Gestern und letzte woche habe ich zwei schöne bayer mit einer blauen kennzeichenbelechtung gesehen. Meines Wissens nach ist dies nach der STVO nicht zugelassen .. :( Oder habe ich was verpasst und es gibt eine Regeländerung?
Habe selber die Blauen drinn,die Polizei hat letztens beim Kontrollieren eine Rundgang um meinen gemacht und fragten mich ob die Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet oder Orginal ist. Ich sagte: Bei meinen BMW ist alles orginal :-) Er lächelte und wünschte mir eine gute Fahrt.
jegliche blaue Aussenbeleuchtung an Fahrzeugen (ausser die blaue Rundumleuchte an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr pp.) ist unzulässig und führt zur Untersagung der Weiterfahrt
Edit: wenn einige Polizisten sich noch nichtmal mit den Farben auskennen, dann weiss ich es auch nicht mehr...war jedenfalls reine Glückssache, das Du so davon gekommen bist
Bearbeitet von: E36-Freak am 08.11.2010 um 23:32:48