HILFE !!! nach 2,5 Jahren PKW Verkauf Probleme!!!
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korrigiert das ganze ist sogar noch ein Jahr länger her:
Hallo,
ich versuche mal die ganze Situation zu erklären und hoffe das evtl. der eine oder andere ähnliches erlebt hat oder weiß was nun passiert:
Also ich habe mir vor gut 2 Jahren einen Alfo Romeo gekauft von Privat, dieser hatte nach 5 Wochen einen Motorschaden. Da ich den von privat abgekauft habe, konnte ich dem Verkäufer nichts und bin auf den Reparatur-Kosten sitzen geblieben. Nach dem ich dann ca. 3000 Euro für die Reparatur bezahlt habe, habe ich den Wagen noch ca. 2000km gefahren und dann weggetan weil ich dieses Auto einfach nicht mehr mochte.
Am 11.10.2008 habe ich den Wagen bei einem Händler in Zahlung gegeben. Da ich kein KFZ-Mechaniker bin oder jemand der sich mit Motoren auskennt, habe ich dem Händler alle Belege und Rechnungen von dem Wagen mitgegeben und Ihn darüber aufgeklärt das der Wagen einen reparierten Motorschaden hat.
Der Wagen stand dann ein Jahr beim Händler im Verkaufs-Show-Raum und wurde dann an jemanden verkauft. Bei diesem Käufer stand der Wagen den ganzen Winter in der Garage und hat Ihn jetzt angemeldet. Der neue Verkäufer stellte nun fest das der Wagen einen zu hohen Ölverbrauch hat. Nun kontaktierte mich heute nach genau 1 Jahr und 7 Monaten das Autohaus und fragte mich ob ich arglistig den Mängel verschwiegen habe.
Es ist 1,7 Jahre her und diese ganze Situation zu rekonstruieren war für mich selbst nicht einfach.
Fakt ist aber das ich mit meinem Vater besten Wissens dem Autohändler alles über den Wagen erzählt habe, dieser meint aber wir hätten wissen müssen das nach dem reparierten Motorschaden der Wagen mehr ÖL geschluckt hat.
Der Wagen war danach nochmal bei der Werkstatt wo der Motorschaden repariert wurde aber was genau da gemacht wurde oder ob die noch ÖL nachgefüllt haben weiß ich nicht. Ich weiß nur das der Wagen bis zu dem Tag als ich Ihn in Zahlung gegeben hat noch lief.
Was muss ich jetzt tun das Autohaus gibt mri bis Montag Zeit Stellung zu nehmen. Meinen Anwalt habe ich informiert allerdings erst Montag einen Termin und da für mich momentan das Wochenende gelaufen ist da das Autohaus sagte ich sollte den Wagen dann wieder zurück kaufen hoffe ich hier vorab ein paar Infos zu bekommen!
Ich dachte auch immer das es keien Gewährleistung von Privat gegen über einen Händlers gibt und das wenn ein Schaden nach 1,7 Jahren erst festgestellt wird gibt es da keine Verjährung oder so?
Vielleicht kann mir ja jemand ein wenig die Angst nehmen.
Gruß
Marcel
Bearbeitet von: NoHux am 06.05.2011 um 19:11:12
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Hallo NoHux,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "HILFE !!! nach 2,5 Jahren PKW Verkauf Probleme!!!"!
Gruß
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nach 1,7 jahren den wagen zurücknehmen! das sagt ein autohaus, welches kein leihe ist und ahnung hat. und dir nun frist gibt?
die versuchen dich als dummen jetzt heran zu zeihen. du bist privatverkäufer gewesen und musst keinerlei sachmängelhaftung und gewährleistung geben. sofern du die nicht im vertrag unterschrieben hast. also verkauf inkl. 2 jahre garantie.
das autohaus kann für den schaden in der zeit ja auch selbst verantwortlich gewesen sein.
also fakt ist, dass dir nix passiert und du dir keine sorgen machen brauchst.
schon häftig wie sie dich damit abziehen wollen , lass dich nicht verarschen und lass dir von dennen nichts sagen , nach einen jahr und sieben monate können Sie dir garnichts denn wäre es innerhalb von 14 tagen könnten Sie es mit hilfe von Anwalt noch zurück geben aber nach dieser Zeit wünsche dem Autohaus viel spaß und du darfst dir nichts sagen lassen!
Wenn er auf dich einredet, kopf hoch und zeige ihn das es nicht deine schuld ist !!! Natürlich sucht er jetzt wie ein blöder nach dem schuldigen , aber er kann dir rein garnichts!!!!
Gruß - Piotrek
Gruß - Piotrek
Mach dir keine Gedanken, einfach ignorieren und gut ist.
Die können Dir nichts!
Du hast alle Belege denen gegeben, mehr kann man da nicht machen.
Zudem hast ndu ja nur 2.000km gefahren, ergo kann dir der Ölverbrauch wohl kaum aufgefallen sein.
Somit bist du immernoch bzw. schon wieder aus der Sache raus und das Autohaus ist immernoch selbst schuld, wenn sie solch einen Wagen ankaufen.
Lass dich nicht verrückt machen, ignorier es und gib es ggf. deinem Anwalt.
Wenn die mit Geldforderungen etc. kommen, lass es einfach auf ein Gerichtsverfahren ankommen, da verliren die zu 100%.
Wenn der Wagen 1 Jahr lang steht, dann den Winter über auch wieder steht und vorher einen reparierten Motorschaden hat, wird dir kein Richter der Welt die Schuld in die Schuhe schieben.
1 1/2 Jahre, da wärest du vermutlich noch nichtmals schuld, wenns ein langsamer Verschleiß gewesen wäre, da es einfach zu lange her ist, um dir noch was aufs Auge zu drücken.
Aber wegen deiner Sache mach dir keine Sorgen, die können dir nix.
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148
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https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
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Naja so einfach ist das auch wieder nicht!!!
Zitat:
und fragte mich ob ich arglistig den Mängel verschwiegen habe.
Das ist der springende Punkt, eigentlich könnten Sie dir nichts, aber wenn sie dir nachweisen können dass du sie nicht genügend aufgeklärt hast, sind sie im Recht!
Das ist auch von Privat zu Privat so, wenn einer ein Fahrzeug mit falschen oder fehlenden Angaben (hier der erhöhte Ölverbrauch) verkauft macht er sich strafbar!
Den Begriff "arglistig" verwenden die nicht ohne Grund, denk mal schon dass die ne gewisse Ahnung auf dem Gebiet haben!
Du hast ihnen zwar vom Motorschaden erzählt, aber sie sind aufgrund deiner Aussage "er sei reperiert" davon ausgegangen dass wieder alles okay ist!
Denk mal dass wenn es vor Gericht kommt es sehr auf den Anwalt drauf an kommt, er kann sagen "das Autohaus als Fachmännischer Betrieb hätten sich das Auto nach dieser Info (reperierter Motorschaden) zumindest vor dem Kauf ansehn müssen und nach über einem Jahr kann der private Verkäufer nicht mehr haftbar gemacht werden!"
Oder aber er sagt "durch die "Arglistige Täuschung" (wenn es denn eine ist) wirst du zur Veranwortung gezogen"!
Naja egal was raus kommt, es spricht nicht für das Autohaus wenn sie etwas Verkaufen und keine Ahnung von haben!
Dann sollten sie zumindest auch dazu stehn und den Schaden auf Kulanz richten, kostet die ja nicht so viel wenn sie es in der eigenen Werkstatt mit den eigenen Leuten machen!
Denk mal die Pokern erstmal und schauen ob du sofort einknickst und Kasse machst, sprich aber auf jedenfall mit deinem Anwalt, wie gesagt die Sache ist nicht ohne für dich!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 06.05.2011 um 18:14:34
One of the last wild Ducks!
erstmal beruhige dich.... hast du einen kaufvertrag bzw. hast du den KV noch? dann grab ihn aus und verliere ihn nicht. ansonsten kann dir der händler eh nichts.der wagen wurde frisch repariert verkauft... nachweislich. also kann er dir garnichts.
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Ich korrigiere mich es ist sogar 2,5 Jahre her gibt es eine Verjährung und verschwiegen haben wir nichts der Händler hatte alle unterlagen die wir auch haben
Dann hat der Händler noch schlechtere Karten.
Übrigens: Du hast den Wagen ja komplett reparieren lassen, sollte dann noch nachweislich etwas verpfuscht sein, was du nicht gemerkt hast/was man nicht unbedingt merken würde, wäre auch deine Werkstatt mit dran, wenn sie den Schaden nicht komplett repariert hätte, dir aber in Rechnung gestellt hat.
Mach dir da wie gesagt keine Gedanken, die können dir nix.
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Zitat:
Das ist auch von Privat zu Privat so, wenn einer ein Fahrzeug mit falschen oder fehlenden Angaben (hier der erhöhte Ölverbrauch) verkauft macht er sich strafbar!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Er ist das Auto nur 2000km nach dem reparierten Schaden gefahren, nach 2000km merkt man keinen zu hohen Ölverbrauch! Also hat er keine falsche oder fehlende Angabe gemacht!
Ich denke mal es steht ganz gut für dich, da wird das Autohaus wenig Chancen haben, die werden das wohl nur mal probieren bei den "Ahnungslosen"...
Lg
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
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Gibt es denn nur noch solche "DUMMENFÄNGER"?
Es ist wirklich das Allerletzte auf was man heutzutage so kommt, um Leute abzuziehen.
Mach dir keine Sorgen. Da passiert nix.
Halt uns aber bitte auf dem Laufenden, wie weit diese Trottel gehen...
Gruß Mirko
Und bitte: BLOSS KEINE STELLUNGNAHME SCHREIBEN!!!
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Du bist ein Laie und hast den Motorschaden einfach in einer Werkstatt reparieren lassen. Dann bist du davon ausgegangen, das wieder alles in Ordnung ist und hast den Wagen bei einem Händler - also ein Profi in Sachen Autos ! - in Zahlung gegeben und ihn auf einen ehemaligen Motorschaden hingewiesen.
Er verlangt von dir jetzt Geld wegen zu erhöhtem Ölverbrauch nach knapp 2 Jahren? Der Händler sollte als ein Profi den Motor damals überprüfen lassen sollen. Er hats vermutlich nicht getan. Selbst Schuld!
Lustig sowas, lass dich nicht abziehen. Der versucht da noch etwas rauszuholen.
Wenn du Rechtschutz hast einfach zum Anwalt, der schreibt einen schönen Brief an dem Händler und gut ist.
Kopf hoch!
mfg
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Okay, wenn du wirklich nur 2000Km gefahren bist, muss ich BMW-E30-SLS recht geben, da merkt man natürlich keinen hohen Ölverbrauch!
Es sei denn es war eine Ölpfütze unterm Auto oder andere Spuren die darauf hindeuten!
Nach 2,5 Jahren verjährt soweit ich weis noch nichts, das kleinste sind glaub ich 3 Jahre für Diebstahl oder so kleinsachen...
Denk auch dass die erstmal pluffen, du bist ein Laie was das angeht kann man dir denk ich nichts vorwerfen!
Aber sicher dich trozdem über deinen anwalt ab, bzw befrag ihn kurz zu der Sache, nicht dass das überraschen doch teuer wird für dich!
One of the last wild Ducks!
Mach Dir keinen Streß! Arglistig verschwiegen wäre z.B. einen Unfallschaden den Du gewußt hast, und nicht beim Verkauf angegeben hast.
Das der Motor nach der Reparatur Öl verbraucht ist dann pech! Bei 2000km kannst Du nicht wissen ob der Motor ordnungsgemäß instandgesetzt wurde. Des Weiteren ist er Händler und muss gewisse Probleme erkennen.
Nach einer so lange Frist würde ich müde darüber lächeln. Dafür würde ich nicht einmal zu Anwalt gehen, sondern ihn an die Reparaturwerkstatt verweisen. Als Privatperson bist Du aus der Nummer raus.
www.lindlar.org
Zitat:
Naja so einfach ist das auch wieder nicht!!!
Zitat:
und fragte mich ob ich arglistig den Mängel verschwiegen habe.
Das ist der springende Punkt, eigentlich könnten Sie dir nichts, aber wenn sie dir nachweisen können dass du sie nicht genügend aufgeklärt hast, sind sie im Recht!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 06.05.2011 um 18:14:34
(Zitat von: Fresh Prinz)
Das hört sich immer nett an. Aber schon einmal versucht jemandem arglistiges Verschweigen nachzuweisen? Gestaltet sich oft nicht so einfach, wie es in der Theorie erscheint.
Zitat:
Und bitte: BLOSS KEINE STELLUNGNAHME SCHREIBEN!!!
(Zitat von: mikV8)
Bitte vorsichtig mit solchen Aussagen. Je nachdem wer dieses Schreiben in welcher Form verfasst hat kann es äußerst (!!!) unklug sein keine Stellungnahme abzugeben.
Grundsätzlich gilt: Nur die Pflicht erfüllen, mehr nicht!
Diese Pflicht kann auch darin bestehen, dass "keine Äußerung zur Sache" vorgenommen wird, sondern eine Gegenfrage formuliert wird:
"Wieso werde ich nach ____ Monaten seit dem Zeitpunkts des Verkaufs mit dieser Frage konfrontiert?"
Der Grund ist sicherlich interessant und vorallem wünschenswert. Später muss es darauf hinauslaufen, dass die Standzeit schriftlich fixiert wird und dann musst Du nur noch antworten "Es konnte bis zum Zeitpunkt des Verkaufs kein erhöhter Ölverbrauch festgestellt werden". Damit muss das Autohaus nachweisen, dass nicht die Standzeit für den Ölverbrauch ursächlich ist.
Das kann man auch alles ohne Anwalt machen.
Gruß, Frank
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Zitat:
Zitat von: Christopher05
Das hört sich immer nett an. Aber schon einmal versucht jemandem arglistiges Verschweigen nachzuweisen? Gestaltet sich oft nicht so einfach, wie es in der Theorie erscheint.
Als ich meinen damals verkauft habe, hab ich mich genau über solche Dinge informiert!
Er hat etwas Öl verloren (kleine Ölpfütze in der Garage nach 2 jahren) und 3 Kleine Auffahrunfälle (2x hinten und 1xvorn) da ich nie schuld war wurde alles bei BMW Fachgerecht behoben!
Die haben mir geraten alles anzugeben, denn wenn der Verkäufer zB einen Motorschaden hat bzw am Rahmen (was theoretisch nicht sein kann da nur sehr sehr leichte unfälle) bemerkt dass es ein Unfaller ist,dann muss ich ihn auch nach 2, 3, 4, 5 Jahren noch zurück nehmen!
Laut ADAC und ein paar Bekannten soll das schon öfter mal vor gekommen sein!
Sicher ist das nicht einfach, gerade wenn sehr lange Standzeiten (wie hier beim TE) mit dabei sind, aber die Möglichkeit sollte man deswegen nicht Kategorisch ausschließen!!!
Ich finde Jokin´s Idee nicht schlecht, wär ein guter Ansatz wie du vorgehen könntest!
Vor allem müssen Sie dann noch etwas mehr bringen und zu der Sachlage genau Stellung nehmen!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.05.2011 um 11:23:38
One of the last wild Ducks!
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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Zitat:
Zitat:
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Und bitte: BLOSS KEINE STELLUNGNAHME SCHREIBEN!!!
(Zitat von: mikV8)
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Bitte vorsichtig mit solchen Aussagen. Je nachdem wer dieses Schreiben in welcher Form verfasst hat kann es äußerst (!!!) unklug sein keine Stellungnahme abzugeben.
Grundsätzlich gilt: Nur die Pflicht erfüllen, mehr nicht!
Diese Pflicht kann auch darin bestehen, dass "keine Äußerung zur Sache" vorgenommen wird, sondern eine Gegenfrage formuliert wird:
"Wieso werde ich nach ____ Monaten seit dem Zeitpunkts des Verkaufs mit dieser Frage konfrontiert?"
Der Grund ist sicherlich interessant und vorallem wünschenswert. Später muss es darauf hinauslaufen, dass die Standzeit schriftlich fixiert wird und dann musst Du nur noch antworten "Es konnte bis zum Zeitpunkt des Verkaufs kein erhöhter Ölverbrauch festgestellt werden". Damit muss das Autohaus nachweisen, dass nicht die Standzeit für den Ölverbrauch ursächlich ist.
Das kann man auch alles ohne Anwalt machen.
Gruß, Frank
Die Aussage hatte schon ihren Grund.
Mit irgendwelchen Stellungnahmen kann man sich ganz schnell in etwas rein reiten, da die Gegenpartei natürlich immer alles nach ihrer Fassung auslegen wird und genau dies soll eine solche Aufforderung zur "übereilten" Stellungnahme(vor allem auch noch schriftlich) auch nur bezwecken.
Irgend eine dahergelaufene Werkstatt hat mal gar kein Recht von irgendwem eine Stellungnahme einzufordern. Sollte so eine Aufforderung von nem Anwalt oder von einem Gericht kommen ist das natürlich was anderes.
Ansonsten mach ich mich ab morgen auch wahllos dran, irgendwelche Beschuldigungen durch die Gegend zu schicken und wer nicht reagiert der zahlt... ;-)
Mein Tip: Eventuell dort anrufen und die Sache einfach mal hinterfragen. Aber auch da möglichst keine konkretene Aussagen machen. Da wird aus einem "Ich habe innerhalb der 2000km nicht auf den Ölverbrauch geachtet / nicht nach dem Ölstand geschaut" eine "Verletzung der Sorgfaltspflicht" etc.
Lass also die erstmal eine Erklärung abliefern, wie sie denn auf die Beschuldigung kommen und was sie dir genau zur Last legen. Wirst sehen, dass die sich auch drehen und winden und möglichst nix sagen wollen.
Gruß Mirko
Zitat:
Das ist auch von Privat zu Privat so, wenn einer ein Fahrzeug mit falschen oder fehlenden Angaben (hier der erhöhte Ölverbrauch) verkauft macht er sich strafbar!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Das stimmt so pauschal nicht und steht hier auch nicht zur Debatte. Es liegt ja noch keine Betrugsanzeige vor. Bitte nicht Strafrecht und Zivilrecht wild durcheinanderwurschteln.
Ansonsten passts, was Du geschrieben hast.
Das mit der Stellungnahme is schon net verkehrt. Auch wenn die auch der gegnerische Anwalt nicht einfordern kann. Im Prinzip kann die net mal das Gericht einfordern, aber das würde dann ziemlich sicher zum Verlust des Verfahrens führen. Aber die würd ich schon von nem Anwalt gegenlesen lassen. Es kann gut sein, dass man mit einer unüberlegten Bemerkung in der Stellungnahme was schreibt, was die Gegenseite (geh mal davon aus, dass der, der die Stellungnahme liest und bewertet, Jurist ist...) dann wunderbar nutzen kann, um eben ne Arglist zu bauen.
Zitat:
Da wird aus einem "Ich habe innerhalb der 2000km nicht auf den Ölverbrauch geachtet / nicht nach dem Ölstand geschaut" eine "Verletzung der Sorgfaltspflicht" etc.
(Zitat von: mikV8)
Wie ich schon schrieb: richtig.
Wobei eine "Verletzung der Sorgfaltspflicht" für den Arglist-Vorwurf nicht reichen würde. Die Sorgfaltspflichtverletzung is ja der Fahrlässigkeitsfall, und für die Arglist braucht man nen Vorsatz...
Bearbeitet von: mb100 am 08.05.2011 um 20:11:44
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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bei Rostock
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Wie definiert das Autohaus hohen Ölverbrauch? Laut BMW ist ein Liter auf 1000km normal. Das Men Auto noch mehr verbraucht ich mir fast nicht bekannt.
hab ich nicht
Keine Stellungnahme schreiben, nicht reagieren. Eine Anfechtung wegen "arglistiger" Täuschung ist lächerlich. Jeder schmeisst ohne große Ahnung mit dem Wort um sich.
Eine arglistige Täuschung ist "fast" nicht nachzuweisen.
Ich würde mich schlapp lachen wenn die mich nach 2 Jahren mit so ne Scheisse konfrontieren würden. Sag denen die sollen dich nicht belästigen.
Ich würde solange warten bis ne Anzeige eintrutelt (die wird zu 95proz nicht kommen). Und wenn eine kommt ab zum Anwalt. Bevor ich nicht rechtlich belangt werde würde ich GAR NIX machen. Kostet nur nerven. Einfach ruhig blut...
(Mein Text gilt natürlich nur sofern du wirklich nichts verschwiegen hast, und wenn doch.... können se dir trotzdem nichts nachweisen)
Bayrisches Meisterwerk
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Mitglied seit: 25.07.2006
Schuettorf
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Also der Autohändler hat inzwischen schon bei meiner Werkstatt angerufen und alle Rechnungen angefordert. Der Motor ist früher von meiner Werkstatt zu einer Motoren-Werkstatt geschickt worden wo er instand gesetzt wurde. Da es schon 2,5 Jahre her ist habe ich meine Werkstatt gefragt ob der Wagen nach der Reparatur erhöhten Ölverbrauch hatte. da ich es nicht meinte aber auf nummer sicher gehen wollte. Diese sagte nein der Wagen sei nur einmal noch da gewesen um den Ölwechsel zu machen dies wurde von der Motoren-Werkstatt vorgeschrieben.
Ich wüsste nich wo ich falsch gehandelt haben sollte. Habe mit meinem Vater nochmal über die ganze Sache gesprochen der auch bei dem Verkauf dabei war, als dieser sich dann einigermaßen wieder einbekommen hat ;) sagte er auch das wir denen alles gesagt haben was wir wussten und alles gegeben haben was wir hatten an Rechnungen. War froh das wir zu 2. beim Verkauf waren.
Ob der Wagen jetzt wirklich nen erhöhten Ölverbrauch hatte kann ich absolut nicht sagen, weil 1. ich ihn nicht merh lange gefahren habe und 2. ich nicht jeden Tag den Ölstand kontrolliert habe, da der Wagen in meinen Augen vernünftig repariert wurde.
Mein Anwalt sagte nur eine kostenbeteiligung abschlagen und das Gespräch beenden.
Heute Abend 17 Uhr will mich das Autohaus anrufen.
Danach berichte ich weiteres.
Gruß
Marcel