Zitat:
Das Auto ist ein Gebrauchtwagen von 2005.
Bin mir echt nicht sicher ob das die BMW Gebrauchtwagen Garantie übernehmen muss.
Die Sprachsteuerung ist doch ein Zubehör und keine Grundausstattung.
Ich hatte den Verkäufer im Autohaus darüber informiert der sagt mir die Garantie deckt dies nicht ab.
Soll ich zum Anwalt ?
(Zitat von: BMW_M-pala)
OK...ich versuch mal etwas Licht einzubringen (ich bemühe mich um einfache Ausdrucksweise).
Ich beschränke mich dabei aufs Wesentliche, da es für einen Laien recht verwirrend sein könnte:
Man muss zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden!
Dies sind zwei verschiedene Dinge.
GARANTIEDie Garantie ist eine
freiwillige Leistung des
Herstellers, wenn ein Mangel an der Sache innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintritt (üblich 2-3 Jahre).
Dies bedeutet, dass der Hersteller die Funktionstüchtigkeit für die Sache oder auf dessen bestimmte Einzelteile garantiert.
Wenn man sich nun ein Gebrauchtauto kauft ist meist die oft 2-jährige Garantie abgelaufen.
Über den Verkäufer/Händler kann man aber diese Garantie zum Teil erweitern, indem man sie dazukauft.
Die Garantie erstreckt sich dann über diverse Teile des Motors, Getriebes, Mechanik etc.
Was alles abgedeckt ist, steht meist sehr detailliert in einem Garantieheftchen, welches man dazubekommt.
Alles was dort nicht aufgeführt ist, fällt auch nicht unter dieses Garantie.
Oft zählen dazu Verschleißteile, Elektronik oder irgendwelche Sondersachen.
Diese Garantie läuft solange, wie man dafür gezahlt hat.
So....und jetzt
GEWÄHRLEISTUNG! :-)
Die Gewährleistung ist eine
gesetzlich festgelegte sogenannte Mängelhaftung.
Dies bedeutet, dass ein Käufer bestimmte Rechte im Rahmen des Kaufvertrages zustehen.
Auch bekannt als Sachmängelhaftung.
Also der VERKÄUFER
muss die Sache (gekauftes Irgendwas) frei von Mängeln (Defekte, funktioniert nicht, usw...) dem Käufer übergeben.
Somit bestehen also gegenüber dem Verkäufer die Rechtsansprüche und nicht gegenüber dem Hersteller.
Die Grundlage für diese Gewährleistung ist das Bürgerliche Gesetzbuch § 437,439 u.a. .
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast allerdings beim Verkäufer!
Das heißt, wenn an der gekauften Sache etwas nicht richtig funktioniert oder diese einen sonstigen Mangel hat,
muss der Käufer dem Verkäufer
nicht beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufs (Übergabe der Sache)schon so gewesen ist.
Erst nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass
die Sache zum Zeitpunkt des Kaufs schon einen Mangel hatte. (Beweislastumkehr)
Nun wenden wir diese Gewährleistung auf unsere Gebrauchtfahrzeuge an.
Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtautos durch den Autoverkäufer auf ein 1 Jahr (statt den gesetzlichen 2 Jahren) begrenzt werden.
Dies machen auch alle so. :-)
Wenn also ein Gebrauchtauto
innerhalb der ersten 6 Monate einen Mangel aufweist,
so muss der Käufer nichts anderes tun, als den Verkäufer damit (freundlich) zu konfrontieren.
Dieser muss nun eine Nacherfüllung anstreben.
Der Käufer hat nun zunächst 2 Wahlmöglichkeiten der Nacherfüllung:
1. Lieferung einer neuen Sache
2. Nachbesserung (Beseitigung des Mangels)
Es kommt natürlich auf die Verhältnismäßigkeit an.
Eine nicht funktionierende Sprachsteuerung führt kaum zu einem neuen Auto:-)
Aber dieser Mangel muss nachgebessert (beseitigt) werden, und
zwar ohne jegliche Kosten für den KäuferAlso nochmal ganz kurz:Auch beim einem gebraucht gekauften Auto muss dieses ohne MÄNGEL zum Zeitpunkt der Übergabe (Kauf) sein.
Wenn innerhalb des ersten Jahres (besser in den ersten 6 Monaten) etwas Defektes, Mangelhaftes auftritt,
so muss der Verkäufer dies ohne Kosten für den Käufer beseitigen!
Lasst euch nicht abwimmeln.
Zwei Nachbesserungsversuche darf der Verkäufer durchführen, besteht
derselbe Mangel
danach weiterhin, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.
@BMW_M-pala: Du musst keineswege zum Anwalt, sondern deinen Verkäufer darauf hinweisen,
dass er die Sprachsteuerung im Rahmen der Gewährleistung zu reparieren hat. Ob es Sonderausstattung oder Serienausstattung ist, spielt absolut keine Rolle!
So wie das Auto verkauft wurde, so muss er für die Funktionsfähigkeit gerade stehen.
Werft bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander.
Man sollte also immer zuerst von der gesetzlichen Gewährleitung Gebrauch machen (weil man eben das Recht dazu hat!).
Hoffe dies hilft euch etwas weiter....:-)
Bearbeitet von: Charlie Wax am 04.04.2011 um 18:59:11