Dieser Beitrag wurde vom Moderator ThaFreak am 08.04.2011 um 08:38:31 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Moin erstmal,
ich hoffe, dass Thema ist hier richtig angesiedelt:
Es geht um folgendes:
Der Ford Fiesta meiner Schwester hatte neuerlich das Problem, dass die Beleuchtung hinten ausgefallen ist. Eine Sichtung nach defekten Sicherungen ergab kein Ergebnis, ebenso wurden keine korrodierten Leitungen am Heck gefunden. Da sie aber 300km entfernt wohnt, konnte ich ihr nicht helfen, so dass sie zu einer Werkstatt in Oldenburg gefahren ist. Dort war man sich offenbar sofort sicher und baute für stolze 150€ einen neuen Lenkstockschalter ein. Danach funktionierte das Licht am Heck auch vorrübergehend wieder (später mehr dazu). Auf dem Weg zu uns in den Norden fiel das Licht abends auf der AB wieder aus. Hier angekommen, schaute ich mir den neuen Lenkstockschalter erst einmal genauer an, wurde tatsächlich getauscht und war neu - dennoch zu teuer. Immerhin kamen noch 35 Minuten Arbeitslohn dazu mit 42€; also einer Rechnung von insgesamt ca. 190€ inkl. Beim Ausbau des Lenkstockschalters fiel mir allerdings auf, dass nicht der Lenkstockschalter das Problem war, sondern eine "Klammer" am Stecker, der auf den LSS gesteckt wird. Nach leichtem zusammendrücken der Klammer und erneutem Einbau funktionierte auch alles wieder ordnungsgemäß. Die Ursache war also kein defekter LSS, sondern der Kontakt am Stecker; also ein Wackelkontakt.
So weit so gut. Da ich aber auch kaufmännisch tätig bin, kenne ich mich recht gut aus mit dem Rücktritt vom Kaufverträgen bzw. Nachbessern. Hier handelt es sich ja aber um einen Werkvertrag, wo ich mich nicht ganz so gut auskenne. Jedenfalls habe ich der Werkstatt ein Schreiben im Namen meiner Schwester, welches dieses anerkennt und unterschrieben hat, in dem sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da ihr hier ein teures, aber nicht dem Zweck der Reparatur dienendes Ersatzteil verkauft wurde. Im folgenden habe ich dann die genaue Fehlerursache beschrieben und den Rücktritt erläutert.
Gestern erhielt meine Schwester dann ein Schreiben seitens des Anwalts der Werkstatt der auf Zahlung besteht und zusätzlich 39€ für sein Schreiben in Rechnung stellt. Zu beachten dabei ist ja aber, dass bei Rechnungen OHNE Fälligkeitsdatum nach dem Gesetz die 30-Tage Regelung gilt, die Rechnung also spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum überwiesen werden muss. Da die 30 Tage aber noch nicht um sind und meine Schwester eh darauf besteht, den LSS zurückzugeben, hat sie folgedessen noch nicht bezahlt. Es kann doch also nicht sein, dass hier irgendeine Anwaltskanzlei zusätzlich Gelder für ein Schreiben ohne rechtliche Konsequenzen (Mahnung) verlangt, sondern nur zur Zahlung des Gesamtbetrages auffordert, da der Werkstatt angeblich nicht die Chance zum Nachbessern gegeben wurde. Was soll auch groß nachgebessert werden, wenn die Klammer am Stecker wieder richtig zusammengedrückt ist?! Nochmal lösen und wieder zusammendrücken? :-D
Dabei würde meine Schwester die angefallenen Arbeitskosten auch zahlen, jedoch nicht den LSS, der nicht dem Zweck der Reparatur diente. So oder so sind die 35 Minuten Arbeitszeit völlig überzogen, wenn ich bedenke, dass ich das Ding in 2 Min auseinander, 1 Minute Fehlersuche, 1 Minute Fehler beheben und 2 Minuten wieder zusammengebaut habe.
Ich bitte hier mal um Rat bzw um Fachleute Eurerseits.
Bearbeitet von: ThaFreak am 08.04.2011 um 08:38:31