Auto verkauft Käufer droht mit Ärger
Zitat:
Zitat:
Was ist da bitte arglistig ?? Es wurde der Fehler erwähnt und ist auch während der Besichtigung aufgetreten ..
Bitte genau lesen.
Hätte er es im Kaufvertrag erwähnt, wäre alles gut gewesen.
Er hat es nicht notiert.
Wenn er jetzt alleine war und die Käufer zu zweit oder gar dritt, dann sieht es schlecht aus.
Man kann nicht von vornherein ausschließen.
Ihr seid weder Anwälte noch Richter.
In dieser verrückten Staat bekommt der Mann samt einem guten Anwalt und großzügigen Richter recht.
Es ist einfach verdammt schlecht wenn ein Wagen einen offenen Mangel besitzt, diesen im KV nicht festzuhalten.
Ihr könnt jetzt rumdiskutieren wie er wollt.
Wenn der Geschädigte klagt, wäre ich nur zu froh in Urteil zu hören.
Nicht das ich dem TE das wünsche, aber seid mal nicht so locker mit der Sache.
(Zitat von: Heckpropeller)
leider kann man hier ja nicht positiv bewerten...
hast meine volle Zustimmung
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E36-Freak,
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Gruß
der te hatte doch einen zeugen dabei ..der alles mitbekommen hat....auch das der mangel erwähnt wurde....
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Wenn er jemanden findet, der dabei war.
Im Endeffekt wird es eh so sein, dass nichts weiter zu hören sein wird.
Es bringt nichts sich deshalb schon jetzt verrückt zu machen.
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Hallo,
Recht hin,- Recht her....
Wenn er es wirklich wußte,- dann hat er Pech gehatbt.
Wenn es nicht eindeutig war,- dann teilt man sich den Kram und gut ist!!!
Das sind 700,-€ (ohne Prüfung),- macht für jeden 350,- und gut ist.
Dann gibt es auch keinen Ärger!
Zitat:
Hallo zusammen,
könnte Ihr mir weiter helfen bevor ich zum anwalt gehe?
Also ich habe am Freitag den 330ci SMG Cabrio von meinem Onkel verkauft.
Das Fahrzeug hatte manchmal ein Problem mit der Hydraulikpumpe wenn man dan gestartet hat
ließ es sich manchmal nicht der Gang einlegen. Da musste man dann das Auto abschließen und wieder anmachen da ging es. Der Fehler trat auch bei den Käufern auf beim anschauen und Probefahren. Doch Sie haben das Auto trotzdem abgekauft. Nun kriege ich ein Anruf das die Pumpe jetzt ganz am Arsch wäre und das der ADAC das Auto zur BMW Werkstatt abgeschleppt hat. Die Pumpe würde 700€ inc. einbau kosten obwohl der Rep.satz mit einbau bei ca. 350€ liegt.
Der Käufer meint ich soll die 700€ bezahlen oder das Auto zurück nehmen.
Im Kaufvertrag wurde das Auto unter Ausschlus der Sachmängelhaftung verkauft und das Auto ist auch auf dem Besitzer schon angemeldet.
Kann da was passieren?
(Zitat von: stylo.67)
Ja kann, wenn der bekannte Sachmangel nicht explizit im Verkaufsvertrag festgehalten wurde. Die Regelung "gekauft wie gesehen" hat sehr wohl ihre Grenzen!!!
Wenn man dir nachweisen kann, dass der Mangel schon vor Verkauf bestanden haben muss und dieser von dir bemerkt worden sein muss (ist hier wohl der Fall), dann kann der Käufer auf Nachbesserung besestehen. Bekannt ist ein Mangel dann, wenn er im Vertrag explizit aufgeführt wurde.
Auch bei der Formulierung "gekauft wie gesehen" von Privat haftet der Verkäufer für ihm bekannte Sachmängel, die der Käufer nicht direkt einsehen kann. Entscheident ist hierbei nicht, das es bei der Probefahrt auftrat, sondern das es im Vertrag steht. Daraus kann einem ein wundervoller Strick gedreht werden.
Und ab zum Anwalt!
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.