gerichtliches Mahnverfahren gegen Ex einleiten?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
Wie das manchmal nach einer Beziehung so ist, bekommt man noch Geld von der Ex ;) Und wenn man dann als böser Junge auch keine Freundschaft will, wird sie manchmal ganz schön bockig. Nun warte ich schon 2 Monate, ohne das auch nur ein einziger Euro angekommen ist, obwohl ich schon angeboten habe, dass sie es monatlich zu z.b. 20€ zahlt.
Nun überlege ich ein gerichtliches Mahnverfahren zu eröffnen, sicherlich ein harter Schritt, aber irgendwann reicht es ja auch. Angedroht habe ich es, aber es juckt sie offensichlich nicht. Vielleicht schreckt sie ja der Brief vom Gericht schon ab? Nun ist meine Frage an euch, ob dies schon mal jemand gemacht oder allgemein gegen eine Privatperson, ohne einen Nachweis über die Geldschuld? Ich habe nämlich keinen Beleg oder sonst was darüber, lediglich eine Kreditkartenabrechnung über den Gesamtbetrag, wo sie die Hälfte übernehmen sollte (Urlaub).
Vielleicht ja der ein oder andere einen Erfahrungswert. Fragen zum Mahnverfahren habe ich nichts, das ist mir soweit alles klar wie das abläuft und funktioniert, es geht lediglich um Erfahrungswerte.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo b-mw-323,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "gerichtliches Mahnverfahren gegen Ex einleiten?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
alt gegen neu(3er BMW - E36 Fotostories)
Was Du meinst ist ein Mahnbescheid. Wenn sie nicht widerspricht, genügt das erstmal als Beweis, daß sie dir das Geld schuldet. Widerspricht sie, kommt es zum Mahnverfahren. Das ist eine gerichtliche Auseinandersetzung in der geklärt werden soll, wer denn nun recht hat und einer von euch beiden verdonnert wird. Entweder sie zu zahlen, oder Du um Ruhe zu geben.
Wenn Du's nicht beweisen kannst, wirst wahrscheinlich Du verdonnert.
Angenommen Du kannst es beweisen und sie wird verknackt, dann hast Du einen Titel gegen Sie in der Hand. Zahlt sie trotzdem nicht, musst Du diesen Titel zusätzlich noch vollstrecken lassen (Ich liebe Deutschland). Über kurz oder lang (eher lang) heisst das, daß entweder der Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung ausräumt, sie einfährt oder die eidesstattliche Versicherung abgenommen bekommt (= Nie wieder auf Kreditkarte oder Raten einkauft und ganz, ganz schwer ne Wohnung mietet oder ein Handy kauft).
Das ganze DAUERT und vorallem KOSTET.
Kosten, Nervenaufwand und Dauer stehen in keiner Relation zum Nutzen. Inkasso ist wesentlich effektiver und sehr viel lästiger als jedes deutsche Gericht.
Bearbeitet von: Stefan177 am 27.12.2010 um 09:36:54
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
Der Titel würde mir im enddefekt bei ihr aber nichts bringen, da sie keine pfändbaren Werte hat und mit dem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze ist. Was kostet denn das ganz normale Mahnverfahren per Onlineantrag?
Das Inkassobüro wird vermutlich teurer sein, als das Mahnverfahren. Eine weitere Überlegung wäre es, es über die Rechtsschutz laufen zu lassen. Ein Brief vom Anwalt wirkt hier vielleicht auch abschreckend?
Zitat:
t wirkt hier vielleicht auch abschreckend?
(Zitat von: b-mw-323)
Bringt aber nichts. Hab 2 Kunden die mir noch Geld schulden. Rechtsanwalt, Mahnbescheid, bringt alles nichts. Gehst vor Gericht und bekommst Recht, wartest aber trotzden Jahre auf dein Geld, weil die Kunden nichts haben und jeden Monat 10 Euro abdrücken. Das eben Deutschland.
Kommt immer auf den Betrag an. Es gibt seröse Geldeintreiber in schwarzen Anzügen und mehr oder weniger seriöse auf vollpolierten Motorrädern. Kommt immer auf die Gesamtsumme drauf an
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
Zitat:
Zitat:
t wirkt hier vielleicht auch abschreckend?
(Zitat von: b-mw-323)
Bringt aber nichts. Hab 2 Kunden die mir noch Geld schulden. Rechtsanwalt, Mahnbescheid, bringt alles nichts. Gehst vor Gericht und bekommst Recht, wartest aber trotzden Jahre auf dein Geld, weil die Kunden nichts haben und jeden Monat 10 Euro abdrücken. Das eben Deutschland.
Kommt immer auf den Betrag an. Es gibt seröse Geldeintreiber in schwarzen Anzügen und mehr oder weniger seriöse auf vollpolierten Motorrädern. Kommt immer auf die Gesamtsumme drauf an
(Zitat von: LatteBMW)
also jemanden hin schicken wäre zu viel das guten, so ein arsch bin ich (noch) nicht. ich werde wenn dann erst mal das mahnverfahren oder anwalt probieren. nur die frage ist was wohl mehr aussicht auf erfolg hat.
Um Wieviel Geld geht es eigentlich ? Wenn es sich um einige Hunderter handelt, würde ich mir diesen Stress nicht machen. Oder bist du in deiner Ehre gekränkt und willst einfach nur deinen Willen durchsetzen??
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
es sind 150€ und zum einen will ich schon zu meinem Recht kommen und zum anderen sind 150€ nun mal nicht grade wenig Geld. Zumal ich ihr schon was erlassen habe...
Also meine ex mit der ich unseren Sohn habe ist auch so eine der alles egal ist ..sie schuldet mir auch um die 4000 Euro habe für sie Sachen finanziert ...bei der Abholung stand ihr Name ..war beim Amtsgericht habe mich info4miert ...Hatte gute chancen. Aber die Sachen gibt es nimmer und verdienen tut sie kein penny ..
Habs dann erstmal gelassen aber denke werde nochmal den Herren besuchen
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Bei 150 € bestünde aber wohl schon eine realistische Chance, dass Du das Geld wieder bekommt. Einen Anwalt einschalten würde ich vorerst noch nicht. Dafür ist der Betrag zu gering.
Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid würde ich aber jeder Zeit wieder machen. Kostet nicht die Welt.
Mahnbescheid zu beantragen kostet glaub ich irgendwas mit 30 €. Weiß ich leider nicht mehr genau, weils echt kein Geldbetrag war.
Der Mahnbescheid wird dann vom Gericht zugestellt. Wenn dann kein Einspruch erfolgt, musst noch den Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn da dann auch kein Einspruch erfolgt ist das Ding gültig. Das ist dann der sog. vollstreckbare Titel. Kostet auch nochmal so was um die 30 €. Also auch nicht viel.
Wennst dann diesen Titel hast, kannst Dich damit an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden. Der sieht dann zu, dass er irgendwie das Geld ranbekommt. Kann auch eine Ratenzahlungvereinbarung werden, wenn sonst keine pfändbaren Werte vorhanden sind. Oder alternativ, sie legt die eidesstattliche Versicherung ab. Aber das tut man nur, wenn wirklich absolut pleite.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
ok, danke schon mal für die infos.
die kosten für den bescheid könnte ich ihr ja auch in rechnung stellen oder?
ja, aber ich sags dir schonmal vorab.
Sie wird Einspruch einlegen und schon wirds wieder komplizierter. Und für 150Euro brauchst Du niemanden vorbei schicken. Da sind die Kosten für den Besuch höher.
Schreib das Geld ab und nimm es als Lehre...Hab in eine Ex tausende Euro gesteckt und nichts wieder bekommen.
Auch ne Möglichkeit...der Ex Dame deines Herzens nun doch Interesse an Freundschaft vorgaukel....ein paarmal ausnutzen und sie hängen lassen.
Nicht nett aber auch ne Art der Rache...so...und nun scheuche ich den Teufel von meiner linken Schulter.
Seien wir doch mal ehrlich,irgendwo waren diese Personen einen doch auch Wert die man geliebt hat oder?
Und jetzt so einen Aufriss wegen 150Euro(auch wenn man knapp bei Kasse ist).
Und einer Ex eins auswischen macht man eigentlich auch nicht.
Rechne doch mal nach wieviel Geld man für Kino,Essen gehen usw. am Anfang ausgegeben hat.
Wenn man sich zusammen was aufgebaut hat ist das schon was anderes.
Oder man lebt schon länger zusammen und der Partner verändert sich nach dern Zeit.
Man kann 20 Jahre verheiratet sein und dann kommt der Drang in der Jugend was verpasst zuhaben(oh man ich schreib schon wie ein 50ig Jähriger:)
Frauen kann man 100 Jahre studieren und dann versteht man sie immer noch nicht,die wiederum durchschauen uns schnell:D
Ich würd's auch sein lassen. Das artet alles in Arbeit und Stress aus für Dich. Ausser es tritt wirklich der günstigste Fall ein: Sie wiederspricht weder beim Mahn- noch beim Vollstreckungsbescheid, es wird gepfändet und es ist auch was zu holen. Aber selbst dann kriegst Du Dein Geld frühestens in einem halben bis dreiviertel Jahr.
Und alles andere (Mahnverfahren) ist von den Kosten und von der Zeit her komplett nach oben offen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 27.12.2010 um 16:51:37
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Also du kannst ein Versuch starten. Deine Forderung ist ja nicht so hoch deswegen werden 20€ auf dich an Kosten zu kommen.
Wenn deine EX sich nicht auskennt wird sie eh nicht wiedersprechen ;)
Das Mahnverfahren kannst du sogar Online machen feine Sache. Habe damit einem eBay verkäuferingeheizt ;)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
ich denke ich werde es einfach mal probieren mit dem mahnverfahren. zunächst gibt es aber eine letzte aufforderung. sollte das mahnverfahren nicht fruchten, werde ich es wohl als lehrgeld abschreiben.
aber ich glaube bei einer ex schreibt man immer lehrgeld ab.... vielleicht gehört das dazu?
Zitat:
Seien wir doch mal ehrlich,irgendwo waren diese Personen einen doch auch Wert die man geliebt hat oder?
Und jetzt so einen Aufriss wegen 150Euro(auch wenn man knapp bei Kasse ist).
(Zitat von: bmwrene83)
Da kann ich dem Rene nur zustimmen!
Wegen etwas mehr als dem Preis einer Tankfüllung so eine Geschichte draus zu machen?
Ich finde sowas armselig...
Gruß, Fabi
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Seien wir doch mal ehrlich,irgendwo waren diese Personen einen doch auch Wert die man geliebt hat oder?
Und jetzt so einen Aufriss wegen 150Euro(auch wenn man knapp bei Kasse ist).
(Zitat von: bmwrene83)
Da kann ich dem Rene nur zustimmen!
Wegen etwas mehr als dem Preis einer Tankfüllung so eine Geschichte draus zu machen?
Ich finde sowas armselig...
Gruß, Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
warum armselig? 150€ sind selbst bei meinem tank nicht mal eben etwas mehr als eine tankfüllung, da liege ich bei super plus bei 90€! also bleibt mal auf dem teppich. 150€ ist fast mein sprit für einen monat oder einen monat essen oder oder oder
Mitglied seit: 13.10.2010
München
Deutschland
4 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Seien wir doch mal ehrlich,irgendwo waren diese Personen einen doch auch Wert die man geliebt hat oder?
Und jetzt so einen Aufriss wegen 150Euro(auch wenn man knapp bei Kasse ist).
(Zitat von: bmwrene83)
Da kann ich dem Rene nur zustimmen!
Wegen etwas mehr als dem Preis einer Tankfüllung so eine Geschichte draus zu machen?
Ich finde sowas armselig...
Gruß, Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
Das hat für mich gar nichts mit armselig zu tun, sondern mit der Wut über Selbstverständlichkeiten die nun mal keine sind. Mein Ex hat alles aus unserer gemeinsamen Wohnung behalten und das ging an die 1000. Als ich dann ausgezogen bin wollte er noch die Hälfte der Maklergebühr weil ich ja meine Kaution wiederhaben wollte.
Dann ists das keine Korinthenkackerei sondern einfach Fairness, dass wieder zurückzugeben was man sich geliehen hat, vor allem wenns abgesprochen war. Ich kann ihn da verstehen, weil Ex und Hopp echt Kindergarten ist.
Mitglied seit: 24.09.2008
Braunschweig
Deutschland
412 Beiträge
Ohh man was soll man zu diesem Thema sagen. Schenk ihr die 150 als Zeichen für deie Großzügigkeit, als ich angefangen habe zu lesen dachte ich es geht vielleicht um einen vierstelligen Betrag, aber 150 € lass mal das wirst du sicher nicht nötig haben.
Gruß
150€ sind 150€!
Und warum muss man anderen immer was schenken.... nur damit die ein ruhges Leben haben und es immer wieder gleichmachen?!
Irgendwo hört es einfach mal auf!
Jeder muss für sein Geld was tun.... und ihr könnt euch ja mal ausrechnen wie lange ihr für 150€ arbeiten müsst!