Mich wundert hier in Deutschland gar nichts mehr. Denen fällt doch laufend was neues ein um an unser Geld zu kommen. Würde mich nicht wundern wenn sie das Geld von den "Kleinen" direkt nach dem Singen kassieren.
Die Atemluftsteuer wäre da vielleicht auch noch ne Idee :-) Atmen muß ja schließlich auch jeder.
Traurig aber wahr, das ist eben Deutschland.
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Wenns nach ihrer Grundlage geht, musst du auch blechen wenn du dein Radio so laut stellen kannst, dass es Passanten hören. Oder du spielst im Kreise der Angehörigen en Lied auf der Gitarre/Keyboard oder sonstigem und man kann es ausserhalb deines Hauses hören.
Hatte beruflich schon des öfteren mit diesen Spinnern zu tun und was da manchmal abgelaufen ist war nur noch zum heulen. Abzocke bis zum geht nicht mehr!
Aber anstelle dass die Leute sagen nö mach ich nicht, is mir doch Latte; (es wird ja wohl kaum ein 3jähriger Spion in den Kiga eingeschleust) wird ja brav gezahlt, selbst Schuld.
Guckt euch ma GEZ an, die kommen zu einem man muss ja nichtmal aufmachen und selbst wenn man drauf reingefallen ist und aufgemacht hat reinlassen muss man die eh nicht und wenn man schön hartnäckig bleibt dann lassen die einen auch in Ruhe, solange man nicht gerade einen Fernseher im Fenster stehen hat, zu viel Aufwand es gibt ja genug Leute die sich durch sowas einschüchtern lassen. Und wer ein schlechtes Gewissen hat, naja bitte dann zahlt, aber bedenkt dabei dass man eh täglich von irgendwelchen Firmen oder dem Staat etc. übern Tisch gezogen wird.
Nur 2 Beispiele: Stuttgart 21 und die Kosten einer AW bei BMW da kost ja eine Arbeitsstunde über 100€, so und was verdient derjenige der diese Stunde gearbeitet hat in dieser Stunde????
Die Gebühren gehen bestimmt nur zu 10% an die Künstler und zu 60% an den ganzen Verwaltungsapparat von diesen Verbrechern und der Rest an die Managementebene von dem Haufen
Naja. Es geht ja eigentlich darum das Gema gezahlt werden muss, wenn:
-Liedtexte kopiert werden (aufm Kopiergerät) -ein öffentlicher Auftritt ist.
So habs ich zumindest verstanden.
Wenn ich ein Songschreiber wäre, dann würde ich es wohl auch so machen. Ich habe die Teile geschrieben/komponiert. Und jeder der das haben will, soll dafür zahlen.
Naja. Es geht ja eigentlich darum das Gema gezahlt werden muss, wenn:
-Liedtexte kopiert werden (aufm Kopiergerät) -ein öffentlicher Auftritt ist.
So habs ich zumindest verstanden.
Wenn ich ein Songschreiber wäre, dann würde ich es wohl auch so machen. Ich habe die Teile geschrieben/komponiert. Und jeder der das haben will, soll dafür zahlen.
(Zitat von: herr_welker)
Naja man kanns aber auch übertreiben. Die Texte werden für die Eltern kopiert damit diese zuhause mit den Kindern üben können. Dafür dann Geld zu verlangen finde ich doch schon sehr dreist...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
dann müssen diese sich bei den Künstlern beschweren, die bekommen das Geld dafür und wollen es ja anscheinend auch von den Kindern
die GEMA sammelt nur im Auftrag,
die GEMA muss halt wieder herhalten, weil viele die Berichterstattung falsch verstehen
(Zitat von: e46-fahrer)
falsch, sobald der "Auftritt" von auch nur einer öffentlichen Person gehört wird, müsstest du Geld an die Gema blechen. Das heisst in erster Linie bezahlst du ne Pauschale an die Gema, diese richtet sich meistens nach der Größe des Areals welches beschallt wird. Und dieser Betrag is gar net ma so gering.
Zitat: Naja man kanns aber auch übertreiben. Die Texte werden für die Eltern kopiert damit diese zuhause mit den Kindern üben können. Dafür dann Geld zu verlangen finde ich doch schon sehr dreist...
Verständlich. Aber Kinderlieder werden nun mal hauptsächlich von Kindern und deren Eltern genutzt.
Hier eine die Reaktion:
Zitat: Die Gema sieht sich einer Welle von Kritik ausgesetzt, weil Kindergärten Gebühren für Kopien aus Liederbüchern zahlen sollen. Die Musikrechte-Gesellschaft wehrt sich: Das sei gar nicht ihr Verantwortungsbereich. Nicht die Gema sei für solche Kopien von Liedblättern zuständig, sondern die kleinere VG Musikedition in Kassel, erklärte eine Sprecherin der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) am Dienstag. Die Gema habe der VG Musikedition lediglich organisatorisch geholfen und entsprechende Aufforderungsbriefe seit verschickt.
An der Sache ändert das aber nichts: Die Kindergärten sollen Lizenzgebühren bezahlen, falls sie aus Liederbüchern kopieren. Dazu steht auch die Gema. Dies sei eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Denn früher sei das Kopieren aus Liederbüchern urheberrechtlich schlicht verboten gewesen. In diesem Jahr sei – unter anderem mit den Gema-Briefen – erstmals ein Angebot gemacht worden, so dass die Kitas gegen Gebühr kopieren dürfen.
Ministerium schlägt Rahmenvertrag vor Das Bundesfamilienministerium nannte das Singen in Kindertagesstätten einen „unverzichtbaren Teil der frühkindlichen Bildung“. Sollte es in Kitas tatsächlich zu Urheberrechtsproblemen kommen, „so müssen sie so schnell wie möglich abgestellt werden“. Ein Rahmenvertrag, wie er für Schulen und andere Einrichtungen bereits bestehe, könnte dabei ein richtiger Lösungsansatz sein.
Die Gema und die VG Musikedition hatten im Januar 2010 offiziell ihre Zusammenarbeit begonnen. Die VG Musikedition wollte allen Trägern von Kindergärten das schriftliche Angebot für die Kopiererlaubnis von Liederbüchern zukommen lassen. „Es war klar, dass die VG Musikedition das mit ihrer Struktur alleine nicht leisten kann“, sagte Gema-Sprecherin Bettina Müller. Deshalb schloss sie einen Vertrag mit der Gema, die mit vielen Bezirksdirektionen in Deutschland vertreten ist. So hätten die Kunden überall regionale Ansprechpartner. Die Gema habe die kleine VG Musikedition auch beim Entwurf und Versand des Angebotes unterstützt.
„Freiwilliges Angebot“ Bei den Lizenzvereinbarungen für Liedblatt-Kopien handele es sich um ein freiwilliges Angebot für die Kindergärten, betonte Müller. Niemand sei gezwungen, es anzunehmen. „Für die Kindergärten hat sich nichts geändert. Sie können nach wie vor einfach die Bücher kaufen“, sagte die Gema-Sprecherin. „Wenn sie nicht kopieren, müssen sie natürlich auch nicht lizenzieren.“ Demnach hätten weder die Gema noch die VG Musikedition entgegen anderslautenden Meldungen an irgendjemanden Mahnungen verschickt.
Während die VG Musikedition für Liedblattkopien zuständig ist, kassiert die Gema, wenn Musik aufgeführt wird – ob live oder vom Band. Allerdings hätten die meisten Kindergärten hier wohl kaum eine Rechnung von der Gema zu fürchten. „Da müsste die Kita zum Beispiel ein sehr großes Fest machen, eine öffentliche Veranstaltung, mit Bands und Eintrittsgeld“, sagte Müller. Auf keinen Fall gelte es als Aufführung, wenn die Kinder vor ihren Eltern Lieder sängen.