Gewindefahrwerk gekauft bis heute nicht erhalten
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
Hi
Habe am 10.12.10 per überweisung bei einem forums mitglied oder was ich gemerkt habe mitlerweile ein ex-forums mitglied ein gewindefahrwerk gekauft von KW für 420 euro gebraucht aus Östereich, Habe es aber bis heute nicht erhalten der verkäufer ( martin.BMW ) Ist jetzt auch nicht mehr im Forum registriert ,
habe mit hilfe vom member seine email adresse Gekrigt aber er antwortet auch nicht drauf.
Was nun was kann ich machen damit ich mein geld wieder kriege oder irgendwie den noch kontaktieren kann.
Habe ich eine möglichkeit mein geld wieder zu kriegen.
Brauche echt HILFE in dem fall
MFG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo memolie,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewindefahrwerk gekauft bis heute nicht erhalten"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Mitglied seit: 26.06.2009
Königsbrunn
Deutschland
91 Beiträge
Servus
geh doch mal zu deiner Bank und erzähle denen deine geschichte vlt. kann man des geld ja zurück buchen...
sonst wüsste ich jetzt auch nichts dazu....
lg
zurückbuchen geht nie bei einer überweisung.
Strafanzeige stellen. eventuell vorbeifahren wenn nicht zu weit.
Das geld siehst du allerdings nie wieder.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
gibt es da nicht die möglichkeit das man das geld wieder inerhalb von 4 wochen wieder zurückbuchen kann.
Ich weis nicht, ob Du die Adresse hast. Auf jedenfall das ganze Zeugs erstmal ausdrucken und anzeigen. Dann schaun was passiert. Normalerweise sollten dann Geld oder Fahrwerk kommen.
Später, falls nichts passiert evtl. zivilrechtlich vorgehen. Dann kriegst Du auch Dein Geld wieder (sofern er es noch hat)
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
nein, überweisungen kann man nie zurückfordern.
nur lastschrifteinzug geht.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
Die adresse habe ich leider nicht, Nur den namen und die konto nummer. Zum vorbeifahren wohnt der viel zu weit weg leider sonst hatte ich das schon gemacht, Ich probiere mal mit dem anwalt habe ja rechtschutz ohne selbstbeteiligung ,der würde vieleicht die adresse rauskriegen über seine bankdaten.
Mitglied seit: 26.10.2010
cottbus
Deutschland
38 Beiträge
also mit dem geld zurück buchen von der bank klappt nicht bei allen in der regel sagt man bis zu 4 wochen
da es sich hier klar um einen sachmangel handelt ist das rechtsgeschäft nichtig also nichts rechtswirksam du kannst den verkäufer nur mahnen dir den gegenstand aus zuhändigen wenn er dies nicht machen sollte kannst du ihn für schadensersatz haftbar machen falls dieser enstanden sein sollte ansonsten drohst du ihm mit einer anzeige und sagst das du dich mit ganzem recht auf das bgb berufst in den meisten fällen reicht das schon habe das schon leider selber erlebt und das genug
ansonsten such dir einen guten anwalt und zeig ihn an und versuche so viel wie möglich raus zuholen
hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen
GELD ZURÜCKBUCHEN BEI ÜBERWEISUNG GEHT NICHT!
Das geht solange, wie der vorgang noch bei der hausbank ist, das ist aber nur ein sehr kleines zeitfenster!
Stelle man sich mal vor:
Du verkaufst was, bekommst das Geld, verschickst es, und nach 4 wochen bucht der käufer das geld durch seine bank zurück.
logisch das sowas nicht möglich ist!
das geht nur bei einzugsermächtigung!
so, und warum werden bei solchen summen keine treuhänder genommen?
bsp iloxx? dein geld biste los, und wenn du pech hast, dann gibt es nicht mal nen fahrwerk.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Warum sichert ihr euch bei Mitgliedern die erst paar Wochen angemeldet sind und eine Handvoll Beiträge haben nicht besser ab?
Anzeige machen und versuchen (weil Ausland) über Bankdaten Adresse herauszufinden, ansonsten hast was fürs Leben gelernt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
@cb-andre
hast mir auf jeden fall einen guten rat gegeben, aber konnte mit dem begriff BGB grad nix anfangen was heist den das ausgesprochen. Am montag sind es 4 wochen her.
@ Gr33nAcid
Das geld bin ich wohl echt los werde es jetzt mal mit einer anzeige probieren und schauen wie es läuft. Über treuhänder habe mich damit ehrlich gesagt noch nie befasst,und wüsste auch nicht wie ich vorgehen müsste wenn es mir jemand anbietet das man bei mir so bezahlen tut.
@LatteBMW
Glaube mir habe schon was aus dem fall gelernt
Zitat:
da es sich hier klar um einen sachmangel handelt ist das rechtsgeschäft nichtig also nichts rechtswirksam du kannst den verkäufer nur mahnen dir den gegenstand aus zuhändigen wenn er dies nicht machen sollte kannst du ihn für schadensersatz haftbar machen falls dieser enstanden sein sollte ansonsten drohst du ihm mit einer anzeige und sagst das du dich mit ganzem recht auf das bgb berufst in den meisten fällen reicht das schon habe das schon leider selber erlebt und das genug
(Zitat von: cb-andre)
Auauauau - da passt ja so gut wie fast gar nix...
1. wurde das Gewindefahrwerk noch net übergeben; somit is der Verkäufer allenfalls im Verzug. Ein Sachmangel würde beispielsweise dann vorliegen, wenn nur ein Teil des Fahrwerks (z.B. die Stoßdämpfer) gekommen wären, der Rest aber noch beim Verkäufer wäre.
2. hat ein Sachmangel nie die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge, sondern eröffnet zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung - und gegebenenfalls die Möglichkeit zum Rücktritt und (sofern ein Schaden entstanden ist) - die Möglichkeit zum Schadenersatz
3. wenn mir einer sagen würde, er würde sich mit ganzem Recht aufs BGB (= "Bürgerliches Gesetzbuch" - das "Grundwerk" fürs Zivilrecht) berufen, würd ich ihn fragen, welche erbrechtliche Norm genau einschlägig ist ;-))
Ich würd zunächst spaßeshalber mal mahnen und den Vertragspartner so in Verzug setzen - falls noch nicht geschehen. Klar - dass Österreich da mit drin hängt, macht die Sache etwas komplizierter. Aber die Ösis ham eh weitestgehend von uns abgeschrieben... ;-). Dann ggf. mit nem Anwalt probieren, was zu erreichen. Allein steht man da wahrscheinlich auf verlorenem Posten...
Bearbeitet von: mb100 am 05.01.2011 um 22:14:48
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
Ich habe ihn dreimal eine email geschrieben kam nix von ihm, werde ihn jetzt anzeigen was meint ihr was wahre besser, gleich zum anwalt oder nach der anzeige ein bischen warten.
Erst anzeige und schaun was passiert. Das kostet nix und Du musst Dich nicht ärgern. Wenn nix nachkommt, dann Anwalt und zivilrechtlich. Da müsst Ihr euch (Du und Dein Anwalt) dann kümmern.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Ich habe ihn dreimal eine email geschrieben kam nix von ihm, werde ihn jetzt anzeigen was meint ihr was wahre besser, gleich zum anwalt oder nach der anzeige ein bischen warten.
(Zitat von: memolie)
Lies dir halt erstmal mb100s Beitrag durch :)
Du musst dem Verkäufer sagen, dass er im Verzug ist und liefern soll. Setz ihm dazu doch gleich noch eine angemessene Frist, das setzt ihn 1.mehr unter Druck, und 2.ist das juristisch oft wichtig (Betonung auf "oft", weil ich kein Jurist bin und mich nur grob auskenne. Schaden kann dir die Fristsetzung jedoch nicht, also mach das.)
Stellt sich nur die Frage: wie soll das Ganze sicher beim Verkäufer ankommen? Bei einer Email kann er sagen, dass sie ihn nicht erreicht hat. Brief (perfekt natürlich mit rückschein) wäre schon vorteilhaft.
Du hast doch nen Namen und eine Bank, also auch die Bankleitzahl (sowas müsste es ja auch in Ö geben), da solltest du seine Adresse herausfinden können. Ich denke da ans Telefonbuch. Mit Namen und ungefährer Region geht da schon einiges.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Warum ist der Verkäufer nicht mehr angemeldet? Hat er sich abmelden lassen oder wurde er gesperrt/rausgeschmissen?
Hatte er noch mehr Sachen eingestellt? Vielleicht gibt es noch mehr Geschädigte die eventuell schon eine Adresse ermittelt haben.
War es eine in Östereich lokal ansässige Bank oder eine Internet/Grossbank? evtl. lässt sich so schon mal der Wohnort etwas eingrenzen und über das Telefonbuch eine Adresse ermitteln.
Gib mal die e-mail adresse bei google ein, evtl. findet die Suchmaschine etwas.
Schwarz,tief,breit.......
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
es ist die tiroler sparkasse . Weis auch nicht warum er nicht angemeldet ist, Habe keine angaben dies bezüglich gekriegt.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.12.2009
karlsruhe
Deutschland
43 Beiträge
er hat sich selbst aus dem forum gelöscht. Würde mich auch interesieren ob noch andere geschädigte hier sind
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
ja da hast du recht....ich habe sogar bis zu 1000 euro ausgegeben für felgen hier in forum,
ohne diesen person zu kennen oder sontwas
aber muss sagen respekt,er hatte mir sogar die felgen zurest geschikt bevor ich das geld überwiesen habe...