Auf der Straße geschweist - Anzeige !?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 10.02.2011 um 21:17:36 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.Hallo , ich habe vor ein paar Tagen meinen unterboden auf der straße geschweist . Das Auto war aufgebockt , weder bürgersteig noch straße war betroffen durch rumliegende teile oder ähnliches . Nachdem ein Nachbar die Polizei rief stellt mir der Polizist eine Anzeige aus , da auf der Straße am Auto arbeiten illegal sei , auch wenn niemand anders dadurch gefährdet oder belästigt würde .
Ich kann mir das aber beim besten willen nicht vorstellen - der ADAC zb hilft ja auch vor ort und schleppt nicht erst das auto aufs privatgelände .
Hat jemand rechtliche kentnisse dazu ?
Wäre für Rat der dankbar , da ich momentan keine Garage besitze und darauf angewiesen bin , das auto auf der Straße fertig zu machen .
Bearbeitet von: angry81 am 10.02.2011 um 21:17:36
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Hallo humanica,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auf der Straße geschweist - Anzeige !?"!
Gruß
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was steht denn konkret als Grund bzw Verstoß gegen welchen § drin?
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Mitglied seit: 07.07.2010
königswinter
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hab die anzeige noch nicht auf dem tisch , die wurde bisher nur geschrieben .
Er meinte nur das ich nicht einfach auf der Straße arbeiten dürfte .
Krass, was hast du denn für Nachbarn? Kann dir jetzt nichts dazu sagen, aber ich mache mein Auto auch meistens auf dem Parkplatz vorm Haus (2m vom Bürgersteig). Erkundige dich mal bei nem Anwalt, der wird dir da am besten helfen können und auf den kannste dich auch verlassen.
Lg
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Zitat:
Krass, was hast du denn für Nachbarn?
(Zitat von: BMW-E30-SLS)
Aber echt!
Bei mir müssen die meistens vom Bordstein runter auf die Straße (im ruigen Wohngebiet), da ich meist das gesamte Auto aufm Bordstein abstelle.
Bisher kam nie was.
MfG
Kommt ja auch immer drauf an wo du wohnst, ich wohn in nem 2500-Mann Dorf, hier kennt jeder jeden. Hier kommt keiner auf die Idee jmd. deswegen anzuzeigen oder die Bullen zu rufen. In der Stadt oder in nem Stadtgebiet wirds wohl wieder anders sein.
Lg
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Die Chancen stehen sehr schlecht, da was gegen die Anzeige zu machen.
Schon allein die Tatsache das du mit nem Brenner auf der Straße schweißt, geht schon mal nicht. Und die Gefahr andere zu blenden oder gefährden durch die Funken, ist eine Geldstrafe auf jedenfall dabei, auch wenn du niemanden in Nähe war.
Ich meine man darf nicht mal selbst sein Auto auf der Straße mit Wasser sauber machen!!
Wieso schweißt du denn auf der Straße? Es gibt doch sone Selbstschrauber Werkstätten.
Ich glaube die Höhe der Straße richtet sich danach, ob du auf einer, ich sag mal Nebenstraße oder auf einer kleinen Sackgasse geschweißt hast.
Aber um eine Anzeige wirst du nicht rumkommen. Echt mein Beileid, dass du so nen Nachbarn hast!
Ich mein wär besser wenn er dich vollgeschnauzt hätte, als gleich die Polizei zu rufen!
Ich glaube mal nicht das du jetzt mit dem Auto fertig bist. Also ich empfehle dir wirklich die Selbstschrauber Werkstatt. Kostet 1 Stunde max 7 Euro!
das schweißgerät auf öffentlichem gelände ist schon ein problem. damit man das darf, braucht man ja ein schweißerpass. falls du den nicht hast, KÖNNTEN sie noch auf die idee kommen das du da fahrlässig und ohne zulassung gearbeitet hast. leidergottes ist es tatsächlich so, dass man nicht schweißen darf auf öffentlichem gelände, ohne die vorgeschrieben sicherheits und warnhinweise. wie schon gesagt weiß ja keiner was du da machst und wenn dann einer in den lichtbogen schaut, wirds echt fies.
aber nichts desdotrotz würde ich doch meinen nachbarn auf diese regelung hinweisen. mein nachbar kommt mir bei sowas auch immer helfen (passiert aber aufm privatgrundstück)
ich bin eine butterblume
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
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du darfst noch nichtmal am auto schrauben geschweige denn reifen wechseln auf öffentlichem grund.
Zitat:
Ausserdem ist es möglich, das es dazu unterschiedliche Veroirdnungen seitens der zuständigen Gemeinde gibt.
(Zitat von: E36-Freak)
Denk ich auch. Und wenn nicht, dann ist es sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Am besten mal abwarten, ob was kommt und was kommt - und dann überlegen, ob und wie man dagegen vorgeht...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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704 Beiträge
Zitat:
du darfst noch nichtmal am auto schrauben geschweige denn reifen wechseln auf öffentlichem grund.
(Zitat von: Matthes3302)
Das kann aber so auch nicht stimmen, weil das macht sogar der ADAC und jeder der auf der Autobahn einen platten hat macht das auch.
www.alpina-archive.com
Zitat:
[quote]
du darfst noch nichtmal am auto schrauben geschweige denn reifen wechseln auf öffentlichem grund.
(Zitat von: Matthes3302)
sagt wer bzw. wo steht das?
ich glaube ich persönlich würde es auch nicht unbedingt toll finden, wenn jemand direkt vor meiner Haustür an der Stra0e seinen Unterboden oder sonstwas schweisst
Kommt sicherlich auf den Umfang der Arbeiten an. Ich weiss es auch nicht hundertprozentig, aber unterliegen Schweissarbeiten nicht besonderen Sicherheitsvorschriften? Könnte im öffentlichen Verkehrsraum sicherlich ein Problem darstellen, Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer und ganz ungefährlich ist die Geschichte sicherlich auch nicht, wenn Du unter dem Wagen an der Straße und dem Gehweg arbeiten mit offener Flamme ausführst und da gehen Passanten vorbei
Der ADAC fühtr doch keine wirklichen Reparaturarbeiten vor Ort aus und hat für sowas sicherlich auch eine Genehmigung
Ausserdem ist es möglich, das es dazu unterschiedliche Veroirdnungen seitens der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung gibt.
ich werde mich zu dieser Thematik mal schlau machen, poste das Ergebnis dann (Montagabend)
Mitglied seit: 29.08.2002
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2356 Beiträge
Zitat:
du darfst noch nichtmal am auto schrauben geschweige denn reifen wechseln auf öffentlichem grund.
(Zitat von: Matthes3302)
So kenne ich das allerdings auch. Kann nun aber leider auch nicht sagen, wo sowas geregelt ist. Aber Ortssatzungen sind sicher schon mal ein guter Ansatzpunkt.
Es ist ja z.B. auch so, wenn ein Wohnhaus eingerüstet werden muss, benötigt man i.d.R. eine Genehmigung der Stadt/Gemeinde, sofern der öffentliche Bürgersteig betroffen ist. Gilt auch für sämtliche anderen Arbeiten, bei denen der öffentliche Grund betroffen ist.
Und ADAC & Co dürfen natürlich auf offener Straße reparieren, weil die ja nur Hilfe Leisten. Wenn die nix in wenigen Handgriffen wieder hin bekommen, schleppen die auch in die nächste Werkstatt.
Wenn ich mal ne Anzeige bekomme frag ich die Polizei wo sie denn ist wenn jeden Tag in der Tempo 30 Zone die Rallye Paris Dakar stattfindet oder mir schon wieder 40 Hunde vor die Mauer geschissen haben.
Finde das gefährlicher und belästigender als wenn ich mal die Räder wechsel....lachhaft.
Schweißen auf offener Straße ist halt ne Sache, da fehlt mir jetzt das Hintergrundwissen aber ich kann mir da auch nicht vorstellen, dass das so ohne weiteres möglich wäre.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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Halle
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Naja, es ging bei der Anzeige sicherlich um das Schweißen auf der Straße.
Das macht noch nichtmal der ADAC. Dennn die haben keine Sachweißgeräte an Bord.
So ganz unbegründet ist das dann wohl nicht.
Allerdings hätte der Nachbar ja auch mal zu Dir kommen und mit Dir reden können.
Aber so sind unsere Lonely Ranger nunmal. Die gibts anscheinend überall.
Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Hosen pupt :-)
Zitat:
Wenn ich mal ne Anzeige bekomme frag ich die Polizei wo sie denn ist wenn jeden Tag in der Tempo 30 Zone die Rallye Paris Dakar stattfindet oder mir schon wieder 40 Hunde vor die Mauer geschissen haben.
(Zitat von: tobibeck80)
und ich bin einsichtig und fange nich an auf andere zu zeigen. nur weil andere scheiße bauen, ist das kein freifahrtsschein für sich selber. wenn von 10 vergehen 3 geahndet werden, hat man halt pech, und muss seine strafe berechtigterweise hinnehmen, als die polizei vollzukacken, warum die sie nich auf die anderen 7 losgehen.
ich bin eine butterblume
ich sehe 2 probleme in der sache...
1. man darf ohne schweißerausrüstung nicht auf öffentlichen gelände schweißen.
ist genauso das man die richtige ausrüstung braucht um im wald holz machen zu gehen. da langt net nur die kettensäge^^
2. wirste durch den lichtbogen der beim schweißen entsteht andere gefähren. weil der schon blenden kann...
das deswegen gleich ne anzeige bekommst... naja bei mir hättest schnell fertig schweißen können und danach str. kehren als belohnung :D
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
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76 Beiträge
was soll das immer mit dem adac.
der macht dein auto nur notdürftig wieder flott wenn sie es schaffen. einen platten musst du auch wechseln um weiterfahren zu können.
aber von sommer auf winterreifen wechseln muss man nicht um das auto von der straße zu bekommen. damit kann man auch in die werkstatt fahren. genauso unterboden schweißen usw.
Zitat:
Zitat:
Wenn ich mal ne Anzeige bekomme frag ich die Polizei wo sie denn ist wenn jeden Tag in der Tempo 30 Zone die Rallye Paris Dakar stattfindet oder mir schon wieder 40 Hunde vor die Mauer geschissen haben.
(Zitat von: tobibeck80)
und ich bin einsichtig und fange nich an auf andere zu zeigen. nur weil andere scheiße bauen, ist das kein freifahrtsschein für sich selber. wenn von 10 vergehen 3 geahndet werden, hat man halt pech, und muss seine strafe berechtigterweise hinnehmen, als die polizei vollzukacken, warum die sie nich auf die anderen 7 losgehen.
(Zitat von: Doedelhai159)
Ich wechsel die Reifen trotzdem wie es mir passt vorm Haus.....oder schraub sonst wie am Auto rum....solange es nicht ölig wird.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Das Schweissen im ö.VR. stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Der "Durchführende" bräuchte dafür eine Ausnahmegenehmigung gem. §46 StVO