Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 31.10.2010
Hemer
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Hi
Ich bräuchte mal euren rat und zwar wurde meine freundin mit
32km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell geblitzt.
1 Frage:
Mit was muss sie rechnen ?
2 Frage:
Wenn fahrverbot kann man es legen wie man es will oder wird ers einen vorgeschrieben
wan man der lappen abgeben muss (Sie ist Beruflich auf ihren Führerschein angewissen)?
Ich hätte noch die möglichkeit meine Schwester als fahrerin anzugeben die hat einen Führerschein den sie nicht benötigt.
Wenn sie es übernehmmen würde mit welchen vollgen hat sie zu rechnen (ausser Punkte + Fahrverbot)
Ich danke euch schoneinmal im Vohraus (Bitte keine kommentare wie sie ist doch selber dran schuld usw)
mfg Spown1987
Mitglied: seit 2005
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Hallo spown1987,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "32km/h zu schnell"!
Gruß
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Hier kannst du selber nachsehen :http://www.bussgeldkataloge.de/
(Zitat von: Old Men)
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Gute Seite wenn mans mal braucht
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 31.10.2010
Hemer
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13 Beiträge
danke für die antworten.
Wie ist das mit den fahrverbot wen ich jetzt sagen würde das
es meine schwester war kann sie sich aus suchen in welchen
monat sie den Führerschein abgeben muss, oder sagen die
sie muss in in zwei oder drei monaten abgeben.
Könnte es passieren das die Fotos oder so vergleichen
und festsellen das es garnicht meine schwester war
die gefahren ist
mfg
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
danke für die antworten.
Wie ist das mit den fahrverbot wen ich jetzt sagen würde das
es meine schwester war kann sie sich aus suchen in welchen
monat sie den Führerschein abgeben muss, oder sagen die
sie muss in in zwei oder drei monaten abgeben.
Könnte es passieren das die Fotos oder so vergleichen
und festsellen das es garnicht meine schwester war
die gefahren ist
mfg
(Zitat von: spown1987)
Normal kann sich innerhalb von einem halben Jahr oder so aussuchen in welchen Monat man den Führerschein abgeben möchte. Die kommen einem da also schon etwas entgegen.
Naja wegen dem Foto wenn du angibst es war deine Schwester und die sieht deiner Freundin nicht so ähnlich kann es schon auffallen denk ich.
Da ich nicht genau weiß wie das mit der Identifizierung abläuft.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Zitat:
danke für die antworten.
Wie ist das mit den fahrverbot wen ich jetzt sagen würde das
es meine schwester war kann sie sich aus suchen in welchen
monat sie den Führerschein abgeben muss, oder sagen die
sie muss in in zwei oder drei monaten abgeben.
(Zitat von: spown1987)
ja, du hast einen bestimmten zeitraum in dem man aussuchen kann wann man ihn abgeben muss.
ich meine es sind 6 monate zeit indem der lappen dann 1 monat abgegeben werden muss. korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Zitat:
Könnte es passieren das die Fotos oder so vergleichen
und festsellen das es garnicht meine schwester war
die gefahren ist
mfg
(Zitat von: spown1987)
Ja.
Nicht klug.
evtl. folgt die Auflage => Fahrtennachweisheft
Bearbeitet von: nemexx` am 24.07.2011 um 18:31:36
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Ich halte nichts davon, jemanden anders als den Schuldigen anzugeben. Das ist vor allem strafbar!
Dem Schuldigen muss 3 Monate nach der Tat der Anhörungsbogen zugehen, ansonsten ist es verjährt.
Falls sie die Fahrerin ist, aber nicht die Halterin des Autos, dann musst Du selber überlegen ob Du es verantworten kannst, Deine Freundin erst zwei Monate und 14 Tage nach der Fahrt auf dem Anhörungsbogen anzugeben.
Du könntest auch der Polizei helfen und in den ersten Anhörungsbogen schreiben, dass Du gerade recherchierst wer es gewesen ist.
Vielleicht bekommst Du dann ein Fahrtenbuch aufgebrummt, das kostet "beliebig" ... ich kenne es mit 70 Euro bei Auferlegung und u.U. darfste das nach 6 Monaten an die zuständige Stelle senden.
Wenn Du Deine Schwester angibst, bekommt sie das Bußgeld und die Punkte ... zusätzlich gibt's bei diesem Tempo noch eine einjährige Bewährungsfrist. Wenn sie in dieser Zeit nochmal mit 25+ km/h zu schnell erwischt wird, ist der Lappen für 1 Monat weg auch wenn der Verstoß an sich noch nicht im Fahrverbot liegt.
Und beim zweiten Mal "Schein abgeben" muss dieser innerhalb von 14 Tagen (oder 4 Wochen?) nach Rechtskraft abgegeben werden - knallhart ohne 6 Monate Aussuchzeit.
(beim zweiten Mal verschleppt man einfach die Rechtskräftigkeit, geht auch ... *g*)
... ich würde es erstmal rauszögern. In dieser Zeit sollte Deine Freundin niemals bei Dir zu Besuch sein, denn ratzfatz stehen Polizisten bei Dir vor der Tür und recherchieren den Fahrer selber - hab ich auch schon gehabt. Beim ersten Mal bin ich drauf reingefallen ... beim zweiten Mal nicht, da ist es dann verjährt.
Ich bin übrigens (mittlerweile) punktefrei :-)
Falls Deine Freundin die Strafe bekommt, genügt ein Schreiben des Arbeitgebers, welches die Notwendigkeit des Führerscheins bescheinigt. Die Strafe wird dann "vervielfacht" ... einmal hatte ich die Verdopplung bekommen und aus Hagen hab ich mal eine Vervierfachung bekommen.
Gruß, Frank
PS: "Folgen" und nicht "vollgen" ... "voraus" und nicht "Vohraus"
Mitglied seit: 31.05.2009
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2648 Beiträge
Das mit den plötzlichen Hausbesuchen kann ich bestätigen!
Eine Freundin von mir ist mit 60 durch ne 30er Zone, sie war auf dem Foto schwer zu erkennen, hinzu kommt dass sie ihrer Schwester ziemlich ähnlich sieht!
Die Polizei war dann mehrmals bei ihr Zuhause, unangekündigt und hat sie und ihre Familie befragt, Fotos gemacht und die mit dem Plitzfoto vergleichen...
Die waren da ziemlich hartnäckig von dem was ich so gehört hab!
One of the last wild Ducks!
Ich fahre auch mal etwas schneller, das tut jeder Mal. Aber ich kann nicht verstehen wenn jemand zu schnell fährt und weiß ganz genau dass man den Führerschein braucht und dann im Grunde herum heult das man nicht dafür haften kann. Da man ja den Führerschein braucht. Deine Freundin ist doch Volljährig, die weiß doch was passieren kann, dann soll sie halt mal vorher nach denken was das evt. für Konsequenzen hat.
Was das kostet haben die anderen ja schon geschrieben. Ist auf jeden Fall nicht wenig. Ich finde es aber auch nicht gut wenn andere haften.
Und das mit dem: deine Schwester kann dafür einspringen? wie soll das denn gehen, da gibt es doch bestimmt ein Foto, sehen die sich so ähnlich!? und ein Fahrtenbuch soll auch nicht so prickelnd sein.
Man lass deine Freundin einfach in den sauren Apfel beißen die hat den scheiss verbrockt. Ich würde das persönlich nicht machen, weil es halt bei deiner Schwester vermerkt ist und bleibt
naja, ich kann seinen Wunsch verstehen ... wenn er selber mal in die Situation kommt, wird er auch froh sein, wenn jemand "einspringt".
Dass das nicht richtig ist, ist klar.
... und ich würde auch mal behaupten, dass sowas nicht in Foren diskutiert werden muss - all diese Sachen hab ich immer so geregelt, dass davon niemand was mitbekommen hatte ... insbesondere, wenn es "rechtlich bedenklich" wurde.
Dann lieber neuen Namen und in einschlägigen Foren informieren.
Gruß, Frank
Wenn du deine Schwester als Fahrerin angeben willst, dann kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Deine Schwester würde dann den Lappen abgeben. Da auch ein Foto auf dem FS vorhanden ist, kann mann das Foto mit einem vorhandenen Blitzerfoto vergleichen. Was dann? Dann käme hier noch ein Betrugsverfahren auf euch zu. Ist es das wert???
Zitat:
Dann käme hier noch ein Betrugsverfahren auf euch zu.
(Zitat von: Old Men)
Das wohl eher weniger. Man müsste überlegen, ob ein Vermögensschaden und ne Bereicherungsabsicht vorliegt. Ich neige dazu, dies abzulehnen - jedenfalls letzteres, wenn die, die zu schnell fuhr, letztendlich auch nachweislich die zeche zahlt.
Wenn, dann kommt wohl eher eines wegen falscher Verdächtigung.
Bearbeitet von: mb100 am 24.07.2011 um 23:09:22
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Wissentlich jemand anderen als den wirklichen Betroffenen auf dem Anhörungsbogen angeben ist nach §164 Stgb Falsche Verdächtigung und das gibt bis zu 5 Jahre Haft.
Allerdings kann sich Deine Schwester selbst auf dem Anhörungsbogen als Fahrerin angeben, das ist im OWI-Verfahren nicht strafbar.
Mit ein paar Kniffen und Glück, kommt man so bei Deiner Freundin durchaus in die Verjährung und weder sie, noch deine Schwester zahlen, bekommen Punkte oder das Fahrverbot.
Viel Glück
...all those nasty women gonna rip you dime for dime