Abstandszahlung bei Kasko-Hochstufung
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2 Beiträge
Hi zusammen,
hat jemand von Euch schonmal den Fall gehabt, dass die Versicherung eines Unfallgegners die Hochstufung in der Rabattklasse Eurer (Voll-)Kasko-Versicherung nicht übernehmen will und stattdessen eine Abstandszahlung, sozusagen als Ausgleich, anbietet?
Habe momentan den Fall und mir wäre die Abstandszahlung lieber. Gab aber noch keine Angabe, wie hoch die ausfallen könnte, kann mir da jemand von Euch nen Anhaltspunkt geben, wovon macht sich die Höhe einer solchen Abstandszahlung abhängig?
Würde meinen, dass man da die zu erwartenden monatlichen Kosten der Kasko-Hochstufung zu Grunde legt, aber für welchen Zeitraum?
Wer kennt sich da aus und kann weiterhelfen?
Schonmal vielen Dank und immer guten Grip,
Ralf
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Swaine23,
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Gruß
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ich hatte mal einen schaden an einem dritten "zurückgekauft" um nicht in der haftpflicht hochgestuft zu werden.
Bzw: Schadensfall > Regulierung durch meine Versicherung > Anhebung meiner Prämie > Rückkauf des Schadens > Absenkung auf meinen alten Schadensfreiheitsrabatt.
Das ging bei meiner versicherung bei schäden bis zu EUR 1.000,00
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Warte mal, irgendwas stimmt doch da nicht!?!?
Wenn der andere Schuld ist, dann zahlt seine Haftpflicht Deinen Schaden.
Warum kommt dann überhaupt DEINE Kasko ins Spiel?? Sie sollte damit gar nichts zu tun haben, deshalb kann es keine Rückstufung geben.
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Zitat:
Warte mal, irgendwas stimmt doch da nicht!?!?
Wenn der andere Schuld ist, dann zahlt seine Haftpflicht Deinen Schaden.
Warum kommt dann überhaupt DEINE Kasko ins Spiel?? Sie sollte damit gar nichts zu tun haben, deshalb kann es keine Rückstufung geben.
(Zitat von: ChrisH)
Ich hab auch über den Sachverhalt gegrübelt. Und das mit der gegnerischen Haftpflicht, die die Hochstufung "ausgleicht" kann ich mir nur dahingehend vorstellen, dass ne Schadensteilung vorliegt. Also beispielsweise Swaine23 zu 30 % am Unfall schuld ist - und der Unfallgegner zu 70 %.
Aber hier tut Aufklärung dennoch Not, da is was dran. Wie siehts denn nu aus?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich verstehe auch nicht worum es geht weil's total wirr geschrieben ist.
Teilkasko: Hochstufungen gibt es nicht (in der Regel Diebstahl, wild- und Glasschäden) - da zahlt man seinen Selbstbehalt und den Rest die Versicherung. Lohnt daher nur bei Schäden, die größer als der eigene Selbstbehalt ist.
Vollkasko: Hochstufungen erfolgen bei Schadensregulierungen, sofern der Schaden nicht selbst getragen wird. Ob nun erst die Versicherung einspringt oder man gleich selber zahlt, ist dabei meistens egal - einach mal bei seiner Versicherung anrufen. Die VK zahlt selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug (imParkhaus am Betonpfeiler hängengebieben, das Auto bei Nässe gegen die Leitplanke geworfen, etc.) ... natürlich keine Schäden bei Drogenfahrten und es gibt Sonderregelungen bei Abflügen durch zu hohe Geschwindigkeit. Natürlich auch hier immer abzüglich des Selbstbehalts.
Haftpflicht: Während die Kasko freiwillig ist, muss jeder Autofahrer eine Haftpflicht haben. Die zahl nie die Schäden am eigenen Auto, sondern immer nur die Schäden bei anderen Beteiligten.
Ob man diese Schäden direkt selber bezahlt oder den Schadensersatz später selber übernimmt, muss jeder selber anhand seiner Rabatteinstufung ausrechnen.
Auch wie lange man rechnen möchte, ist jedem selber überlassen ... Schäden < 1.000 Euro zahlt man lieber selber. Und das möglichst auch direkt ohne die Versicherung großartig darüber zu informieren.
Beispiel:
Ich bin am Zebrastreifen einem draufgefahren, weil ich gepennt hab. Daten ausgetauscht und am nächsten Tag in der Fachwerkstatt verabredet. Dort das Auto auf die Bühne genommen, Reparaturauftrag schreiben lassen, ich hab ihn als Auftraggeber unterschrieben und einen festen Kostenrahmen vereinbart.
Dem Besitzer hab ich das Geld dann in die Hand gezählt, ich hab die Auftragskopie mitgenommen, noch ein paar Bilder gemacht und schon war die Sache für mich erledigt.
Es ging um einen Schaden von ca. 700 Euro bei ihm ... da lohnt sich eine Hochstufung für mich nicht.
Gruß, Frank
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Mitglied seit: 21.09.2004
Bruchsal
Deutschland
2 Beiträge
Da habt ihr recht, ist ne Teilung 40:60 und die gegnerische Versicherung ist bereit sich an meiner Hochstufung zu beteiligen, bzw. hier schlägt sie eben eine Abstandszahlung vor, einen solchen Fall hatte ich bisher noch nicht...
Wie hoch Deine Kosten sind kannst du ausrechnen. In Deinen Bedingungen steht genau, nach wie vielen Jahren Du welche Einstufung hast.
Wichtig: Du musst die Mehrkosten aller folgenden Jahre addieren, bist Du auf ein Schadensfreiheitsrabatt kommst, auf dem es trotz weiterer schadensfreier Jahre keinen geringeren Prozentsatz gibt! Dass kann ggf. auch mal über 20 Jahre gehen!
Auf Grund der Berechnung kannst du auch mal überlegen, ob Du deinen Teil des Schadens nicht lieber selber zahlst, weil es billiger kommt.
Nachdem ich das mal durchgerechnet habe, was mich eine Rückstufung über alle Jahre kostet habe ich übrigens meine Vollkasko gekündigt, weil der Wert so hoch lag, dass er m.o.w. dem Wagenwert entsprach (weiß es nicht mehr ganz genau, aber unrentabel).
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Mitglied seit: 27.07.2010
Neuwerk
Deutschland
8 Beiträge
Zitat:
Auch wie lange man rechnen möchte, ist jedem selber überlassen ... Schäden < 1.000 Euro zahlt man lieber selber. Und das möglichst auch direkt ohne die Versicherung großartig darüber zu informieren.
Beispiel:
Ich bin am Zebrastreifen einem draufgefahren, weil ich gepennt hab. Daten ausgetauscht und am nächsten Tag in der Fachwerkstatt verabredet. Dort das Auto auf die Bühne genommen, Reparaturauftrag schreiben lassen, ich hab ihn als Auftraggeber unterschrieben und einen festen Kostenrahmen vereinbart.
Dem Besitzer hab ich das Geld dann in die Hand gezählt, ich hab die Auftragskopie mitgenommen, noch ein paar Bilder gemacht und schon war die Sache für mich erledigt.
Es ging um einen Schaden von ca. 700 Euro bei ihm ... da lohnt sich eine Hochstufung für mich nicht.
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
Hi da kann ich nur zustimmen,hab einen 800euro Schaden selber bezahlt um meine SFK zu behalten.Der Schaden wurde von meinem Versicherer reguliert und ich hatte 6 Monate Zeit das Geld zurückzuzahlen und alles war Gut.Praktische Sache,so konnte ich gemütlich Sparen und der Ärger war kleiner.
Gruß
http://29.media.tumblr.com/tumblr_lf89wxB3ja1qe0eclo1_r34_500.gif
Ich glaube mich zu erinnern, dass deine Versicherung dir das auch ausrechnet, was dich die Rückstufung über die Jahre kosten würde.
(Wie gesagt, es ist die Summer aller höheren Jahres-Beiträge, bis du trotz Rückstufung endlich die niedrigste Einstufung erreicht hast.)
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997