Selbstgeschriebenen Strafzettel erhalten - zahlen? (geschlossen)
ne anzeige wird nix bringen...
hab grad geschaut. der eine parkplatz bei uns in der stadt ist auch privatparkplatz mir parkuhren. hab da zwar noch nie einen strafzettel bekommen. aber denke das der betreiber das dann auch darf.
auf dem parkplatz steht aber ein schild, wo das steht :)
und denke das die strafzettel net aufn schmierzettel geschrieben sind :D
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Mitglied: seit 2005
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Hallo B4C4RDI,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Selbstgeschriebenen Strafzettel erhalten - zahlen?"!
Gruß
Hatte damals so was ähnliches gehabt.
War im tiefsten Winter und es waren Parkbuchten. Normalerweise ist die eine Bucht durchgestrichen, was ich aber aufgrund des Schnees nicht gesehn hatte. Also dachte ich es wär wie jeder davor auch.
Als ich zurück kam hatte ich auch so n ähnlichen Zettel von wegen Fotos usw, Polizei da gehabt usw und von einem Abschleppdienst freundlicherweise abgesehen.
War aber keine Einfahrt etc..
Aber das mit dem bezahlen ist ja echt der Wahnsinn :D
Würd mal bei der Polizei nachfragen. Oder halt mal direkt an die Öffentlichkeit gehen!!! Dann wirds eh n Selbstläufer... Denke nämlich auch, wenns am PC schon so vorgedruckt ist, dass mehrere schonmal sowas bekommen haben.
Und manche bezahlen sowas eben!!
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Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
ich würde es ja echt gern zur anzeige bringen um einfach den spaß zu haben, allerdings habe ich dafür keine zeit :)
ich kann es bei gelegenheit ja mal einscannen
Mitglied seit: 05.08.2007
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305 Beiträge
muss man sich ja nichtwundern dass die gerichte mit soner scheisse überladen sind
Oder alternativ "Kontospamming" ...
... dazu postest Du hier im Forum die Bankverbindung desjenigen, der Dir das Ticket geschrieben hat und bittest jeden einen einzigen Cent auf diese Bankverbindung zu überweisen.
Und ja, das ist "nicht nett" - aber absolut effektiv :-)
Gruß, Frank
Zitat:
Oder alternativ "Kontospamming" ...
... dazu postest Du hier im Forum die Bankverbindung desjenigen, der Dir das Ticket geschrieben hat und bittest jeden einen einzigen Cent auf diese Bankverbindung zu überweisen.
Und ja, das ist "nicht nett" - aber absolut effektiv :-)
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
Und was bringt das, außer dass er sich freut, von ein paar Unbekannten den ein oder anderen Cent geschenkt bekommen zu haben?
Gruß
Zitat:
Oder alternativ "Kontospamming" ...
... dazu postest Du hier im Forum die Bankverbindung desjenigen, der Dir das Ticket geschrieben hat und bittest jeden einen einzigen Cent auf diese Bankverbindung zu überweisen.
Und ja, das ist "nicht nett" - aber absolut effektiv :-)
Gruß, Frank
(Zitat von: Jokin)
bitte auch bei mir... aber jeder 10cent damit es sich lohnt :)
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Zitat:
bitte auch bei mir... aber jeder 10cent damit es sich lohnt :)
Das ist mal ein Spamming was ich mag.
:-D
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
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304 Beiträge
Leute, Erpressung?
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Ding wegwerfen und gut ist. Wüsste auch nicht, dass ein aufgesetzter Schrieb (Abmahnung) für denjenigen Geld kostet, der ihn erhält, wenn dann für den Auftraggeber.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Zitat:
Und was bringt das, außer dass er sich freut, von ein paar Unbekannten den ein oder anderen Cent geschenkt bekommen zu haben?
Gruß
(Zitat von: aNka)
Na, denk doch mal nach ... jemand, der Strafzettel verteilt und auf Geldeingänge wartet, der muss seine Geldeingänge auch kontrollieren.
Etwas, was unübresichtlich ist, ist nicht kontrollierbar.
Und was nicht kontrolliert werden kann, kann auch dann nicht zu irgendwelchen Folgen führen.
Gruß, Frank
Zitat:
ich würde es ja echt gern zur anzeige bringen um einfach den spaß zu haben, allerdings habe ich dafür keine zeit :)
(Zitat von: b-mw-323)
ja dann lass ihn halt in Ruhe, schmeiss den Zettel weg und gut ist,
andererseits kann ich den Typen verstehen der solche Zettel schreibt, mir würde es auch auf die EIER gehen wenn ständig einer auf meinem Parkplatz stehen würde und man hat dann auch keinen Bock ständig nen Schlepper rufen zu müssen, da man es ja Kohlemäßig meist noch vorstrecken muss.
du siehst dich jetzt als Einzelfall, aber ich denke mal das dort täglich irgendwelche Leute parken die ihn auf den Nerv gehen, man kennt es ja das typische Gelaber : sorry ich war nur mal kurz .... usw. aber wenn das 3-4x am tag passiert dann greift man halt zu solchen Mitteln
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Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
wie schon geasgt, da stand nichts davon das es ein privatparkplatz ist. es war keine schranke, markierung oder sonst was.
nur das schild stand da so an der seite
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
wie schon geasgt, da stand nichts davon das es ein privatparkplatz ist. es war keine schranke, markierung oder sonst was.
nur das schild stand da so an der seite
(Zitat von: b-mw-323)
Das Schild ist aber eigentlich eindeutig, oder?
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
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1416 Beiträge
da steht aber nicht privatparkplatz ;)
Zitat:
da steht aber nicht privatparkplatz ;)
(Zitat von: b-mw-323)
Hast Du Dir beim Parken denn die Frage gestellt, ob Du berechtigt bist oder nicht?
Für den Fall, daß Du drüber nachgedacht hast: zu welcher Antwort bist Du gekommen??
Und wenn, warum hast Du dann trotzdem dort geparkt???
Gruß, Fabi
Zitat:
Leute, Erpressung?
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Zitat von: Superstrose)
Zitat:
Eine für sie sehr teure anwaltliche abmahnung mit unterlassungsaufforderung können sie abwenden, wenn sie binnen drei Tagen 10€ unter angabe ihres kfz-kennzeichens auf folgendes konto überweisen
(Zitat von: b-mw-323)
Is zwar net ganz unumstritten, ob legale Methoden empfindliche Übel darstellen können (wie alles im Strafrecht...), ich bin aber sehr geneigt, dies zu bejahen. Und afair stimmt mir die h.M. da auch zu...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.09.2006
Berlin
Deutschland
1416 Beiträge
Zitat:
Zitat:
da steht aber nicht privatparkplatz ;)
(Zitat von: b-mw-323)
Hast Du Dir beim Parken denn die Frage gestellt, ob Du berechtigt bist oder nicht?
Für den Fall, daß Du drüber nachgedacht hast: zu welcher Antwort bist Du gekommen??
Und wenn, warum hast Du dann trotzdem dort geparkt???
Gruß, Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
ich habe sie mir ehrlich gesagt nicht gestellt da ich etwas im stress war. aber das steht ja eigentlich auch nicht zur diskussion. es geht nur um die bezahlung des geforderten betrages.
@ mb100: was ist h.M.?
in meinen augen wäre das empfindliche übel wohl die androhung einer klage. empfindlich könnte man so auslegen, dass ich es deutlich im "geldbeutel" merke und dadurch eventuell die eine oder andere schlaflose nacht bei einer klage hätte. aber wie immer im gesetz ist es alles auslegungssache. ein guter anwalt bekommt es vlt. durch, ein andere wieder nicht. man braucht nur die richtigen argumente.
Mitglied seit: 09.03.2007
nähe Frankfurt
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448 Beiträge
schild ist schon mehr als eindeutig.
ich fass es net das du dich als unschuldslamm hinstellst.
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
auf Wunsch des TE geschlossen da hier -mal wieder- das Thema verfehlt wurde