Auto anmelden ohne kennzeichen
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Achso ich habe mir ein 320 coupe gekauft!
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Hallo Esa-Riders,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto anmelden ohne kennzeichen"!
Gruß
Zitat:
Nun gehst Du zur Polizei und meldest die Kennzeichen als gestohlen. Damit bekommst Du einen Zettel mit dem Du das Fahrzeug auf Deinen Namen ummelden kannst.
Entweder "Anzeige gegen unbekannt" oder falls Du dem Verkäufer eine reinwürgen willst, dann direkt gegen den Verkäufer. (Zitat von: Jokin)
Das is auch ne gute Methode, um ne Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu bekommen. Weil es liegt ja definitiv kein Diebstahl vor. Und grad bei derartigen Geschichten verstehen die Ermittlungsbehörden nur in den seltensten Fällen Spaß. Und der TE weiss ja, dass ihm die Schilder nicht geklaut wurden.
Wenn man sich so nen Spaß erlauben will, dann zur Polizei gehen, den Sachverhalt schildern - und dann fragen, ob da irgendwas strafrechtlich Relevantes bei rauskommt.
Zum Thema Anwalt:
Der Gegner is ja jetzt angemahnt und somit im Verzug. Somit trägt er ab jetzt bzw. spätestens, wenn die Frist verstrichen ist (vorher würd ich nicht zum Anwalt rennen...) die Verfahrenskosten. Und oftmals macht eben ein Brief vom Anwalt etwas mehr Eindruck beim Anspruchsgegner als einfach nur ne Mahnung.
Bearbeitet von: mb100 am 10.08.2011 um 12:49:59
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Bevor hier noch so weitere gute Ideen wie die mit der Polizei kommen, lest bitte erst mal mb100 Post. Ist zusätzlich dann noch "Vortäuschen einer Straftat".
Nebenbei ist das Fahren eines zugelassenen PKW mit Kurzzeitkennzeichen streng genommen eine Urkundenfälschung, aber ist ja gut gegangen.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
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Ich hab schon bei der polizei angerufen, die meinten wegen Diebstahl kann ich ihn nicht anzeigen! Weil er ja mir die kennzeichen nicht gestohlen hat und ich weis wo die Kennzeichen sind!
Ich könnte ihn wegen Unterschlagung anzeigen aber das wars!
Und ob ich damit mein Auto anmelden kann weis ich nicht, ich geh eh gleich mal hoch zu den Cops!
mfg
Zitat:
Bevor hier noch so weitere gute Ideen wie die mit der Polizei kommen, lest bitte erst mal mb100 Post. Ist zusätzlich dann noch "Vortäuschen einer Straftat".
(Zitat von: Superstrose)
Hab ich vergessen, seh ich aber auch so. Vielen Dank!
(wenngleich auch 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) gegenüber 164 (Falscher Verdächtigung) subsidiär ist...)
Bearbeitet von: mb100 am 11.08.2011 um 10:34:54
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Hallo
Also wegen betrug oder so bekomm ich keine dran!
Der Bulle meinte nur " ich könne rein rechtlich nichts machen, weil die Schilder sein eigentum ist"!
Jetzt hab ich aber das Problem das ich dasAuto nicht angemeldet bekomme! Toll!!
So was mach ich jetzt??
mfg
Anstatt hier tagelang zu fragen was Du machen sollst, wäre ich schon lange hingefahren und hätte die Kennzeichen geholt. Warum immer so kompliziert und gleich Anwalt oder Polizei einschalten. DU hast die Kennzeichen vergessen (kann ich eh nicht nachvollziehen warum man an einem angemeldeteten Fahrzeug andere Kennzeichen schraubt) und mußt auch für DEINE Schusseligkeit auch gerade stehen, NICHT der anderen.
Wenn Du beim Bäcker statt Vollkornbrot - 2 Brötchen kaufst, kann man die Bäckerei ja auch nicht verklagen.
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Ja ist ja schön und gut!
Aber der wohnt 260km weit weg und ich bin mir 100% sicher das er eh nicht auf macht!
Wenn er schon nicht ans telefon geht!
Oder auf mails antwortet!