Zitat:
Ich würde das Geld ja auch wieder bekommen wenn ich das beim Händler machen lassen würde. Aber wenn ich ja jetzt doch zu dem anderen gehen würde kann ich das mit den 50€ vergessen. Darum wollte ich ja wissen ob ich die vom Gegner zurückverlangen kann.
(Zitat von: Sigar)
Wenn Du vom Unfallgegner 272 Euro bekommst, dann werden Deine 50 Euro mit der Reparatur verrechnet -> Du bekommst keine 50 Euro zurück .. logisch
Wenn Du vom Unfallgegner 200 Euro bekommst, dann bekommst Du die 50 Euro auch nicht zurück, hättest ja gleich den günstigen lacker fragen können, das ist also Dein Problem -> Du bekommst keine 50 Euro zurück ... auch logisch.
Ich verstehe einfach nicht, was daran so schwer ist!
Natürlich kannst Du durch eine geschickte Verhandlungsstrategie und geschickte Gespräche die 50 Euro dennoch bekommen, je nachdem wer der Schlauere ist.
Wenn ich der Taxifahrer wäre, würdest Du die 50 Euro nicht bekommen.
Wenn ich jedoch Du wärst, würde ich sie mit großer Wahrscheinlichkeit doch bekommen.
Da Du jedoch nicht in der Lage bist die Sache mit eigener Recherche via Internet zu regeln, sondern in einem Nicht-Juristen-Forum um Rat fragst, erlaube mir Deine Aussicht auf Erfolg zu schätzen: <1%
Was nun? ... benutze Google, frage Anwälte, führe Erstberatungsgespräche, die eh kostenfrei sind, kümmere Dich, verbünde Dich ... aber das findet alles abseits vom BMW-Syndikat statt - auch logisch ...
Kurz: sei clever, schlau, intelligent, wissbegierig, logisch denkend, strategisch, psychologisch, politisch und erlerne die Fähigkeiten, die Dir noch fehlen - erkenne Deine eigenen Defizite ...
Gruß, Frank