Kostenregulierung nach Unfall
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Hi habe mal eine Frage zur Kostenregulierung nach einem Unfall.
War nur ein kleiner Blechschaden. Verursacher war sich noch nicht sicher ob er es über die Versicherung lassen möchte oder selbst bezahlen und bat mich dann erstmal in die Werstatt zu fahren um einen Kostenvoranschlag zu machen. Kostet bei meinem Händler 50€
So schaden lag bei knapp 1800€ hat es dann seiner Versicherung gemeldet.
Bekam dann einen Brief das der KV anerkannt wurde und ob ich das Auto reparieren lassen möchte oder auf KV Basis ausbezahlt werden möchte (natürlich ohne Mwst).
Teilte dann mit das ich es gerne ausbezahlt haben möchte + die 50€ für den Kv und 30€ Aufwandsendschädigung.
Habe dann die Abrechnung bekommen - haben alles neu berechnet und die Stundensätze einer Freien Werkstatt in meiner Stadt angenommen. Desweiteren haben sie die 50€ für den KV nicht überwiesen. Wenn ich das Auto reparieren lasse würde ich die ja wiederbekommen hies es.
Ist das rechtens?? Habe schon einige Unfälle gehbt und mir wurde noch nie Andere Stundensätze berechnet und die Kosten für den KV wurden auch immer überwiesen
Auto Bj 10/2005
Bearbeitet von: Herbie Herb am 03.02.2011 um 23:04:20
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Herbie Herb,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kostenregulierung nach Unfall"!
Gruß
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bei solchen fällen immer zu einem gutachter und dann die unterlagen direkt einem anwalt.
beste und schnellste lösung.
na bitte, das ist doch genau das thema, dass ich schon 3 mal durchgemacht habe. ich war sogar deswegen mal im fernsehen zu sehen ;)
die versicherung versucht natürlich jedesmal geld zu sparen. bei wems klappt: super. bei wem nich: halt nich.
kurz und knapp, die stehen auch bei einer fiktiven abrechnung die stundensätze einer markengebundenen fachwerkstatt zu. das ganze landete natürlich schon hunderte male vor gericht. und aus dem grund isses vorerst schwachsinn zum anwalt zu rennen, denn wenn du nicht vorher privat versuchst etwas zu klären, bleibst du auf deinen anwaltskosten sitzen. das bedeutet:
du schreibst ihnen einen freundlichen aber bestimmten brief, dass du deren gegenvorschlag nicht aktzeptierst und auf die auszahlung des kostenvoranschlags der markengebundenen fachwerkstatt bestehst. und erwähnst, dass dieser dir nach (hab das aktenzeichen jetzt nich im kopf) zusteht und bereits hunderte male vor gericht bestätigt wurde und du somit auch nicht zögerst diesen sachverhalt ebenfalls gerichtlich zu klären, falls die versicherung dir dein kva nicht auszahlen will.
ich kann dir gleich noch eine liste von um die 500 gerichtsverfahren geben, die das bereits festgestellt haben.
Edit: hier für alle, die in zukunft das problem auch haben:
urteilsliste fiktive abrechnungBearbeitet von: Doedelhai159 am 03.02.2011 um 23:44:31
ich bin eine butterblume
Zitat:
Ist das rechtens??
(Zitat von: Herbie Herb)
Auf keinen Fall.
Nimm das Zeug und trag es zum Anwalt. Auch den müssen sie bezahlen.
Vorher würde ich ihnen aber schreiben und die Sache mit dem Anwalt kurz ankündigen.
Aber kurz und knapp. In ein oder zwei Sätzen. Nicht rumdiskutieren, erklären oder Paragraphen zitieren. Die wissen genau Bescheid über Recht und Gesetz, die versuchens nur erstmal bei jedem. Du brauchst ihnen nicht zu drohen. Sag, daß Du zum Anwalt gehst, wenn sie nicht den kompletten KV + Aufwandsentschädigung + KV Kosten bezahlen. Das reicht vollkommen.
Die wissen genau, daß sie das alles bezahlen müssen mit den Stundensätzen von BMW. Und dann noch plus Anwalt. Dann werden sie einlenken.
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.02.2011 um 08:40:34Bearbeitet von: Stefan177 am 04.02.2011 um 08:41:40
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
und aus dem grund isses vorerst schwachsinn zum anwalt zu rennen, denn wenn du nicht vorher privat versuchst etwas zu klären, bleibst du auf deinen anwaltskosten sitzen.
(Zitat von: Doedelhai159)
Seit wann das denn???
Ich hab ja mal bei nem FA für Verkehrsrecht Praktikum gemacht, und wir haben einige Unfälle "betreut" - viele auch von Anfang bis Ende. Und wenn unser Mandant komplett schuldlos am Unfall war und der Schaden nicht mehr im Bagatellbereich lag, haben wir unser Geld auch immer relativ problemlos von der Gegenseite bekommen. Mein damaliger Chef hat auch oft zu Mandanten, die erst in nem späteren Stadium zu uns gekommen sind, gesagt: "Beim nächsten Mal kommen Sie bitte gleich." Denn die meisten Anwälte stehen net drauf, das Kind, das die Mandanten durch irgendwelche "unüberlegten" Äußerungen der Versicherung gegenüber in den Brunnen geschubst haben und dann weiter munter drauf rumgehüpft sind, damits noch tiefer reinfällt, wieder rauszuholen.
Auch bei den beiden Unfällen, die in meiner Familie durch nen Anwalt (= mein Ex-Chef) betreut wurden, haben wir unser Geld bekommen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ging mir genauso als mein 3er Coupe Totalschaden war. Ich bin wegen der Höhe der Summe gleich zum Anwalt. Und obowhl sie wussten, daß sie es mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu tun haben, wollte die Versicherung (Allianz) mich bescheissen, wo's nur geht. Bei fast jeder Position. Stundensätze, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Arztbesuche. Sogar die Stellplatzgebühren für das Autowrack wurden gekürzt...
Wo ein bisschen was ging wollten die kürzen. Am Ende wollten sie mich dann noch um die Mehrwertsteuer bescheissen. Die haben schriftlich behauptet, die steht mir nicht zu. Als mein Anwalt Klage eingereicht hat, kam zwei Tage drauf kommentarlos die komplette Mehrwertsteuer.
Der Unfallverursacher hat sich zu Tode geschämt für das Verhalten seiner Versicherung.
Die Bande pokert wo es nur geht, selbst mit nem Anwalt lügen sie Dir ins Gesicht. Da kannst Du Dir vorstellen, was sie mit Dir als Privatperson machen. Ich könnte mich da so aufregen...! Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute die betrügen, die sich keinen Anwalt nehmen, eben weil sie alles "friedlich" regeln wollen. Die Versicherung lacht sich eins, wenn Du friedlich daher kommst... Das ist wie wenn Du mit nem Gänseblümchen in der Hand zu ner Schießerei gehst.
Wie ne Katze die man baden will wehren die sich. Mit Händen und Füßen...
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.02.2011 um 11:45:43
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.02.2011 um 11:46:53
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Hallo,
sehr interessantes Thema!
Hatte vor kurzen einen Wildschaden und die Versicherung hat bei meinem KVA auch gekürzt, folgender Sachverhalt:
Hatte einen Wildschaden durch einen Fuchs, bin dann zum BMW-Händler gefahren (Vertragswerkstatt Versicherung) er erstellte einen KVA anschlag.
Darauf hin schickte die Versicherung letzte Woche einen Gutachter raus der sich mein Auto begutachtet, ein paar Punnkte wie elektronische Fahrwerksvermessungs, Stoßstangenträger und Unterbodenverkleidung wurden gestrichen, dies hab ich eingesehen weil sie intakt sind.
Ein paar Tage später folgte das überarbeitete Gutachten von meiner Versicherung.
Die Arbeitseinheiten werden nur noch mit einem geringeren Lohn berechnet. Die Lackierarbeiten wurden sogar mit weniger Arbeitseinheiten angegeben.
Wie oben besprochen scheint dies ja nicht rechtens zu sein.
Aber jetzt kommt noch der nächste Hammer und meine Frage.
Auch die Teile sind alle günstiger geworden wie z.B. Klimakondensator.... Preise stand 01.01.2011 steht in dem Gutachten.Wie kann das sein das die selber Preise bestimmen? Dürfen die das?
Daraufhin hab ich den Meister der BMW-NL angerufen dieser sagte, es sei so üblich und man bekommt erst den vollen Betrag, wenn man es wirklich reparieren lässt in ihrer BMW-Werkstatt???
Was steht mir zu??
Bearbeitet von: Daniel987 am 07.02.2011 um 08:46:29
Zitat:
Hallo,
sehr interessantes Thema!
Hatte vor kurzen einen Wildschaden und die Versicherung hat bei meinem KVA auch gekürzt, folgender Sachverhalt:
Hatte einen Wildschaden durch einen Fuchs, bin dann zum BMW-Händler gefahren (Vertragswerkstatt Versicherung) er erstellte einen KVA anschlag.
Darauf hin schickte die Versicherung letzte Woche einen Gutachter raus der sich mein Auto begutachtet, ein paar Punnkte wie elektronische Fahrwerksvermessungs, Stoßstangenträger und Unterbodenverkleidung wurden gestrichen, dies hab ich eingesehen weil sie intakt sind.
Ein paar Tage später folgte das überarbeitete Gutachten von meiner Versicherung.
Die Arbeitseinheiten werden nur noch mit einem geringeren Lohn berechnet. Die Lackierarbeiten wurden sogar mit weniger Arbeitseinheiten angegeben.
Wie oben besprochen scheint dies ja nicht rechtens zu sein.
Aber jetzt kommt noch der nächste Hammer und meine Frage.
Auch die Teile sind alle günstiger geworden wie z.B. Klimakondensator.... Preise stand 01.01.2011 steht in dem Gutachten.Wie kann das sein das die selber Preise bestimmen? Dürfen die das?
Daraufhin hab ich den Meister der BMW-NL angerufen dieser sagte, es sei so üblich und man bekommt erst den vollen Betrag, wenn man es wirklich reparieren lässt in ihrer BMW-Werkstatt???
Was steht mir zu??
(Zitat von: Daniel987)
Gerade mit meiner Versicherung telefoniert!
Erst war kein einlenken,
als ich dann sagte ok dann werde ich die Rechtsschutzversicherung in anspruch nehmen welche ich auch bei Ihnen abgeschlossen hab, meinte der Sachbearbeitet moment mal ich halte kurz Rücksprache!
Ende vom Lied ist das ich jetzt noch einen kleinen Betrag zusätzlich ausgezahlt bekomme :)
Also nicht klein bei geben!!!
Gruß Daniel
Bearbeitet von: Daniel987 am 07.02.2011 um 08:45:37
Das ist aber ein Unterschied. Der Threadersteller hat einen Haftpflichtschaden. D.h. jemand anderes hat sein Auto kaputt gemacht. Und die Versicherung von dem anderen muss zahlen. Da ist *Dein* Wort Gesetz, bzw. das des Gutachters oder der KVA von BMW. An den hat sich die Versicherung zu halten.
Anders sieht es bei Dir aus. Du hast einen Wildschaden, hast Dein Auto also selber kaputt gemacht. In dem Fall greift nicht die Haftpflichtversicherung, sondern die Fahrzeug Versicherung (Kasko). Bei einem Kaskoschaden hat die Versicherung Weisungsrecht. D.h. sie gibt an, wie und wo repariert wird. Meistens. Das 'wo' kann man rausstreichen, indem man die Werkstattbindung nicht akzeptiert. Dadurch wird die Prämie natürlich teuerer. Trotzdem gibt die Versicherung weiterhin den Ton an. Und das darf sie auch. Ansonsten wäre dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet.
Beim Haftpflichtschaden nicht. Da hat sie die Klappe zu halten und zu zahlen. Und da wird auch nichts gekürzt (ausser natürlich das Gutachten ist total unrealistisch, weil der Gutachter ein alter Schulfreund von Dir ist. z.B. für nen alten Opel Corsa noch 15.000 Euro Wiederbeschaffungswert).
In Deinem Fall hat die Versicherung nur nachgegeben, weil Du die Rechtschutzversicherung auch bei Ihnen hast. Und so wären Ihnen Kosten von über 1000 Euro entstanden, unabhängig davon ob Du gewinnst oder verlierst.
Hättest Du die Rechtschutzversicherung bei nem anderen Konzern gehabt, hätten die das sicher drauf ankommen lassen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.02.2011 um 17:42:00
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Mitglied seit: 22.09.2007
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So Leute dann danke schonmal für die ganzen Antworten. Werde dann am Montag dort mal anrufen und es mit denen klären. ISt zwar nicht viel was sie gestrichen haben - so um die 85€ + den KV aber das ist ja egal.
Sag euch dann bescheid wie es ausgegangen ist
Mitglied seit: 11.01.2007
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ksten für den kv kriegst du, bei den abzügen seh ich das ein wenig zurückhaltender. es sei denn dein fahrzeug ist scheckheftgepflegt bei bmw. wenn ja, scheckheft vorlegen und volle kosten geltend machen. wenn nicht, könnte es probleme geben, da dein fahrzeug älter ist als drei jahre. die zwei einschränkungen gibt es nach meiner kenntnis bei der fiktiven abrechnung und ergibt sich aus den urteilen die oben genannt sind. die meisten genannten urteile in der liste sind überholt, die rechtsprechung des BGH hat sich geändert.
Bei einem Haftpflichtschaden will keiner das Scheckheft sehen. Der Schaden hat ordnungsgemäß hergerichtet zu werden und fertig.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 11.01.2007
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wenn du auf kv-basis mit stundensätzen von bmw bei einem fahrzeug älter als 3 jahre abrechnen willst, sehr wohl. lies dir die aktuellen bgh-entscheidungen durch.
Kannst Du welche verlinken? Bei mir wollte kein Mensch ein Serviceheft sehen. Und da gings um über 20.000 Euro. Auto war 5 Jahre alt.
Im Gesetz steht auch nichts von einem Serviceheft. Nur daß der Schaden so wiederhergestellt werden muss, wie er vor dem Schadensereignis war.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.02.2011 um 13:33:04
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1. müsste sich aus einem der obigen urteile ergeben
2. wann war dein schaden
3. noch nicht jede versicherung ist auf den zug aufgesprungen, im falle des threaderstellers aber wohl schon, da die kosten ja bereits runtergerechnet wurden. und die differenz gibts halt nur in den von mir genannten 2 fällen oder nach reparatur mit rechnungsvorlage. das porsche-urteil ist sowas von kalter und alter kaffee.....
Zitat:
da die kosten ja bereits runtergerechnet wurden.
(Zitat von: Craysor)
Das hat nichts mit nem Serviceheft zu tun. Das nennt man "Bescheissen" und das versuchen die immer. Die Versicherung hat sich nach dem Gutachten zu richten und nach sonst nix. Da gibts keinen Zug zum "aufspringen".
Zitat:
1. müsste sich aus einem der obigen urteile ergeben
(Zitat von: Craysor)
Aus welchen Urteilen denn? Siehst Du da irgendwo ne Spalte "Serviceheft musste vorgelegt werden"? Verlink doch mal ein Urteil zu einem Haftpflichtschaden, wo das Serviceheft ausschlaggebend war, so wie Du behauptest.
Das interessiert mich echt, ich kenn den Fall bis jetzt nicht.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.02.2011 um 17:08:13
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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nein, das ist kein bescheissen, sondern vom BGH genehmigt. tagtäglich darf/muss ich mich damit auseinandersetzen, die in der regel zur entscheidung berufenen amtsgerichte wenden das so an. die versicherung muss natürlich eine gleichwertige reparaturwerkstatt bennennen, das gelingt meistens. verlinken klappt nicht, aber die letzte auf die schnelle zu findende Entscheidung vom BGH stammt vom 20.10.2009, AZ.:VI ZR 53/09.
Die Versicherung hat bei einem Haftpflichtschaden kein Weisungsrecht.
Sie kann keine Werkstätte benennen.
Das von Dir verlinkte Urteil bestätigt übrigens das was ich gesagt habe:
Zitat:
Das Berufungsgericht ist der Auffassung, dass ein Geschädigter auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen dürfe und sich nicht auf etwa günstigere Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen lassen müsse.
Bearbeitet von: Stefan177 am 09.02.2011 um 10:25:50
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
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doch, bei fiktiver abrechnung schon. das urteil nicht gelesen?
Doch, hab ich überflogen. Kopier die Passage doch einfach hier rein, die Du meinst. Dann können wir drüber reden.
Hier gehts um die fiktive Abrechnung:
Zitat:
Das Berufungsgericht ist der Auffassung, dass ein Geschädigter auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen dürfe und sich nicht auf etwa günstigere Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen lassen müsse.
Bearbeitet von: Stefan177 am 09.02.2011 um 10:27:31
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und welches gericht ist der BGH? Richtig, dasjenige über dem Berufungsgericht. Ist jetzt auch gut hier.