Schneller als die Polizei fahren
Zitat:
Bin jetzt ehrlich aber zu deiner Frage am Anfang:
Also eine Strafe kannst du deswegen nicht einkassieren, da die keine Beweise habe.
Was sie tun können, dich anhalten und dich verwarnen *grussel grussel*
Wurde schon deswegen angehalten...2x um genau zu sein....Werden dich dann evtl. auf Drogeneinfluss prüfen um irgendwas machen zu können, um irgendwie ein Schreck zu machen.
(Zitat von: BEEMWE318)
Hast Du eventuell mal die Beiträge bisher gelesen? Es ist rechtens, egal was Sie dir ausdrücken wollen solange beide Beamten das Gleiche erzählen hast Du null Chance.
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Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schneller als die Polizei fahren"!
Gruß
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angry81 hat ja geschrieben wie die Sache aussieht.
Bin ziemlich überrascht, dass das so ist. Ich hoffe mal es gibt nicht viele Beamten, die solche Aktionen durchziehen, sei es wegen der Marke, Nationalität oder was anderem.
@plop: Die Frechheit ist das es 2 Mobile Radarfallen waren. Und nicht 1 Sationär und Mobil. Ich stimme dir zu das es manchmal echt ne Schei*e ist. Ich mein da wo ich geblitzt wurde, das war 20 Meter hinterm 50er Schild. Und davor war die Strecke auf 70 begrenzt. Heist also beim 50er Schild voll in die Eisen oder wenn man das Schild sieht vom Gas, was eigentlich niemand tut.
Das mit dem Blitzer hinterm 50er Schild find ich Ok, aber der 2. ist einfach ne frechheit!
Ersteller dieses Themas
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@Stefan177 Naja du hast ja auch ne kranke Verzögerung mit deiner M3 Bremsanlage.^^
Wie viel warst du denn über dem Tempolimit?!
Und wie haste den mitbekommen?
Ich lass immer einen vor mir fahren der zügig unterwegs ist. Wird der geblitzt, wird in die Eisen getreten bis die Geschwindigkeit passt. Kommt denn immer ne dreckige Lache, dank ihm konnte ich schnell fahren, jedoch wurde ich nicht geblitzt. =D
Wenn du einen Streifenwagen (der ja zweifelslos als solcher auszumachen ist) der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hällt mit 15km/h mehr überholst, handelst du vorsätzlich.
Ich überhole auch Streifenwagen wenn es nötig ist, allerdings werde ich NIE auf die Idee kommen mit 140km/h an denen vorbeizurauchen wenn der Streifenwagen nur 105km/h fährt, das sagt mir der gesunde Menschenverstand.
MfG
Zitat:
wenn man vor einem Blitzer vom bremst geht und direkt dahinter wieder gas gibt und die Polizei sieht das, dann bekommst noch mehr Strafe, weil dann ist es mit Vorsatz.
(Zitat von: Neob18)[/right]
wenn Du vor dem Blitzer in die Eisen gehst und danach wieder Kapelle machst, ist das zwar verwerflich, die reine Aussage dazu bringt aber rein gar nichts
eine gering höhere Geschwindigekit beim (zulässigen) Überholen eines Streifenwagens (also nicht trotz Gegenverkehrs oder Überholverbotes pp.)kann vielleicht dazu führen, das Du einer Kontrolle unterzogen wirst, aber sicherlich nicht dazu, das Dir ein Geschwindigkeitsvorwurf gemacht wird.
Es sei denn man hat sowas wie Angry, die dann ne uneidliche Falschaussage vor Gericht riskieren, weil anstatt der 15km/h mehr dann angebl. 40km/h mehr gefahren wurden. Ich gehe jetzt mal davon aus das die Geschichte stimmt, aber so etwas hat (wenn es denn wirklich so war) bei dem Verein nichts zu suchen
Ich schwöre es beim Leben meiner Eltern.
Ich bin mit shice Tempomat (ja vorsätzlich) 20km/h zu schnell gefahren und hab nich einmal mehr Gas gegeben als diese 20km/h.
Die haben sich angepisst gefühlt weil ich ihnen nicht die Füße geküsst habe sondern ihn gebten habe, er möge mich nicht anschreien da ich ihn auch so verstehe.
ich glaub dir das angry, denke aber auch einzelfall !
Problem ist leute wie ich ( vermute auch du ) ecken durch ihre Ausstrahlung und Ausshen schon automatisch an.
Was ich dir sagen will, hätten auch 10 oder 40 kmh sein können, die hätten sich so und so angepisst gefühlt ;))
Kein Ende in Sicht
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Zur Annahme von Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Regelfolgen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gehen davon aus, dass der Betroffene verkehrsrechtlich unvorbelastet ist (keine verwertbaren Eintragungen im Verkehrszentralregister) und dass der Verstoß nur fahrlässig begangen wurde.
Liegen - insbesondere einschlägige - Vorbelastungen vor und / oder wurde der Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich begangen, ist im Regelfall die Geldbuße angemessen zu erhöhen.
Quelle - VerkehrslexikonGeschwindigkeitsüberschreitung – Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Die Frage, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Bußgeldhöhe.FotoBAB
Gemäß § 3 Abs. 4 a der Bußgeldkatalog-Verordnung heißt es: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verursacht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln,…
Quelle - Schadenfix.de
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Die Geschichte von Angry wird denke ich schon ein Einzelfall sein.Ist in meinem Bekanntenkreis noch keinem passiert.
Und dass der Richter 2 Polizisten mehr glaubt als dem Angeklagen ist eigentlich auch verständlich versetzt euch mal in die Lage des Richters.
Wäre nicht der erste schuldige Täter der vor Gericht sagt "Ich bin unschuldig"
@Angry
Habt Ihr euch da bei der Kontrolle irgendwie in die Haare bekommen?Dass desswegen die Beamten dir ein reinwürgen wollten?
Zu schnell gefahren wirst du ja schon sein wohl nur nicht so schnell wie die Polizei meint?!
Es sind bestimmt nicht alle Polizisten 100% korrekt aber einfach so grundlos jemanden zu schickanieren?Ich weiß nicht..
edit:
war zu langsam hast es in dem Beitrag von vor 5min beantortet.
Bearbeitet von: Cube43 am 04.02.2011 um 14:56:33
Liebe deinen Job und du musst niemals arbeiten!
Zitat:
Zitat:
Jetzt mal ganz Nebenbei.
Es gibt keine Allgemeine Verkehrskontrolle.
(Zitat von: -mRl-)
doch gibts, sind alle Verkehrskontrollen ohne Anlass. Darf die Polizei zu jeder Zeit und an jedem Ort im öffentlichen Verkehrsraum
Edit: Quelle §36 (5) StVO
Bearbeitet von: E36-Freak am 03.02.2011 um 07:58:16
(Zitat von: E36-Freak)
Hast recht. Entschuldigung für mein Halbwissen.
Ich hätte mal vorher nach der Rechtsgrundlage schauen sollen. Aber nun hat man wieder was gelernt.
Mitglied seit: 25.04.2009
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ja mag ja auch alles sein...
nur fakt ist das die polizisten keine genaue messung machen können wenn sie nur im normalen streifenwagen neben hinter oder vor uns fahren und somit es wenn es überhaupt zu verhandlung kommt es keiner nachweisen kann wie schnell man war...
vor gericht zählt nur eine genaue messung bzw. ein messergebnis...
( sieht man auch bei alk. test. pusten zählt nicht vor gericht sondern nur die blut abnahme)
zu meinem fall...
Landstraße im dunkel...
mit der ollen gestritten und man wollte einfach nur schnell nach hause...
ca. 190km/h um die lang gezogene kurve und dann für aufeinmal der streifenwagen vor mir...
so schnell konnte ich garnicht mehr bremsen... also dachte ich mir egal weiter... ca. 170km/h
die blaue leuchte ging an und paar km später standen wir...
normale kontrolle
auf die frage warum ich so schnell fahre...
kam nur die antwort... Ob er sich denn sicher sei das ich zu schnell war und ob er mir das jetzt unter zeugen (beifahrer) noch mal unterstellen möchte...
er meinte ich wüste auf was er anspiele und wünschte mir eine langsame weiterfahrt...
wenn die was in der hand gehabt hätten hätten die ne starfe erhoben...
hatten sie aber nicht... also 1-2-3 gange vollgas 160;)
streifenwagen nur noch wie zwei LED´s im rückspeigel...
kann auch sein da die dumm waren... was ich aber nicht glaube da sich nen beamter im recht usw. auskennen sollte...
mfg Tim
Welchen Teil der offiziellen Begründung hast Du nicht gelesen?
Wenn Sie einem in einem Streifenwagen zu zweit eine bestimmte Distanze folgen dann ist das Gerichtsverwertbar!
Mitglied seit: 25.04.2009
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steht in meinem beispiel das sie mich eine strecke x verfolgt haben?
danke für das gespräch;)
Zitat:
ja mag ja auch alles sein...
nur fakt ist das die polizisten keine genaue messung machen können wenn sie nur im normalen streifenwagen neben hinter oder vor uns fahren und somit es wenn es überhaupt zu verhandlung kommt es keiner nachweisen kann wie schnell man war...
vor gericht zählt nur eine genaue messung bzw. ein messergebnis...
( sieht man auch bei alk. test. pusten zählt nicht vor gericht sondern nur die blut abnahme)
(Zitat von: CoMpAcT_3xx)
ja steht da!
Und das widerspricht dem Gesetz das hier bereits zitiert wurde.
Bearbeitet von: angry81 am 07.02.2011 um 19:13:28
Mitglied seit: 18.04.2008
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liegt bestimmt auch am Richter, ob ihm die Aussagen von den Polizisten genügt oder nicht.
Dazu kommen bestimmt auch noch der Faktor, wie lange die Polizei hinter einen gefahren ist und so das Tempo ablesen konnte (also vom eigenen Tacho).
www.alpina-archive.com
Zitat:
liegt bestimmt auch am Richter, ob ihm die Aussagen von den Polizisten genügt oder nicht.
Dazu kommen bestimmt auch noch der Faktor, wie lange die Polizei hinter einen gefahren ist und so das Tempo ablesen konnte (also vom eigenen Tacho).
(Zitat von: Neob18)
wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.
Mitglied seit: 25.04.2009
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Zitat:
wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.
Wenn man aber einen guten Anwalt X hat der dem Richter zeigt das die B.llen wie deinem fall nur mist reden,
wäre es nicht sinnlos...
bevor ich mir was von den Grünen anhängen lasse was ich nicht getan hab würde ich alle wege vorher gehen...
gut wenn man ne rechtsschutz-verkehrsrecht hat;)
und ne normale Verhandlung ohne großes tara liegt im schnitt zwischen 350-500 euro... im fall einer verurteilung plus strafe die einem vorgeworfen wird...
naja dann muss die sommerreifen halt nich nur einen sommer halten sondern 2;)
aber der versuch ist es immer wert...
mfg Tim
Zitat:
Zitat:
wenn gesetzlich festgelegt ist, das Hinterherfahren über Wegstrecke x und Abzug Toleranz y reichen, dann ist es ausichtslos vor GEricht etwas zu Gunsten des Angeklagten zu erreichen.
Wenn man aber einen guten Anwalt X hat der dem Richter zeigt das die B.llen wie deinem fall nur mist reden,
wäre es nicht sinnlos...
bevor ich mir was von den Grünen anhängen lasse was ich nicht getan hab würde ich alle wege vorher gehen...
gut wenn man ne rechtsschutz-verkehrsrecht hat;)
und ne normale Verhandlung ohne großes tara liegt im schnitt zwischen 350-500 euro... im fall einer verurteilung plus strafe die einem vorgeworfen wird...
naja dann muss die sommerreifen halt nich nur einen sommer halten sondern 2;)
aber der versuch ist es immer wert...
mfg Tim
(Zitat von: CoMpAcT_3xx)
Wenn dein Anwalt bei der Sache neben dir im Auto saß, dann hast du in der Tat ne Chance......
In 75% der Fälle (so beobachte ich es) ist die Verkehrskontrolle nur eine Reaktion der Polizei auf zu schnell fahren, unzureichender Abstand, unsicheres fahren usw. Eine
REaktion braucht immer erst eine Aktion um sie auszulösen, in diesem Fall 15 km/h innerorts zu schnell. Will der Fahrer dann noch groß rumdiskutieren, dürfte sich die Laune der Polizisten relativ schnell senken. Leider vergessen die meisten, dass Polizisten auch nur Menschen sind und auch diese wenn sie angepisst sind anders handeln als wenn alles im Lot ist.
MfG
Mein Anwalt hat es mir ganz klar gemacht: Wir müssen dem Richter beweisen, dass die Beamten einen Grund hatten, mir durch Falschaussage was anzuhängen. Das haben wir versucht so gut es ging, jedoch ohne Erfolg.
Für alle, die es besser wissen, probiert es aus!