Zitat:
@simon was hat dir das autohaus geschrieben darauf geschrieben?
Das Übliche: Es tut uns leid. Sicherlich ist alles ein Missverständnis. Wir möchten Sie gerne als Kunden behalten....
Anbei senden wir Ihnen einen Gutschein für den nächsten Öl-Service ;-)
Der wird demnächt erst mal in Anspruch genommen. Dass sie mich weiterhin als Kunden haben, können die sich aber abschminken ;-)
Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)
Bearbeitet von - simon1707 am 18/08/2004 08:57:01