Kauvertrag von Straßenhändler ..Details?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.07.2006
Schwanstetten
Deutschland
235 Beiträge
Hallo ihr,
mal ne dumme Frage, wenn man sich doch mit allem Restrisiko doch entschließt bei einem Straßenhändler ein Auto zu kaufen,
auf was ist denn zu achten, wenn der einem den Vertrag vorlegt.
da gab´s doch bis 2008 die klausel unfallfrei lt. vorbesitzer, was ist wenn gar nix drinsteht.
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !
Wie gesehen und probe gefahren ist doch nur Privat : Privat, oder ?
Gruß Jimmy
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Schiebedach,
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Gruß
Tatsächlicher km Stand und nicht einfach "km laut Tacho",darauf achte ich zb. immer.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Zitat:
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !
(Zitat von: Schiebedach)
Wenn du von einem Händer kaufst, hast du
immer die
gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33
I ♥ Oliver Kahn
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Zitat:
Zitat:
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !
(Zitat von: Schiebedach)
Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33
(Zitat von: Fußballprofi91)
Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !
Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!
"Verkauf als Bastlerwagen" ist keine gute Klausel.
Wenn er dir den Wagen im Kundenauftrag verkauft, hat sich das bei ihm mit der Gewährleistungspflicht für den Händler gegessen.
Am besten ist immer, um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, man fährt mit dem Zukünftigen zum Dekra Check und opfert 40€ für ein ruhiges Gewissen.
Anschliessend in Ruhe (!) den Kaufvertrag durchlesen und bei Gefallen unterschreiben.
Wenn dir eine Bedingung nicht passt, dann sprich es an und hake nach.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 21.10.2010 um 19:38:09
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UNBEDINGT FAHRGESTELLNUMMER KONTROLIEREN OB MIT DEN PAPIEREN ÜBEREINSTIMMT.
ES gab auch fälle geklaute Autos die mit anderen Papieren verkauft wurden.
was für ein Auto ist das?
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Zitat:
Zitat:
Zitat:
dann muss doch "Gewährleistung 12 Monate drinstehen ? !
(Zitat von: Schiebedach)
Wenn du von einem Händer kaufst, hast du immer die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten!
Es sei denn, es steht ausdrücklich im Kaufvertrag geschrieben, dass der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung ausschließt. Und auch das kann er nur unter bestimmten Bedingungen.
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 18:27:33
(Zitat von: Fußballprofi91)
Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !
Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!
(Zitat von: Asko)
Beide Aussagen sind einfach
inkorrekt!
I ♥ Oliver Kahn
Also ich finde beide KORREKT! =))
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Zitat:
Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung dann aber auch AUSDRÜCKLICH ausschließen !
Das ist falsch! Ein Privatverkäufer
muss die Gewährleistung doch nicht ausschließen, wenn er sie doch gewähren will?!
Zitat:
Ein Händler KANN diese einem Privatmann gegenüber NICHT ausschließen .. da kann er noch so oft schreiben "Ohne Gewähr"!
Das ist falsch! Wenn der Händler z.b. auch im Kaufvertrag und bei den Kaufverhandlungen ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Wagen "
im Kundenauftrag" verkauft wird.
Bearbeitet von: Fußballprofi91 am 21.10.2010 um 20:48:01
I ♥ Oliver Kahn
Zum Schlauer werden! =) Zitat:
Das ist falsch! Ein Privatverkäufer muss die Gewährleistung doch nicht ausschließen, wenn er sie doch gewähren will?!
Keiner will gewähren. Alle müssen gewähren.Auch Privat.
Jedoch sind das die einzigen die diese ausschliessen dürfen.
Zitat:
Das ist falsch! Wenn der Händler z.b. auch im Kaufvertrag und bei den Kaufverhandlungen ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wird.
Dann verkauft er ja nicht als Rechtsperson, sondern der "Kunde" muss den Arsch hinhalten.
Wenn er als Händler verkauft ist die Gewährleistung nicht auszuschließen.
Und das mit dem "erkennen geben" ist auch schlecht ausgedrückt. =)
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