Zitat:
Das Problem an der Sache ist die Auslegung des Streams. Denn obwohl nur gestreamt wird, speichert dein Rechner die Daten temporär (während des Sreams). D.h. dass es eine kurzzeitige "Sicherung" eines urherberrechtlich Geschützten Film ist.
Aber ich denke auch dass hier für die 1156490 Millionen (übertrieben) User nix kommen wird.
(Zitat von: Boogie)
Ja und?
Durch die alleinige Speicherung ist ja noch kein Teilen, Vertrieb, oder Bereitstellen erfolgt.
Das ist ja genau der Punkt der bewiesen werden muss. Darum werden bei Tauschbörsen so viele abgemahnt, weil es eben bereitgestellt wird in dem Moment, wo man es herunterläd.
Nur ob Du nun streamst, bei einen One-Klick-Hoster herunterlädst ist das Gleiche und auch der identische Tatbestand. Wie genau der ist, müsste ich nachschauen, nur wenn Du den Film jetzt streamst, verursachst Du einen Schaden (Streitwert) von, naja... nehmen wir mal einen älteren DVD-Film, von 6-10€. Das ist einfach zu gering und wird dann nicht verfolgt.
Auch wenn es allemal illegal ist.
Btw... die IP-Adressen bekommen sie, indem die IP Adressen der User geloggt werden, dann wird bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt, die muss dem nachgehen und fordert dann bei den ISP die Kundendaten an.
Dann haben sie die Adresse und schicken die Abmahnung los.
Aber, wie gesagt, richtig Streitwert gibt es erst wenn etwas verbreitet wird.
Darum mahnen sie ja bei den Tauschbörsen ab wie Hölle, während bei den One-Klick-Hostern bisher noch niemand abgemahnt wurde, der etwas heruntergeladen hat. Und so wird es, nach meiner Meinung nach bei den kino.to-Nutzern zu 99% auch ablaufen.
Grüße