(Zitat von: buffda)
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wer ein abgemeldetes auto verkauft, verzichtet ca. auf 1/3 des geldes :)
(Zitat von: Imotski)
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Warum das? Die Blindheit für das vermeintlich schnelle Geld bewegt manche, dumme Sache zu machen. Sorry! Aber wenn ich höre, dass 1/3 weniger Kaufpreis erzielt wird, da kann ich mich nur schlapp lachen. Demnach würde ich bei einem Wagenwert von 10000€ nur 6777€ bekommen weil er abgemeldet ist!?! Lach weg!
Meine Meinung ist, abmelden, dadurch ist man auf der sicheren Seite. Entweder kommt der jenige aus der Ecke und nimmt in Kauf das er 2x kommt, oder man trifft sich am folge Tag bei seiner Zulassungsstelle und begleitet die Ummeldung / Abmeldung und kann sich sicher sein, oder man holt auf ein wenig Risiko Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.
Ich Frage mich immer, was Leute damit bezwecken wollen, dass sie einen Kaufvertrag zur Zulassungsstelle schicken und alles für erledigt erklären wollen. Hierzu sollte man die Rechtsgebiete auseinanderhalten. Der Kaufvertrag ist BGB, also Provatrecht! Wo leite ich im Privatrecht ein öffentliches Interesse her, wenn ich etwas verkaufe? Die Zulassungsstelle hat erst dann ein interesse, wenn die Steuer oder Versicherung nicht bezahlt wird. Sicherlich ist die Zulassungsstelle verpflichtet das Fahrzeugregister in Ordnung zu halten. Daher würde sie den Halter wenn er im selben Zulassungsbezirk auffordern umzuschreiben, oder die andere Zulassungsbehörde wegen Amtshilfe zur Umschreibung auffordern. Jedoch spielt dies im Verhältnis zum fehlenden Versicherungsschutz die untergeordnete Rolle. Somit kann es passieren, dass der Versicherungsvertrag zwecks Nachhaftung etc. nach ein paar Monate läuft bis der Wagen abgemedelt oder umgemeldet ist. Diesen monitären Nachteil kannst Du dir dann per Gericht privatrechtlich erstreiten.