Gründe für Gewährleistung
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 27.11.2010 um 16:39:39 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute,
ich hab eine Frage bzg. meiner Gewährleistung. Und zwar habe ich im August 2010 vor ca. 4000 km einen E91, 325i, N52, Bj. 06 von einem Autohaus gekauft und auf diese Fzg. natürlich auch Gewährleistung bekommen. Nun ist mein Ausrücklager bzw. mein Nehmerzyl. kaputt. Fällt dieser Schaden auch unter die Gewährleistung oder nicht??
Falls ja, muß ich nachweisen das der Schaden beim Verkauf schon vorlag oder muß der Verkäufer beweisen, dass das Teil zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht kaputt war??
Vielen Dank schonmal vorab an euch!!
Bearbeitet von: angry81 am 27.11.2010 um 16:39:39
Mitglied: seit 2005
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Hallo Packman 6 Zylinder,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gründe für Gewährleistung"!
Gruß
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also ich bin kein jurist, aber was ich weiß ist, dass bei käufen von gewerblichen händlern es in den ersten 6 monaten so ist: wenn ein mangel auftritt muss der verkäufer beweisen, dass dieser beim verkauf noch nicht vorhanden war. (§ 476 BGB)
ob das in diesem fall so anwendbar ist weiß ich allerdings nicht!
und ob das unter die gewährleistung fällt weiß ich auch nicht, ich wüsste aber auch nicht warum nicht?
nachtrag: es fällt unter die gewährleistung! also alles im grünen bereich!
gruß
Bearbeitet von: DuSskoPp am 27.11.2010 um 17:47:33
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Vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe es nicht, warum man nur in diesem Forum gute Hilfe bekommt bzw. sich auf die Leute hier quasi verlassen kann.
Danke nochmals!!
richtig die ersten 6 monate ist der händler in der beweispflicht die nächsten 6 monate der Käufer .
Nun ist es so habt ihr ein übergabeprotokoll erstellt oder wurde der wagen vor dem verkauf bei der DEKRA o.ä. ein Check gemacht .
Wenn der Händler das beweisen kann , anhand eines gutachtens oder einer von dir unterschriebenen checkliste , dann hast du schlecht karten.
Ich z.B. wenn ich ein auto verkaufe mache ein Übergabeprotokoll wo u.a Kupplung , Motorgeräusche , Klappergeräusche aufgeführt sind und wenn alles ok ist und der kunde unterschreibt alles Sei ok , dann hat der kunde eigentlich kein recht von dere Gewährleistung gebrauch zu machen .
Mit nem defekten ausrücklager kannst du ja auch nicht 3-4 Monate rumgurken , denn sowas sollte ich beim Verkauf schon bemerkbar gemacht haben . Wenn es erst seit neustem ist dann war der Mangel am Tag des Verkaufs ja nicht vorhanden.
MFG
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
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Mitglied seit: 27.02.2008
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sowas wie eine checkliste habe ich nicht unterschrtieben und der Verkäufer hatte mir direkt nach dem Verkauf schon einen werkstatt aufenthalt bezahlen müssen, da ein klackgeräusch beim anfahren vorlag.
das problem was ich zur zeit habe ist, dass beim betätigen des kupplungpedals es quietscht. das kommt von der teflonbeschichtung zwischen der hülse u. dem ausrücklager. ich will auch nicht das er mir das ausrücklager bezahlt sondern den tausch der hülse. Das Lager würde ich dann selber bezahelne.
Es geht halt nicht um die teilekosten sondern um die Lohnkosten, da Getriebe raus u. wieder rein muß.
guckmal ich sag dir mal was. ich bin selber händler und wenn da jemand kommt und sagt bei mir ist das ausrücklager kaputt und der kunde würde sich die kosten teilen , dann wäre ich erstmal erleichtert dass ich nicht mit den kosten alleine dastehe bei mir ist das so ich zahl lieber ( natürlich wenn ich sicher bin , dass ich vor gericht keine chance habe ) aber dafür hab ich keine kopfschmerzen.
Ruf beim Händler an , schildere dort was dir passiert ist , sprich mit dem verkäufer , und wenn die blockieren einfach mit anwalt drohen dass du die gewährleistung geltend machen willst und die dann alle kosten übernehmen können. In Normalfall blockiert keiner gleich , die wollen auch keinen ärger haben. Ansonsten müssen die das beweisen und wenn die nix in der hand haben wird das schwierig und du kannst deine reparaturen zu 100% bei denen machen und zwar kostenlos...
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
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ich wollte auch ein teil der kosten übernehmen, da ich das auto weiter weg gekauft habe und wenn ich zu dem hinfahren müßte, würden das nochmal 120 € sprit kosten, deswegen sage ich ihm dann einfach, das ich mich zu 150 € an den insgesamten 537 € ( Getriebe raus, fetten, neue hülse u. ausrücklager, rein )beteiligen werd. So spare ich mir auch die Zeit zu dem zu fahren.
Was sagt ihr dazu?? Würde ein autoverkäufer darauf eingehen??