Lackschaden durch Nachbarskinder
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.04.2011 um 13:31:52 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Hallo zusammen,
die Nachbarskinder haben es heute geschafft mit Steinwürfen meinen Kotflügel hinten rechts zu beschädigen. Der Lack ist an einigen Stellen ziemlich tief getroffen und es hat sich auch eine kleine Delle gebildet. Der Vater hat den Schaden auch gesehen und will es Montag seiner Versicherung melden.
Ich habe keine Erfahrung mit Versicherungen und deren Ablauf. Wird in der Regel dann ein Kostenvoranschlag benötigt, oder wird eine Rechnung von der Werkstatt eingereicht? Vielleicht kennt sich jemand da ewas aus?
Thanks und Grüße!
T-Rex
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.04.2011 um 13:31:52
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Hallo T-Rex,
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Gruß
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Wie alt sind die Kinder?
Wenn Du ne Rechtsschutz hast: lass Dich von nem Anwalt beraten. Und sollte der Vater gefragt werden, ob er denn die Aufsichtspflicht verletzt hat, soll er nach Möglichkeit erst mal gar nix sagen. Kann sein, dass die Versicherung die Zahlung verweigert, wenn die Kinder nicht deliktfähig sind, Schäden durch Kinder nicht im Versicherungsumfang enthalten sind und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Mit dem blöden Ergebnis, dass Du dumm dastehst und nix ersetzt bekommst.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hallo
Also ich kenn das von meinen 2 Kindern ( also haben noch nix kaputt gemacht , aber weiss es wegen Abschluss der Versicherung)
1. Muss das extra in der Versicherung dabei sein das Kinder ich glaube unter 6 Jahren auch versichert sind da wie vor mir schon geschrieben wurde die Kinder bzw Eltern gar nicht haftbar gemacht werden können. ( was ich total sinnlos finde eigentlich) .
2. Wird ein Kostenvoranschlag normal aussreichen allerings wirst du dann bei dem Ausleich des Schades die MWst. abgezogen bekommen bis du eine Rechnung vorlegst.
Wir haben das in der Versicherung der Kinder mit drin weil es immer ärgerlich ist wenn dann noch was bei Nachbarn passiert, denn das würde keiner sagen bezahlen wir nicht ( im Normalfall) und dann kann es schnell ganz teuer werden.
Hoffe du bekommst deinen Schaden bezahlt.
lg
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Danke an die Antworten.
Die Kinder des Nachbarn sind extra mit in der Versicherung aufgeführt, also sollte es eigentlich keine Zahlungsschwierigkeiten geben. Der "Schuldige" ist über 6 Jahre alt.
Und falls es extrem unglücklich kommen sollte habe ich eine Rechtsschutzversicherung und einen anderen Nachbarn als Zeugen, der das ganze sogar gesehen hat.
Bearbeitet von: T-Rex am 26.03.2011 um 17:23:09
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Dann würde ich mir keine Gedanken machen, denn dan wirst du keine Probleme haben.
Wie gesagt wenn du übers Gutachen abrechnest werden dir die 19% abgezogen . Wenn du über eine Rechnung abrechnest dann nicht ^^
In diesem Sinne
Ok, also is er mindestens sieben Jahre alt. Und der Vorsatz is auch zu bejahen.
Wie sag ich immer: am besten direkt das Kind verklagen. Kinder verklagen macht am meisten Spaß. Die weinen dann immer so schön *gggggggggg*
(RA sollte dann eigentlich nicht erforderlich sein...)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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so, habe mittlerweile ein Kurzgutachten von dem KFZ-Sachverständigen/Versicherung bekommen, knapp 600,-.
Meint ihr das ist der ungefähre Aufwand für das lackieren des Kotflügels hinten rechts?
Müsste nicht auch ein gewisser Wertverlust an dem Fahrzeug enstehen? Der Kotflügel ist ja dann lackiert, bei einem unfallfreien Fahrzeug.
Und wieso nur ein Kurzgutachten? Zitat: Diese Expertise wurde in Form eines Kurzgutachtens erstellt. Die Reparaturkalkulation beinhaltet nur die für die Ermittlung des Reparaturweges erforderlichen Ausstattungsvarianten und Sonderzubehörteile.
Bearbeitet von: T-Rex am 08.04.2011 um 09:37:58
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1711 Beiträge
Zitat:
so, habe mittlerweile ein Kurzgutachten von dem KFZ-Sachverständigen/Versicherung bekommen, knapp 600,-.
Meint ihr das ist der ungefähre Aufwand für das lackieren des Kotflügels hinten rechts?
Müsste nicht auch ein gewisser Wertverlust an dem Fahrzeug enstehen? Der Kotflügel ist ja dann lackiert, bei einem unfallfreien Fahrzeug.Und wieso nur ein Kurzgutachten? Zitat: Diese Expertise wurde in Form eines Kurzgutachtens erstellt. Die Reparaturkalkulation beinhaltet nur die für die Ermittlung des Reparaturweges erforderlichen Ausstattungsvarianten und Sonderzubehörteile.
Bearbeitet von: T-Rex am 08.04.2011 um 09:37:58
(Zitat von: T-Rex)
Baujahr des Fahrzeugs?
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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EZ 01.2005
übrigens ist das Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen der Versicherung, sprich Angestelltem durchgeführt worden. Ich dachte ich könnte als Schadensnehmer einen unabhängigen Gutachter auswählen? Eine Kopie des Gutachtens geht vom KFZ-Sachverständigen an die Versicherung und nun muss ich abwarten was die jetzt machen.
Bearbeitet von: T-Rex am 08.04.2011 um 15:11:39
also der bei dem unser Sohn vor einem Jahr mal 2 Kreutze mit einem Stein ans Auto gemalt hat hat um die 700€ von der Versicherung bekommen. Abgerechnet wurde über Kostenvoranschlag. Deliktunfähige Kinder sind bei uns mitversichert.
Lass bei BMW einen Kostenvoranschlag machen und reich den ein.
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wegen ein- zwei hundert € will ich mich nicht stressen, bin froh wenn die überhaupt zahlen.
Normalerweise kenne ich es allerdings so, dass ich als Schadensnehmer einen unabhängigen Gutachter wählen kann.
Bearbeitet von: T-Rex am 09.04.2011 um 06:30:40
Bearbeitet von: T-Rex am 09.04.2011 um 06:31:31