Zitat:
wie läuft es dann bei einer veräußerung an privatpersonen?
Wenn das ein firmeneigener Wagen ist, ist das buchhalterisch ganz einfach: Abgang Anlagevermögen mit Buchgewinn (Sonstige Erlöse). Fertig!
Allerdings ist fraglich ob der wirklich mit 0,- € im Anlagevermögenb (AV) steht, da ja Reparaturaufwendungen, etc. nachträgliche AHK (Anschaffungs-, Herstellungskosten) sind. Genau drin bin ich aber in dem Thema aber auch nimmer. Heutzutage wird ja zu 90% geleast, was nicht aktivierungspflichtig (also nicht im AV) ist, sondern gleich in die Kosten geht.
P.S. Noch vergessen: Der Käufer (Privatperson) zahlt MWSt, die kommt also noch zu den 1.000,-€ dazu, falls das nicht schon ein vereinbarter Bruttopreis war.
Bearbeitet von: Pimpertski am 02.11.2010 um 09:55:56