Kaufbestätigung per Mail ohne Antwort gültig
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Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon die ganze Zeit im Internet gestöbert aber nocht nicht die richtige Antwort gefunden. Ich habe mein Fahrzeug bei mobile eingestellt. Nun habe ich 2 Arten einer Kaufbestätigung erhalten: 1x per Fax mit Unterschrift des Käufers. Diese sollte ich unterschrieben zurücksenden, habe ich aber nicht getan nachdem was ich so gelesen habe... Die andere kam per Mail mit folgendem Wortlaut (kursiv der Text des Händlers):
Wie tel. Besprochen hier die Kaufbestätigung für folgenden pkw. BMW …. xxx (Rest sind Fahrzeugdaten)…
Für 12.500 € Bitte zur abholung ein tag vorher tel. absprechen HÄNDLERNAME, ANSCHRIFT…
Bitte um Kurze bestätigung des Kauf .Soll ich irgendwie darauf reagieren und ablehnen, oder soll ich gar nicht reagieren???
ich möchte das Auto verkaufen, aber nicht an den ersten Anrufer, der sich bereits nach 5 min gemeldet hat. Ich habe heute weitere, bessere Angebote erhalten und hab mich über die vielzahl der angebotenen Fax-Bestätigungen gewundert. Von denen habe ich selbstverständlich keine unterschrieben und zurückgesendet.
Aber ich möchte es nicht an den im Text zitierten Verkäufer binden. Also wie komme ich da raus, bin ich überhaupt gebunden?
Gruß
Wuzl
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Hallo wuzl123,
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Gruß
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Gar nicht reagieren, hast ja nix zurückgefaxt.
Und hast dein Auto nicht versteigert und keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"
Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Mitglied seit: 31.05.2009
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2648 Beiträge
Richtig, das ist ja nur ein Angebot!
Solange du nicht zugesagt hast, oder das Geschaeft mit einem Handschlag oder aehnlichem
besiegelt ist gehört er noch dir!
One of the last wild Ducks!
Jurastudium erstes Semester dein Sachverhalt!
Lese dir die §§433, 146 ff. BGB durch! Da steht alles drin.
Das Angebot / der Antrag (hier das Fax) müsstest du mittels einer Willenserklärung (z.B. ein unterschriebenes Faxdokument) bestätigen, um einen wirksamen Kaufvertrag, mit all seinen Rechten und Pflichten i.S.d. § 433 BGB zu schließen.
Da du nicht auf das Angebot eingegangen bist, dich dazu nicht geäußert hast und somit keine Willenserklärung abgegeben hast, hast du auch keinen Kaufvertrag geschlossen und demnach auch keine Rechte und Pflichten diesbezüglich.....
mein TIP: Schmeiß das Fax in die Tonne und warte auf weitere Angebote bis ein passendes für dich dabei ist, wo deine erwartungen mit befriedigt werden. Solange du zu keinem Angebot "JA" sagst, hast du auch nix zu befürchten!
MFG der Johnny
Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Die Beweiskraft lassen wir aber mal hier außen vor ;)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.11.2010
Deutschland
0 Beiträge
Zuerst einmal danke für die antworten. Das fax kam von einem anderen Händler. Das habe ich nicht zurück geschickt.
Die Mail kam vom ersten Anrufer. Wir haben nur grob über das Auto gesprochen. Kein wie wo wann... dann hat er nach meinem letzten preis gefragt. Da habe ich gesagt ich würde nie unter 12500 gehen. Daraufhin kam dann die Mail als kaufbestätigung. Aber ich habe ihm nix bestätigt. Im Gegenteil. Ich habe ihm per sms geschrieben, das ein anderer Verkäufer mehr geboten hat. Ich biete ihm aber an - weil er sich zuerst gemeldet hat - das wenn der höhere preis für ihn ok ist er sich gern nochmal melden kann. Da kam keine Antwort.
Die ganze Machenschaft klingt nach diesen Exporthändler.
Die versprechen Dir gleich nen Höchstpreis ohne das Auto
gesehen zu haben, wollen gleiche eine Anzahlung machen
damit der Kauf gesichert ist und eben diese Faxgeschichte.
Wenn die dann vor Ort sind, wird so oder so rumgemosert
am Preis, der Kaufvertrag wird dann nochmal anders aussehen
und die wollen dann sowas wie 3000€ im Vertrag + den Rest
Cash auf die Hand da die den so "billig" am Zoll vorbei exportieren
wollen.
Solange Du nichts bestätigst in irgendeiner Form, bist Du nicht
gebunden.
BMW Team Oberhavel
klar eine willenserklärung kann auch bzw. erfolgt in 80% der fälle mündlich. da du dich nicht geäußert hast hast du keine abgegeben und es gibt keinen kaufvertrag.
bei dem anderen händler sieht die sache etwas anders aus. er hat dir ein angebot gemacht, welches du abgelehnt hast. im gleichen zuge hast du ihm jedoch einen antrag / angebot gemacht indem du ihm gesagt hast, dass du es ihm den wagen für den höheren preis überlassen würdest.
§ 146 bgb sagt aber aus, dass ein Antrag sofort angenommen werden muss oder in der gesetzten frist. da ihr keine frist bestimmt habt und er sich nicht gemeldet hat ist das nichtmelden seinerseits als ablehnung deines angebotes zu werten. auch hiernach liegt kein Kaufvertrag vor.
kleiner exkurs:
Man wird es kaum glauben :-D aber Verträge können sogar durch schweigen geschlossen werden! (siehe HGB) (=hier nicht zutreffend)
MFG
Du gehst aber keinen Kaufvertrag ein, wenn Du Dein Auto inserierst
und Dir einer einfach ein Fax schickt als Kaufvertrag.
BMW Team Oberhavel
natürlich geht man wenn man ein auto inseriert und irgendein wildgewordener händler dir irgend nen fax schickt keinen kaufvertrag ein! habe ich doch nie behauptet! solange man nicht darauf eingeht ist doch alles pari!
Zitat:
natürlich geht man wenn man ein auto inseriert und irgendein wildgewordener händler dir irgend nen fax schickt keinen kaufvertrag ein! habe ich doch nie behauptet! solange man nicht darauf eingeht ist doch alles pari!
(Zitat von: Johnny1988)
Aber Du hättest eventuell die Anzeige bei mobile.de als invitatio ad offerendum vom Rest abgrenzen sollen - was Du in der Klausur selbstverständlich gemacht hättest ;-)))
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
zu welchem rest meinst du?
jedes inserat da, ist eine invitatio ad offerendum...
man will sich ja nur angebote einholen. ("Es handelt sich nur um eine unverbindliche Mitteilung der Bereitschaft zum Vertragsschluss...")
hier in dem sachverhalt fehlt es in erster linie an dem rechtsbindungswillen was ja die grundlage der invitatio ad offerendum ist.
Wenn man hier im inserat einen antrag/angebot deuten würde gegenüber jedermann, wäre ja mit dem fax ein kaufvertrag zustande gekommen... das ist ja nicht das, was derjenige der inseriert hat will.
dementsprechend ist es schwer abzugrenzen von den anderen weil sie es ja alle sind. verdeutlichen könnte man es vielleicht aber für welchen zweck?
Mit dem Rest mein ich Fax, Telefongespräch usw., und ich hab damals noch gelernt, dass man, wenn man nen Vertragsschluss prüft, alles, was zwischen den möglichen Vertragspartnern so passiert ist, auf die Frage, ob es ne Willenserklärung sein könnte, prüfen muss. Historisch, wohl gemerkt. Weil man ja gutachterlich, also vollständig prüft. Und dazu gehört eben auch die Prüfung der Anzeige bei mobile.de. Dass die vollkommen problemlos ne invitatio darstellt is (zumindest für uns beide) eh klar. Nur das muss man eben auch hinschreiben. Wenn man es weiß, isses schön, nur "wissen" allein bringt weder Klarheit beim Gegenüber noch Punkte in der Klausur.
Nein, niemand verlangt hier von Dir, dass Du ein Rechtsgutachten schreibst. Wär auch Blödsinn. Nur ich zumindest versuch hier, bei solchen Themen schon auch ausführlich und vollständig zu schreiben - und an den Stellen zu kürzen, bei denen ich die Kürzung vertreten kann. Denn das Thema an sich is sensibel genug, und kleinste Ungenauigkeiten können böse Folgen (vor allem finanziell) nach sich ziehen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
cand. iur? dipl. iur.? oder voll?
schon recht, dass es ein sensiebeles thema ist keine frage. nur in einem forum versuche ich es so einfach wies geht zu fassen, damit leute die sich in der juristerei nicht so auskennen, es nachvollziehen können...
ich gehe mal davon aus das 80% der leute die das hier lesen noch nie was von invitatio ad offerendum gehört haben...
klar das es in nem gutachten auseinandergenommen wird.... ^^
mfg