Zitat:
Einfacher ist es nur für den der im Vertrag steht !
(Zitat von: Jago)
Da halte ich folgenden Sachverhalt dagegen:
Angenommen, beide haben eine Wohnung angemietet; im Mietvertrag steht nur der Mann. Weder er noch sie können die Wohnung allein finanzieren. Nun kommt die (unschöne) Trennung; sie zieht von heute auf morgen aus und haut ab zu wohin auch immer. Und unterlässt natürlich sämtliche Zahlungen. Nun darf der Mann (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) gucken, wie er die nächsten Monate allein die Mieten stemmt.
Zitat:
Beste lösung währe dennoch das man die Wohnung auf beide schreibt. Im falle einer Trennung kann man immernoch entscheiden wer die Wohnung behält. Dem Vermieter wird es in 99% der Fälle nicht stören wenn ihr nach ein paar Jahren einen neuen Vertrag aufsetzt indem nur noch einer von euch steht.
(Zitat von: Jago)
Die Theorie hat zwei Schönheitsfehler.
1. klappts in 99 % der Fälle nur bei ner einvernehmlichen Trennung. Endet die Beziehung im Streit, so werden möglicherweise keine(r) von beiden die Wohnung aufgeben wollen.
2. zwar wirds den Vermieter nicht stören, nen neuen Vertrag aufzusetzen, aber unterstellt, eine(r) von beiden widerspricht der (Änderungs-)kündigung, so muss der andere sich mehr oder weniger aus dem Vertrag rausklagen. Mit anderen Worten: beide Mieter können nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen; niemals einer allein auch nicht nur einer für sich. Will also der Teil, der auszieht, aus dem Vertrag raus, so muss (auch) der Teil, der in der Wohnung bleibt, dem zustimmen. Stimmt er nicht zu, so bleibts beim Vertrag mit den drei Parteien - und es müssen dann auch grundsätzlich beide für die Miete aufkommen. Das heißt: es kann passieren, dass man noch ewig für ne Wohnung zahlt, die man gar nicht mehr bewohnt.
Eine Möglichkeit wäre, nen Partnerschaftsvertrag zu schließen. Das Ding is so ähnlich wie ein Ehevertrag. Da schreibt man rein, was im Trennungsfall mit der Wohnung passiert usw.
Die Gerichte erkennen den Vertrag so im Grundsatz auch an; klar kanns sein, dass manche Klauseln für sittenwidrig gehalten werden o.ä.
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Wenn Du Dich nicht in den Mietvertrag setzen lassen willst, dann muss Dir aber auch klar sein, dass Du - im Falle der Trennung - nahezu keine Chance hast, die Wohnung zu behalten. Vor allem nicht, wenn Deine Freundin in der Wohnung bleiben will.
(Zitat von: mb100)
Und vor allem genau da sehe ich die Probleme.
Man weiß nie, wie der andere sich nach einer Trennung verhält...stell dir vor, sie schaltet dann komplett auf stur und behauptet steif und fest, du hättest nie in der Wohnung gewohnt. Dann stehst ganz schön dumm und vor allem ohne Wohnung da. Und das von einem Tag auf den anderen.
(Zitat von: aNka)
Gut, klar. Damit muss man rechnen. Nur auf der anderen Seite: wenn ne gemeinsame Wohnung da ist, es zur Trennung kommt und die Wohnung nicht meine ist, dann pack ich eh meine Sachen, verschwinde - und will nicht eine Sekunde länger mit besagter Frau in der fraglichen Wohnung verbringen. Wozu auch? Da investier ich tatsächlich mal lieber nen gewissen Betrag und miete mich zunächst mal in nem Hotel ein. Bzw. gibts ja auch noch Freunde, Verwandte, Eltern, ...
Und ja, ich gehöre auch zu denen, die die Frau im Trennungsfall ziemlich schnell vor die Tür setzen, wenn die Wohnung meine ist (unabhängig von "Mietwohnung" und "Eigentumswohnung").
Bearbeitet von: mb100 am 10.06.2011 um 16:41:13