Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 30.03.2011 um 23:05:27 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Thema, dass es wie Sand am Meer gibt.
Habe mir jetzt Zender Felgen gekauft die auch noch Reifen drauf haben. Zwei von denen sind auch noch zu gebrauchen.
Hier mal die Daten:
Zender Dynamic - Rundum 8,5Jx17H2 ET35 - 215/45/R17
Mein Auto:
318ti Compact - 3C/G - E36 - H&R Federn
In dem Teilegutachten von 2002 steht jetzt folgendes:
Es sind nur folgende Reifenfabrikate zulässig: Bridgestone RE71/S-01; Continental CZ 91/TS 750; Dunlop SP 8000/9000; Michelin Pilot SX XGTV/MXX 3.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit und die Verwendbarkeit der Reifengröße 215/45/R17 auf der Radgröße 8,5Jx17H2 bei der Begutachtung des vorschriftsmäßigen Zustandes des fahrzeuges vorzulegen und diese in der Anbaubestätigung zu bescheinigen."
Frage:
1. Was soll das für eine Bestätigung sein? Jeder Hersteller sichert doch zu, dass der Reifen einer bestimmten Traglast gilt, oder?
2. Reicht das Teilegutachten um die Geschichte vom Tüv Menschen eintragen zu lassen? Ohne Einzelabnahme?
2.1. Meckert der Tüv wenn ich da andere Reifen drauf mache (215/45/R17 Kumha)?
Nochmal zur Info: Hatte vorher Brock B2 Felgen drauf mit 8,5Jx17 VA (215er) und 10Jx17 HA (245er) eingetragen!
Hilfe!!
Danke ;-)
Bearbeitet von: angry81 am 30.03.2011 um 23:05:27