Und zwar, wenn ich einen Wagen in lübeck kaufe(schleswig Holstein) und ich in Hannover(Niedersachsen) wohne,Ich nach dem kauf erheblich mängel feststelle und nun meine rechtsschutz einschalte, wo wird der Verfahren behandelt ? In Hannover oder in Lübeck ? Es geht ja darum, das nicht jeder Anwalt in jedem bundesland zugelassen ist.
SERVUS Ich denkmal da wo das Auto gekauft wurde bzw. der Kaufvertrag Unterzeichnet wurde. Man schreibt ja meist beim Datum auch den Ort dazu.Bin mir aber nicht sicher.
wenn du beim Händler gekauft hast wird in seinen Geschäftsbedingungen (die du ja mit der Kaufvertragsunterzeichnung akzeptiert hast) stehen, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers liegt.Lasse mich aber gern eines besseren belehren.Bei Privatgeschäften weiß ich es nicht.
wenn du beim Händler gekauft hast wird in seinen Geschäftsbedingungen (die du ja mit der Kaufvertragsunterzeichnung akzeptiert hast) stehen, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers liegt.
(Zitat von: Papa76)
Das darf meines Wissens aber nur angewandt werden, wenn der Geschäftapartner auch Vollkaufmann ist. Also, bei Privatkauf ist diese Klausel unzulässig.
Simon
______________________ Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)