Was passiert mit Totalschaden Fahrzeugen???
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2007
Röthenbach
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61 Beiträge
Servus zusammen...
Bei mir ums Eck steht beim Abschleppdienst ein e92 M3 coupe, leider Totalschaden ( sieht zumin. heftig aus und es fehlt eigentlich alles am Auto )...
Was passiert mit solchen Fahrzeugen bzw. könnte man dieses Fahrzeug kaufen?
Für alle die den Grund wissen wollen... Man könnte ja unter umständen den V8 in einen E36 und dann noch ...
Viele Grüße , Arthur .
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo aajiee,
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Gruß
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Hi so ein Auto wird trotzdem wahrscheinlich weit aus mehr als 10.000 Euro gehandelt.
Und ausserdem der umbau bei einem e36 auf einen V8 ist wirklich nicht gerade einfach
und günstig.Da muss man auf viele Alpina-Teile zurück greifen.
Gruss Dimitri
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.02.2007
Röthenbach
Deutschland
61 Beiträge
Danke schon mal für die Infos aber leider hat das meine Frage noch nicht sooo ganz beantwortet ;)
Gruß
solche fahrzeuge werden in der regel geschlachtet und brauchbare teile weiterverkauft.
der m3 beim abschleppdienst wird bestimmt nicht im besitz des abschleppers sein, sondern noch jemandem gehören. kannst aber ja trotzdem mal fragen wie es mit dem kauf aussieht, oder wo das ding ggf. hin kommt.
Hi,
entweder, das Fahrzeug ist Eigentum des bisherigen Besitzers oder die zahlende Versicherung wird der Eigentümer.
Die geben das Teil ihren angschlossenen Verwertern.
Wenn Du es für diesen konkreten Fall genauer wissen willst - geh rüber und frag nach...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Das kommt darauf an, ob der M3 fahrer Schuld war oder nicht. Wenn er nicht schuld war (= Haftpflichtschaden) gehört der Wagen i.R. noch dem Besitzer. Wenn er Schuld war (= Vollkasko) gehört der Wagen nach der Regulierung der Versicherung. Oder dritte Möglichkeit: Wenn er Schuld war und hatte keine Versicherung. Dann solltest Du ihn besser die nächsten 4 Monate nicht ansprechen. ^^
Gehört er der Versicherung, wird der Wagen höchstwahrscheinlich an einen Schrotthändler oder Schlachtbetriebe ala "Die Ludolfs" verhökert und ausgeschlachtet. Die Versicherungen haben da ihre Kontakte und der Wagen ist höchstwahrscheinlich schon verkauft. Gehört er dem Besitzer noch, kann er ihn normal verkaufen, in Autoscout beispielsweise, bei Ebay, usw.
V8 im E36 wird interessant. Den musst Du wahrscheinlich hochkant einbauen. *g*
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.11.2010 um 19:59:24
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
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76 Beiträge
auch wenn er nicht schuld war kann der wagen der versicherung gehören. je nachdem ob er ihn an die verkauft und sich den wert auszahlen lässt oder ob er ihn behält und die nettorepkosten bekommt.
die autos kommen in eine restwertbörse wo verschiedene leute ihr gebot abgeben können für das teil so wird in etwa auch der restwert ermittelt. war zumindest bei mir so.
Zitat:
auch wenn er nicht schuld war kann der wagen der versicherung gehören. je nachdem ob er ihn an die verkauft und sich den wert auszahlen lässt oder ob er ihn behält und die nettorepkosten bekommt.
(Zitat von: Matthes3302)
Kann. Die normale Vorgehensweise ist aber so, daß die Versicherung den Zeitwert abzgl. Restwert auszahlt. Als Restwert wird ein Gutachten herangezogen welches entweder die Versicherung macht (wer das tun lässt, ist selber schuld), oder sog. Restwertbörsen. Auch da zahlen sie aber nicht besonders viel.
Am besten kommt man normalerweise weg, wenn man selber ein Gutachten erstellen lässt, sich den Betrag auszahlen zu lassen und dann die Kiste selber verkauft. Viele werden das wahrscheinlich so machen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.11.2010 um 23:21:00
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 28.03.2008
Nürnberg
Deutschland
56 Beiträge
Stefan hat da ganz genau Recht.
Der Wagen wir in einer Restwertbörse (Die ist aber für Normalsterblich nicht einsehbar ;-)) eingestellt.
Restwertaufkäufer geben dazu ihr Gebot ab, logisch dass das höchste gewinnt.
Dies ist dann der "realistische" Restwert den die Versicherung ansetzt.
Dann kann der Geschädigte entscheiden ob er den Wagen zu dem Gebot, dieses ist im übrigen Verbindlich, abgibt oder ihn selber verkauft, wo ihm aber dann der Restwert abgezogen wird.
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