Unfall schwierige konstellation
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Hallo,
ich würde gerne mal eure Meinung zu einem Unfall hören in dem meine Freundin verwickelt war.
Sie fuhr mit einem Auto, welches für alle Fahrer ab 23 Jahren versichert ist, sie selber ist 21. Gestern ist ihr ein Auto beim unachtsamen Spurwechsel hinten rechts reingefahren. Der Unfallverursacher ist ausgerastet und hat meine Freundin als Verursacherrin dargestellt. Sie hat sich einsüchtern lassen udn stand zudem noch unter schock. Der eigentliche Unfallversucher hat aber keine Polizei gerunfen sondern einfach nur ihr Kennzeichen und die beklebung von Ihrem Auto notriert (name, tel, ihres Parxis) und ist weiter gefahren. Meine Freundin kennt nicht einmal sein Kennzeichen.
Was kommt jetzt auf sie zu, bzw wie soll sie vorgehen?
Bitte um Rat.
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Hallo playa44,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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Also ich würde sofort zur Poilzei und das erstmal melden!
Seine Daten werdet ihr dann vermutlich von seinem Anwalt oder seiner Versicherung erhalten, wenn die sich mit euch in Verbindung setzen!
Da könnt ihr euch dann auch noch mal rechtfertigen (eine Verkehrsrechtsschutz wer hier natürlich top)!
Das Alter ist dann natürlich auch noch ein Problem, sie wird sagen müssen warum sie unerlaubt damit gefahren ist usw
Es kann gut sein dass ihr den Gesamten Schaden im Falle des Falles selbst tragen müsst, da die Versicherung evtl. aussteigt!
One of the last wild Ducks!
Mitglied seit: 05.08.2007
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naja hat sie was unterschrieben?hat er pech gehabt würd ich sagen wenn er nicht mal ein zeugen hat.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.06.2006
Berlin
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1025 Beiträge
Sie hat nichts unterschrieben und der Verursacher kennt noch nichteinmal ihren Namen. Er hat sich nur das Kennzeichen und die beschriftung von ihrem Wage aufgeschrieben.
Bei wem liegt ihr die Beweislast?
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
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305 Beiträge
ich würde einfach zur polizei gehen und meine version erzählen.fertig.vielleicht hat der typ sogar was getrúnken gehabt??aber dazu ist es jetzt zu spät
Mitglied seit: 07.01.2005
Delmenhorst
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138 Beiträge
Ich denke er weiß das er Schuld ist!Er hat Deine Freundin nur eingeschüchtert und ist somit abgehauen!
Von dem wirst Du nie wieder hören und folglich auch auf Deinem Schaden sitzen bleiben!
Ich würde den Fall bei der Polizei melden und versuchen eine Anzeige wegen Fahrerflucht oder ähnliches einzuleiten.
MFG
TX3
der wusst das er schuld hat und hat sie eingeschüchtert, wenn sie nicht mal seinen namen und seine adresse kennt, bleibt sie auf dem schaden sitzen und er ist glimpflich davon gekommen... wenn er über anwalt oder polizei was macht, dann trifft ihn bestimmt ne teilschuld wei immer der hintere aufpassen muss, egal ob spurwechsel oder nicht, dass ist wie beim bremsen...
ich würde auch zur polizei gehen und es mind. mal melden, damit es nicht heisst sie hätte fahrerflucht begonnen und wollte sich drücken... man weiss ja nie was soclhe leute versuchen...
Mitglied seit: 20.08.2001
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105 Beiträge
Zitat:
ich würde auch zur polizei gehen und es mind. mal melden, damit es nicht heisst sie hätte fahrerflucht begonnen und wollte sich drücken... man weiss ja nie was soclhe leute versuchen...
(Zitat von: bmw320c)
Ähm... so wie der TE das geschildert hat, liegt hier IMHO eine eindeutige Fahrerflucht des Verursachers vor, wenn seine Freundin noch nicht einmal seine Personalien hat!
Also sofort zur Polizei und Anzeige erstatten! Sollte der Typ tatsächlich so dämlich sein und Ansprüche geltend machen, hat er umgehend ein Verfahren am Hals.
Typen gibts...
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer
Schade das sich manche männliche Verkehrsteilnehmer immer meinen sich bei Frauen mehr rausnehmen zu können... hört man oft genu das die Herren dann einen auf Conan machen und alle verbalen Verhaltensregeln in den Wind schiessen.
Würde mir mal wünschen soetwas mitzubekommen.
Mir tut deine Freundin echt leid aber ich denke mein Vorredner hat recht, sofort den Schaden und Schadenshergang der Polizei melden. Die finden den Typen schon!!!! Lass uns auf jeden Fall mal auf dem laufenden!
Bayrisches Meisterwerk
sorry das ich jetzt hier wieder den fießling raushängen lasse, aber euch ist schon bewusst, das die versicherung keinen cent zahlt!
Die versicherung schlißt fahrer unter 23 aus. sie ist 21. Einziges "schlupfloch" wäre, wenn sie familienangehörige ist (freundinn reicht da nicht), oder es sich um einen notfall handelte.
Regress der versicherung kann in diesem fall bis zu 6.000€ betragen!
Und wegen dem eigentlichen Unfall. Schuldeingeständniss am Unfallort zählt sowieso nicht. Selbst wenn sie was unterschrieben hätte!
ohne polizei ist natürlich immer schlecht. auch wegen unfallhergan usw.!
Motorsport ist Autofahren für Männer!
www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
Mitglied seit: 05.08.2007
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305 Beiträge
das stimmt nicht mit der versicherung.die werden zahlen,aber dir dann sicher kündigen.und sich jedenfall den diffenrezbetrag zwischen den beiden tarifen holen.
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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2648 Beiträge
Ich kenn das so, dass sie zahlen sich aber das Geld dann von dir wieder holen!
Allerdings würd ich so kleine Sachen bis 2000€ selber zahlen, kommt je nach Fahrzeug billiger als hochgestuft zu werden^^
One of the last wild Ducks!
Mal ne Zwischenfrage: wer hat den unachtsamen Spurwechsel vollzogen? Deine Freundin oder der andere?
Weil wenn Deine Freundin, dann kriegt sie ziemlich sicher ne Teilschuld. Bzw. würde ne Teilschuld kriegen - wohl irgendwas zwischen 25 und 100 %.
Wenn was vom Unfallgegner kommt, dann würd ich damit unbedingt zum Anwalt. Grad weil die Sache net hundertpro klar is. Primär würd ich allerdings scho mal bei der Polizei vorbeischauen. Auch wenns dafür fast a bisserl spät is. Und bei solchen Dingen immer die Polizei holen. Grad wenn die Lage unklar is oder einer rumzickt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Ähm... so wie der TE das geschildert hat, liegt hier IMHO eine eindeutige Fahrerflucht des Verursachers vor, wenn seine Freundin noch nicht einmal seine Personalien hat!
Also sofort zur Polizei und Anzeige erstatten! Sollte der Typ tatsächlich so dämlich sein und Ansprüche geltend machen, hat er umgehend ein Verfahren am Hals.
(Zitat von: Peter)
Jupp, offensiv handeln und Anzeige gegen Unbekannt erstatten! Falls was kommt, den Spieß umdrehen.
... falls Deine Freundin den Unfall doch durch eigene Unachtsamkeit verursacht hat, dann den Schaden schnell beheen lassen und alle Beschuldigungen abstreiten.
Unser Rechtssystem ist einfach, wenn man es zu seinen Gunsten auslegt *gg*
Gruß, Frank
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Mitglied seit: 25.06.2006
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1025 Beiträge
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten. Wir waren heute bei der Polizei und haben Anzeige gegen unbekannt erstattet. Uns ist nämlich auch in den Sinn gekommen das der Typ sagen könnte das sie Fahrerflucht begannen hat.
Zitat:
Mal ne Zwischenfrage: wer hat den unachtsamen Spurwechsel vollzogen? Deine Freundin oder der andere?
Der andere. Meine Freundin fuhr Links, der Typ auf der Mittelspur und ist nach links rübergezogen.
An ihrem Smart sind nur paar Kratzer. Kostenpunkt 150€ für neu Lackieren. Also kein großer Schaden.
Zur Versicherung, der Wagen wird von vielen Leuten einer Arztparxis genutzt, da wird sich im falle eines falles jemand finden der den Wagen zum Unfallzeitpunkt gefahren ist.
Moin,
ich würde Fahrerflucht melden. Dann ist er dran.
MfG Excte
Mitglied seit: 05.05.2007
Niedersachsen
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184 Beiträge
Zitat:
sorry das ich jetzt hier wieder den fießling raushängen lasse, aber euch ist schon bewusst, das die versicherung keinen cent zahlt!
Die versicherung schlißt fahrer unter 23 aus. sie ist 21. Einziges "schlupfloch" wäre, wenn sie familienangehörige ist (freundinn reicht da nicht), oder es sich um einen notfall handelte.
Regress der versicherung kann in diesem fall bis zu 6.000€ betragen!
Und wegen dem eigentlichen Unfall. Schuldeingeständniss am Unfallort zählt sowieso nicht. Selbst wenn sie was unterschrieben hätte!
ohne polizei ist natürlich immer schlecht. auch wegen unfallhergan usw.!
(Zitat von: MartinGSI)
Das ist so nicht ganz korrekt. Hier liegt zwar eine Obliegenheitsverletzung vor. Leistungsfreiheit gibt es jedoch nur in der Vollkasko!
Solltem dem Unfallgegner ansprüche aus der Haftpflicht zustehen dann zahlt die haftpflicht auch. Die darf dann aber wiederum bis zu 5000€ Regress quasi als eine Art Strafe nehmen.
und genau das hatte ich geschrieben!
Motorsport ist Autofahren für Männer!
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Zitat:
das stimmt nicht mit der versicherung.die werden zahlen,aber dir dann sicher kündigen.und sich jedenfall den diffenrezbetrag zwischen den beiden tarifen holen.
(Zitat von: Salamanderking)
Ja, genau... ^^
Dann könnte ich ja immer den "billigsten" Tarif nehmen, wenn ich als Strafe nicht mehr als den Differenzbetrag (den ich sowieso bei richtigen Angaben hätte zahlen müsste) zu erwarten hätte.
So läuft das nicht. Beim Roulett kannst Du auch nicht kostenlos tippen und wenn die Zahlen dann kommen, legst Du nachträglich den Einsatz hin. Wenn Du nichts auf den Tisch legst, spielst Du auch nicht mit. Und genau so ist es bei der Versicherung.
Und wenn laut Dir nur Leute über 23 fahren, sinkt natürlich der Beitrag. Lässt Du dann Leute mit 21 ans Steuer, kann die Versicherung sich dafür (zu Recht) das Geld für den Schaden von Dir wieder holen (Haftpflicht). Das nennt man Regress. Im Endeffekt ist das so, als ob Du nicht versichert bist. Bei Vollkasko werden sie wahrscheinlich die Zahlung komplett verweigern.
Und erst anschließend wird sie Dich rausschmeissen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 30.10.2010 um 21:19:38
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 05.05.2007
Niedersachsen
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184 Beiträge
Zitat:
und genau das hatte ich geschrieben!
(Zitat von: MartinGSI)
Gut hast recht ich hatte mich jetzt primär auf deinen ersten Absatz bezogen.
Allerdings ist das mit deinem Schlupfloch auch nicht ganz korrekt. Wenn niemand unter 23 das Auto fahren darf dann heisst das auch Familienangehörige unter 23 dürfen das Auto nicht fahren.