Auto kaputt, welche Versicherung greift ???
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Mitglied seit: 25.06.2009
Dittelsheim-Heßloch
Deutschland
61 Beiträge
Servus Leutz,
folgendes Problem:
Mein Vater hat letzte Woche mein Auto BMW E36 Compact kaputt gefahren, also glatt gewesen und eine Mauer war im weg. So, der Schaden beläuft sich auf knapp 3500,-€, und mein Problem ist das ich nur eine Teilkasko-Versicherung hab. Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob mir jemand bissl helfen kann, über welche Versicherung man das abwickeln könnte (kenn mich da nicht so aus), oder eher nicht???
Danke schonmal für jegliche Hilfe!!!
MFG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Kabeldesigner87,
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Gruß
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In dem Falle nur eine Vollkasko zur KfZ Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht entschädigt hier nichts, denn zum Einen ist Miete, Leihe und Pacht ausgeschlossen und zum Anderen alles was im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZs passiert.
Für den Schaden musst du selber aufkommen oder halt dein Vater.
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So siehts leider aus. Selbst zahlen ist angesagt. Aber dein Vater kann ja den Schaden bei dir abarbeiten.
3500 euro schaden?...also wirtschaftlicher total schaden...für unter 3 bekommst ein neuen
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Den Scheinwerfer und Frontscheibe bekommst bezhalt, fals eins davon kaputt ist, mehr aber auch nicht.
www.kfz.eggstein.eu
Zitat:
Den Scheinwerfer und Frontscheibe bekommst bezhalt, fals eins davon kaputt ist, mehr aber auch nicht.
(Zitat von: 2002tii)
Die Blinker übrigens auch. Auch wenns Kunststoff ist.
Allerdings wird die Selbstbeteiligung abgezogen.
http://de.wikipedia.org/wiki/VersicherungsbetrugZitat:
Servus Leutz,
folgendes Problem:
Mein Vater hat letzte Woche mein Auto BMW E36 Compact kaputt gefahren, also glatt gewesen und eine Mauer war im weg. So, der Schaden beläuft sich auf knapp 3500,-€, und mein Problem ist das ich nur eine Teilkasko-Versicherung hab. Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob mir jemand bissl helfen kann, über welche Versicherung man das abwickeln könnte (kenn mich da nicht so aus), oder eher nicht???
Danke schonmal für jegliche Hilfe!!!
MFG
(Zitat von: Kabeldesigner87)
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug
Gruß
Da gibts keinen Versicherungsbetrug. Weil keine Versicherung das abdeckt, sofern er keine Vollkasko hat. Er wird wohl selber zahlen müssen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 26.12.2010 um 22:39:46
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Und wie ist es rein rechtlich?
Muss der Vater dann zahlen?
kommt drauf an in welche Zusammenhang der Vater das Auto gefahren hat.
Das Ganze ist eine ziemlich bescheidenen Situation!!!! Ich hoffe das trübt Euer Vater-Sohn-Verhätlnis nicht.
Meine Vorrender haben recht. Die Versicherung zahlt nichts. Auch die Teilkasko wird in diesem Fall keine Schadensregulierung veranlassen, weil die versicherten Gefahren der Teilkasko in Folge des Eigenunfalls geschehen sind. Das mag in einigen Tarifen ausgenommen sein. Der KFZ-Versicherungsmarkt ist sehr wild und frei in der Tarifgestaltung.
Ebenso richtig ist, dass die Privathafpflichtversicherung nichts zahlt.
Rein rechtlich ist es wie bei allen anderen durch Dritte verursachte Schäden. Die Regulierung leitet sich aus §823 BGB mit der Folge aus §249 BGB ab. Zu überprüfen wäre lediglich, ob Fahrlässigkeit vorliegt. Fahrlässig handelt der, der die im Verkehr (und damit ist nicht nur der Strassenverlehr gemeint, sondern der gesellschaftliche Verkehr) erforderliche Sorgfalt ausser Acht lässt.
Es ist also die Frage, ob der Vater die Glätte fahrlässig ausser Acht gelassen hat, getreu dem Motto "Ich fahre wie immer, es wird schon nichts passieren." Ich denke ja, denn es war nicht den ersten Tag glatt und es war allgemein bekannt, das es im Winter und bei Schneefall zu Strassenglätte kommen kann. Zudem hat der Vater den Führerschein wohl nicht im ersten Jahr.
Sei es drum, es ist müssig.
Ich denke dem Papa ist das eh schon peinlich und wenn ich hier lese, dass er es "abarbeiten soll", dann sollte derjenige der es vorschlug erstmal seine Miete bei den Eltern, die bezahlten Lebensmittel, Kleidung, AA-Weg machen und Popopudern, ebenso die Erziehung bis zum Eigenverdienst abarbeiten. Da wird dann mehr drin sein als ein neuer 3er für Papa und Mama.
Bearbeitet von: Jusa am 29.12.2010 um 07:50:49