur war sie nicht eingetragen. deshalb haben die mit die weiterfahrt untersagt, das auto sei nicht verkehrstauglich.
3 Punkte 74,00€ geldstrafe und 45,50€ tüv eintragung
(Zitat von: Moggele19)
Ist alles richtig so.
Zitat:
Nun meine frage kann ich eine dienstbeschwerde bei der Polizei machen, weil die mich aufgefordert haben das teil eintragen zu lassen, es hat mich viel nerven ,zeit u. Geld gekostet.
(Zitat von: Moggele19)
Nicht dein ernst? Die Herren haben alles richtig gemacht. Du bist einzig und allein für den ordnungsgemäsen Zustand deines Fahrzeugs zuständig.
Wenn man sich ein verändertes Fahrzeug kauf, sollte man schon darauf achten, dass auch alles eingetragen ist.
TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen und vergessen mal etwas.....
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Die Heckscheibenblende hat ein Teilegutachten und die dazugehörige nummer, nur war sie nicht eingetragen. deshalb haben die mit die weiterfahrt untersagt, das auto sei nicht verkehrstauglich.
3 Punkte 74,00€ geldstrafe und 45,50€ tüv eintragung
(Zitat von: Moggele19)
Ist alles richtig so.
Zitat:
Nun meine frage kann ich eine dienstbeschwerde bei der Polizei machen, weil die mich aufgefordert haben das teil eintragen zu lassen, es hat mich viel nerven ,zeit u. Geld gekostet.
(Zitat von: Moggele19)
Nicht dein ernst? Die Herren haben alles richtig gemacht. Du bist einzig und allein für den ordnungsgemäsen Zustand deines Fahrzeugs zuständig.
Wenn man sich ein verändertes Fahrzeug kauf, sollte man schon darauf achten, dass auch alles eingetragen ist.
TÜV-Prüfer sind auch nur Menschen und vergessen mal etwas.....
(Zitat von: jay x 412)
Und warum wird ein Auto bei dem die Hechscheibenblende nicht eingetragen ist verkehrsuntauglich?
Der tiefere Sinn dahinter erschließt sich mir nicht. Er hat es ja laut Post auch ohne Probleme eingetragen bekommen.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
mit der Eintragung wird auch die richtige Montage bestätigt.
Es hätte ja sein können,das die Blende fehlerhaft montiert wurde und hätte davon segeln können,Personenschäden nicht ausgeschlossen,daher korrekt.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
Der tiefere Sinn dahinter erschließt sich mir nicht. Er hat es ja laut Post auch ohne Probleme eingetragen bekommen.
(Zitat von: jochen78)
Über sinn und unsinn lässt sich bekanntlich Streiten, legal wirds erst wenn´s eingetragen ist. Somit haben die Herren schon richtig gehandelt.
Der einzige Weg der mit nicht eingetragenen Teilen gefahren werden darf, ist der
direkt zum TÜV.
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.