Gegenstand vom 3.Stock auf mein BMW gefallen
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Mitglied seit: 29.11.2010
Deutschland
1 Beitrag
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.11.2010 um 12:31:25 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hallo erstmal an alle,
ich hab da ein kleines Problem und weiss da nicht richtig weiter.
Ich befinde mich zur Zeit im Ausland und habe mein Auto unten vor das Mehrfamilienhaus geparkt. Als am späten Nachmittag die Klingel leutete und mir gesagt wurde, dass ich bitte runterkommen soll war mir schnell klar, dass etwas mit meinem Auto ist. Die Dame vom 3.Stock hatte mich informiert, dass ein Stück Marmor von ihrem Balkon abgefallen war und direkt auf mein Auto gefallen war (ich war schockiert und ging wutentbrannt nach unten). Und dort sah ich dann meine zertrümmerte Windschutzscheibe. Gott sei dank ist das Stück Marmor nicht aufs Verdeck geknallt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir morgen Mittag zur Werkstatt fahren um uns einen Überblick über die Kosten des Schadens zu machen. Da sie aber nicht weiss, ob dass ihre Versicherung bezahlt, hat sie mich gebeten zu einer anderen Werkstatt zu fahren und nicht direkt zu BMW - um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Was haltet ihr davon? Soll ich mich darauf einlassen? Und was würde so nen Kostenvoranschlag bei BMW kosten?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.11.2010 um 12:31:25
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BMW23,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gegenstand vom 3.Stock auf mein BMW gefallen"!
Gruß
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kostenvoranschlag kostet meines wissens selbst bei BMW nix...
ich würde zu bmw fahren und es über meine teilkasko laufen lassen...
Fahr doch einfach nach Carglass...
Das geht schnell und ist günstig.
Und die Versicherung zahlt ;)
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148
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https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Hallo,
da mein Chef Sachverständiger ist (zwar nicht im Automobilbereich) habe ich mal von ihm gehört, dass man zur "Schadensminimierung" verpflichtet ist. Somit könnte sich die gute Dame auch wehren und darauf bestehen das du es da und da machst, wenn es günstiger ist. Ich würde es über die Teilkasko machen und die Selbstbeiteilung mit ihr teilen o.ä.
Gruß
Igor
als halter eines BMWs hast du das recht dein wagen bei BMW reparieren zu lassen, nur weil der schadensverursacher etwas knapp bei kasse ist heißt das nicht das du dein wagen in der hinterhofwerkstatt machen lassen muss wo eventuell die scheibe nacher undicht ist oder der rahmen nach einiger zeit rostet.
über deine eigene teilkasko würde ich es nur im notfall machen, wäre ja schließlich versicherungsbetrug, und warum sollst du dich in "gefahr" begeben wegen eines anderen, ich kann mir vorstellen das eventuell die motorhaube/kotflügel auch noch was abbekommen hat oder ? dann hätte sich das mit carglas usw. sowiso erledigt
Bearbeitet von: bmwdriver84 am 29.11.2010 um 09:59:15
Wer später bremst fährt länger schnell :-)
Mitglied seit: 16.04.2008
Steinbach am Attersee
Austria
233 Beiträge
wenn das stück marmor von ihrem balkon gefallen ist müsste sowas doch eigentlich ihre Hausrat Versicherung regeln oder nicht? Ich denk da jetzt gerade an Glasbruch was ja eigentlich jeder in seiner hausrat mit drin hat und das würde der guten Dame dann keinen cent kosten.
Mitglied seit: 13.10.2010
München
Deutschland
4 Beiträge
Sofern es keine Eigentumswohnung ist, sollte sie es sofort ihrer Hausverwaltung/Vermieter sagen, dann wird das über die Gebäudeversicherung abgerechnet. Kommt eben drauf an wo im Ausland du bist und ob es da sowas gibt.
Zitat:
über deine eigene teilkasko würde ich es nur im notfall machen, wäre ja schließlich versicherungsbetrug, und warum sollst du dich in "gefahr" begeben wegen eines anderen, ich kann mir vorstellen das eventuell die motorhaube/kotflügel auch noch was abbekommen hat oder ? dann hätte sich das mit carglas usw. sowiso erledigt
(Zitat von: bmwdriver84)
Wie kommst Du denn auf die Idee? Die Teilkasko zahlt grundsätzlich verschuldensunabhängig (natürlich i.d.R. Ausnahme Vorsatz durch den Glas-Eigentümer) Glasschäden; die zahlt sie auch dann, wenn man sie selbst verursacht hat. Ein Versicherungsbetrug wärs also nur dann, wenn tatsächlich auch die Motorhaube was abbekommen hätte und der TE sie als "Glasschaden" tituliert hätte.
Stell Dir mal den Sachverhalt so vor, dass entweder derjenige, der für den Marmorbrocken-Fall verantwortlich war, nicht ermittelt werden kann (Ergebnis: TE bleibt auf seinen Kosten sitzen)...
Ob und wie der Schaden durch den Hauseigentümer oder durch die Dame reguliert werden muss, hängt u.a. von dem Land, in dem Du bist, vom Eigentümer des Marmorsteins (mit anderen Worten: war er Gebäudeteil oder war er beispielsweise Teil eines Blumentopfes o.ä.) und weiteren Dingen ab. Das Einfachste und Stressfreieste wird fast die TK sein.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
Deutschland
76 Beiträge
neues gesetz.
du hast nicht unbedingt das recht, dein auto in einer bmw werkstatt reparieren zu lassen, wenn du nicht vorher deine inspektionen und andere reparaturen auch dort gemacht hast. ist das nämlich nicht so dann kann dir die versicherung die AWs einer billigeren werkstatt zahlen und du darfst dann den rest draufzahlen. habe ich im sommer erst durch gehabt.
ich musste mit rechnungen nachweisen das ich sonst auch immer zu bmw fahre
Zitat:
neues gesetz.
du hast nicht unbedingt das recht, dein auto in einer bmw werkstatt reparieren zu lassen, wenn du nicht vorher deine inspektionen und andere reparaturen auch dort gemacht hast. ist das nämlich nicht so dann kann dir die versicherung die AWs einer billigeren werkstatt zahlen und du darfst dann den rest draufzahlen. habe ich im sommer erst durch gehabt.
ich musste mit rechnungen nachweisen das ich sonst auch immer zu bmw fahre
(Zitat von: Matthes3302)
wo steht das?
Zitat:
als halter eines BMWs hast du das recht dein wagen bei BMW reparieren zu lassen, nur weil der schadensverursacher etwas knapp bei kasse ist heißt das nicht das du dein wagen in der hinterhofwerkstatt machen lassen muss wo eventuell die scheibe nacher undicht ist oder der rahmen nach einiger zeit rostet.
über deine eigene teilkasko würde ich es nur im notfall machen, wäre ja schließlich versicherungsbetrug, und warum sollst du dich in "gefahr" begeben wegen eines anderen, ich kann mir vorstellen das eventuell die motorhaube/kotflügel auch noch was abbekommen hat oder ? dann hätte sich das mit carglas usw. sowiso erledigt
Bearbeitet von: bmwdriver84 am 29.11.2010 um 09:59:15
(Zitat von: bmwdriver84)
laut bgh urteil vom 29.04.2003 "porscheurteil" aktenzeichen VI ZR 398/02 ja seit dem neuen bgh urteil vom 29.10 2009 aktenzeichen VI ZR 53/09 nicht ,wenn der wagen älter als 3 jahre ist oder ALLE Inspektionen bei bmw durchgefürt wurden!
hab ne ähnliche situation und hab mich dementrsprechend informiert! hab mich auf das urteil aus 2003 berufen und mit dem gericht gedroht, hab ne antwort mit dem verweis auf die neue gesetzeslage bekommen.... :(
Bearbeitet von: Imotski am 29.11.2010 um 18:33:28Bearbeitet von: Imotski am 29.11.2010 um 18:34:22Bearbeitet von: Imotski am 29.11.2010 um 18:36:23
Das regelt weder ihre Hausratversicherung noch deine KFZ Versicherung, sondern einzigst und alleine ihre Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie keine Haftpflichtversicherung hat, dann muß sie den Schaden aus Ihrer eigenen Tasche zahlen.
Wenn Ihr das Geld fehlt, läßt sich eine gute Werkstatt mit Sicherheit auch auf Ratenzahlungen ein.
Ich würde aber an deiner Stelle einen Kostenvoranschlag von dem Autohaus deines Vertrauens einholen und den Schaden auch nur von denen reparieren lassen.
Zitat:
Zitat:
Bearbeitet von: bmwdriver84 am 29.11.2010 um 09:59:15
(Zitat von: bmwdriver84)
laut bgh urteil vom 29.04.2003 "porscheurteil" aktenzeichen VI ZR 398/02 ja seit dem neuen bgh urteil vom 29.10 2009 aktenzeichen VI ZR 53/09 nicht ,wenn der wagen älter als 3 jahre ist oder ALLE Inspektionen bei bmw durchgefürt wurden!
hab ne ähnliche situation und hab mich dementrsprechend informiert! hab mich auf das urteil aus 2003 berufen und mit dem gericht gedroht, hab ne antwort mit dem verweis auf die neue gesetzeslage bekommen.... :(
Bearbeitet von: Imotski am 29.11.2010 um 18:33:28
Bearbeitet von: Imotski am 29.11.2010 um 18:34:22
Bearbeitet von: Imotski am 29.11.2010 um 18:36:23
(Zitat von: Imotski)
aber ging es da um ne fiktive Abrechnung oder die tatsächliche Reparatur?
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat