Also ich kenne mich da ein wenig aus und versuche mal die Grundlagen anzusprechen ...
du kannst pro Hauptbeschäftigung EINEN Nebenjob machen ...
Hauptjob ist auch während du im Urlaub oder Freigestellt bist, was jetzt SaZ4 ist, weiss ich nicht genau (verschrieben ???)
nur Studenten, Schüler, Hausfrauen, Rentner dürfen mehrer Minijobs gleichzeitig machen
beim Minijob unterscheidet man zwischen
geringfügig und kurzfristigGeringfügig ist eine Minijob immer dann wenn er zeitlich unbegrenzt anfängt und nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet und nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient ...
Kurzfristig ist ein Minijob immer wenn bei Beginn die Beendigung klar geregelt wird und im Vertrag bereits drin steht ! Dann darf er von der Beendigung ein Jahr Rückwärts höchstens zwei Monate am Stück beschäftigt sein oder innerhalb eines Kalenderjahres rückwirkend 52 Arbeitstage
Stunden und Verdienst sind hier nebensächlich - das machen die ganzen Studis beim Daimler oder BMW in den Sommerferien, 2 Schicht schaffen und in 3 Wochen 3500 Euro verdienen
Sodele, jetzt der Trick an der Geschichte
mehrer Minijobs werden zusammengezählt, biste über der Grenze wird das ganze steuerpflichtig...
aber
ein geringfügier und ein kurzfristiger Minijob werden nicht zusammengezählt !!!
Das heisst maximal wäre folgendes denkbar
Schüler --- drei gerinfügige entlohnte Minijobs mit maximal 15 stunden in der Woche und 400 euro Verdienst zusammen, dazu noch ein kurzfristiger Job mit 2 Monaten fester Laufzeit und Vedienst wie man möchte (3000 Euro oder so)
Hauptbeschäftiger --- Geld aus dem hauptjob, EINEN geringfügig entlohnten Job mit maximal 15 stunden in der Woche und 400 Euro Verdienst im Monat dazu, und einen kurzfristigen Job mit ner festen Laufzeit von 2 Monaten am Stück und Verdienst wie man möchte ...
Alledings ist die Frage wie man vor allem die Variante 2 machen möchte ???
Wenn noch mehr Fragen hast, werde ich versuchen zu antworten, nicht alle Varianten sind übehraupt machbar, dein Hauptarbeitgeber hat das letzte Wort und während Urlaub arbeiten wird untersagt wegen Erholung usw. usw. da gibt es noch ein wenig zu beachten ...
MFG
Stephan
(alle Angaben ohne Gewähr, aber ich habe das mal gelernt in der Ausbildung :-D )