Vollgarage Abdeckplane auf offener Straße benutzen
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Mitglied seit: 27.05.2010
Duisburg
Deutschland
95 Beiträge
Hallo zusammen,
darf man sein Auto mit einer Abdeckplane auf der Straße (also kein Privatgelände oder Stellplatz) decken? Gibt es da eine begrentze Dauer oder bestimmte Regel dafür?
Gruß
Mitglied: seit 2005
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Hallo baili1789,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vollgarage Abdeckplane auf offener Straße benutzen"!
Gruß
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Mitglied seit: 23.09.2009
Nürnberg
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57 Beiträge
also meiner steht einfach, ist mir egal ob man darf oder nicht
denke aber das es dafür kein gesetz gibt, du solltest das auto halt nicht 4 monate auf dem selben platz stehen lassen, ab und zu mal umparken
Es gab da mal einen Witz. Wie lange darf mein Auto auf einem Parkplatz parken ?? 2 Jahre, dann muß eine TÜV Abnahme erfolgen. Zu deinem Problem. Das Auto darf auch mit einer Plane abgedeckt auf der Strasse abgestellt werden. Voraussetzung hierbei, es muß erkennbar sein, daß das Auto zugelassen ist. Ist es nicht zugelassen, darf es nicht auf einer öffenlichen Strasse abgestellt werden.
Zitat:
Ist es nicht zugelassen, darf es nicht auf einer öffenlichen Strasse abgestellt werden.
(Zitat von: Old Men)
Das darfst Du eigentlich auch nicht auf deinem Privatgrundstück
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Ist es nicht zugelassen, darf es nicht auf einer öffenlichen Strasse abgestellt werden.
(Zitat von: Old Men)
Das darfst Du eigentlich auch nicht auf deinem Privatgrundstück
(Zitat von: LatteBMW)
Hi
Mit welcher Begründung? Ist doch dann mein Grundstück.
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Weil das Auto nicht versichert ist, falls mal was passiert. Auch in Hinsicht auf Umweltverschmutzung (auslaufenden Öl etc.).
Kann jetzt keine rechtliche Quelle finden, aber aus Erfahrung weiß ich das.
Interessiert keinen, solange dich keiner beim Amt anscheisst
Zitat:
Zitat:
Ist es nicht zugelassen, darf es nicht auf einer öffenlichen Strasse abgestellt werden.
(Zitat von: Old Men)
Das darfst Du eigentlich auch nicht auf deinem Privatgrundstück
(Zitat von: LatteBMW)
Doch, auf Deinem eigenen Grundstück kannst du problemlos
Schrottkarren sammeln.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
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305 Beiträge
sonst hätten die ganzen autohändler auch probleme...
Zitat:
sonst hätten die ganzen autohändler auch probleme...
(Zitat von: Salamanderking)
Und die, die Saisonkennzeichen haben. Bzw. ihr Auto (warum auch immer) vorübergehend abmelden. Oder die Autosammler, die ihre Wagen mit nem 07er-Kennzeichen bewegen. Oder die Autosammler, die ihre Autos gar net bewegen und sie nur als Wertanlage ihr Eigen nennen. Oder...
Ob man tatsächlich Schrottkarren sammeln darf... ich lass es dahingestellt. Latte hat schon net so ganz unrecht - es muss sichergestellt sein, dass nix ins Grundwasser suppt. Oder ähnliches. Aber wenn die Gefahr net besteht, spricht nix dagegen, auch abgemeldete Autos auf deme eigenen Grundstück zu bunkern.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich würde auch sagen das es da rein um den Umweltaspekt geht.
Stehen die Autos wild auf dem Acker über Jahre hinweg stellen sie sicherlich in ner gewissen Weise eine Gefahr für die Umwelt dar.
Werde diese Autos in ner entsprechenden Halle "gelagert" kann und wird wohl keiner was machen.
@baili1789:
Was hast du denn genau vor?
Willst du ein zugelassenes und versichertes Auto über längere Zeit an der Straße stehen lassen oder ein abgemeldetes Fahrzeug (Saisonfahrzeug oder so).
Ersteres geht, letzteres nicht.
Wobei es auch da Einschränkungen gibt. In Wohngebieten gibt es da wohl Sonderregelungen wegen den begrenzten und meistens auch benötigten Parkflächen.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
Deutschland
305 Beiträge
wenn dein auto öl verliert und auf offener strasse steht bekommste auch ganz schnell probleme.was sollen denn die ganzen schrottplätze usw machen?
ich glaube du kannst dir soviel autos hinstellen wie du willst.
wenn die öl verlieren ist ja wieder was anderes,du kannst ja sonst auch kein öl auskippen,egal ob es dein privatgelände oder sonst was ist.
Mitglied seit: 23.09.2009
Nürnberg
Deutschland
57 Beiträge
Schonmal abgestellte autos mit so roten runden aufklebern der stadt auf der scheibe gesehen? Da steht in etwa folgendes drauf: das, dass auto zu Lange den platz belegt und zu einem gewissen datum enfernt werden soll. Ich weis nicht ob es nur in bayern oder überall so ist. also ich stelle meinen vor der tür ab, solange nichts passiert steht er auch dort. Wenn was ist, park ich ihn eben auf die andere strassenseite um. Aja, er ist angemeldet ;)
Bei uns sind die Aufkleber orange, bedeuten aber nicht, dass man zulange irgendwo parkt. Wenn dein Auto ordnungsgenäß zugelassen ist, kannst du dein Auto auf der Straße ohne Probleme stehen lassen. Auch längere Zeit an einem Punkt.
Einen orangenen Aufkleber bekommst du an dein Auto, wenn es Zwangsstillgelegt wurde.
Gründe hierfür:
* Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge / Erlöschen des Versicherungsschutzes
* Nicht gezahlte Kfz - Steuer
* Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit
* Abgelaufene HU
* Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf den Erwerber/die Erwerberin umgeschrieben.
Natürlich bekommt man den orangenen Aufkleber auch, wenn man ein nicht zugelassenes Auto im öffentlichen Bereich abstellt.
Der Aufkleber setzt auch eine Frist, bis wann man das KFZ wegschaffen muss.
So ist es zumindest bei uns. Rhein Neckar Kreis
Bearbeitet von: stevie33 am 08.12.2010 um 17:50:55
Noch zum Thema, wenn du es mit Plane abstellst, achte irgendwie drauf, dass dein Nummernschild sichtbar ist.
Das sollte dann ja okay sein.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.05.2010
Duisburg
Deutschland
95 Beiträge
also erstmal vielen Dank euch allen für die Anregungen.
1.Zu der Frage warum ich das machen möchte: Aufgrund von Unstimmigkeitsprobleme mit meinem Garagenvermieter musste ich das Mietverhältnis beenden. Und nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Garage. Deswegen soll mein BMW die nächsten Tage auf der Straße stehen und damit ich ihn vom schlechten Wetter schützen kann, hatte ich die Idee ihn mit der Abdeckplane zu decken. D.h mein KFZ ist ordnungsgemäß angemeldet. Ich fahre den Wagen aber sehr selten, ich glaube 2 mal die Woche oder so.
2.Zu dem Punkt wie lange man seinen Wagen auf offener Straße parken darf: Ich habe danach gefragt, weil ich aus meiner Erfahrung in anderen Ländern (z.B Frankreich) so kenne, dass ein Fahrzeug nicht länger als 7 Tage an der selben Stelle auf offener Straße geparkt werden darf. Nach einer Woche muss das Fahrzeug umgeparkt werden. Die Begründung dafür kenne ich ehrlich gesagt nicht.
Ein polizist hatte mir heute eine Antwort gegeben und zwar man darf das, aber man soll dafür sorgen, dass das Kennzeichen immer sichtbar sein soll. Sein Kollege der neben ihm stand sagt aber an der selben Stelle, es muss nicht unbedingt sichtbar sein, es würde reichen, wenn man die Abdeckplane (vorne oder hinten) hochhebt und dadurch das Kennzeichen erkennen kann, ansonsten kann die Plane ruhig das Kennzeichen auch decken.
Ich werde mein Baby jetzt abdecken bis ich eine neue Garage finde.
Gruß