535D Leasingfahrzeug / Vertragswerkstatt pflicht?
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Mitglied seit: 21.11.2006
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 15.10.2010 um 07:13:10 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.Hallo ihr lieben!
Eine kurze Frage - eine großes Anliegen! Bei mir im Bordcomputer bekomme ich nun nach ca. 53.000km eine Mitteilung, dass ich die Bremsbeläge hinten Ölwechsel und nen Service tätigen soll. Erfahrungsgemäß weiß man, dass es bei der Vertragswerkstatt unheimlich teuer werden kann. ICh weiß auch zu 90% dass es pflicht ist dies bei der BMW Niederlassung tätigen muss. Aber was wäre wenn ich es trotzdem woanders machen lasse für viel günstiger? Verfällt irgendetwas?Nehmen die den Wagen nicht mehr zurück? MIt welchen Konsequenzen oder Folgen muss ich rechnen??
Danke im voraus meine BMW Freunde! ;)
Bearbeitet von: angry81 am 15.10.2010 um 07:13:10
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo biocle,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "535D Leasingfahrzeug / Vertragswerkstatt pflicht?"!
Gruß
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Mitglied seit: 10.03.2007
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13 Beiträge
Guten Momsen,
ja guck doch doch mal in die Vereinbarungen von dem Leasingvertrag, kenn mich da nicht so 100% aus aber soweit ich weiß ist es so wenn du so einen Wartungsvertrag mit abgeschlossen hast, dass du dann zum Vertragshändler musst und das dort wieder i.O. gebracht wird. Kenn die Garantiebedingungen leider nicht aber kann schon sein das die sich wenn z.B. danach was kaputt geht an Motor, Getriebe o.ä. sich dann quer stellen mit der Begründung das Auto wäre nicht bei BMW gewartet worden.
Der Gerät, ist nie müde, der Gerät springt immer an und fährt die Chef schweißfrei :D
Ich glaube, dass wenn du keine Wartung machst, dir der Restwert runtergerechnet wird, weil der Wagen ja nicht Scheckheftgepflegt ist.
Du könntest aber z.B. die Beläge hinten wechseln lassen in ner freien Werkstatt, die dir das auch löschen im BC und den Ölwechsel auch.
Um aber an den original Stempel zu kommen würde ich dann trotzdem zu BMW zur Inspektion fahren, die dann aber günstiger ausfällt, weil ja ausser nachschauen nichts mehr zu machen ist.
Lediglich meine Tipps, alles ohne Gewähr
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Die Antwort is so einfach wie platt: schau in den Leasingvertrag. Da is geregelt, was Du in welchem Umfang bei ner Vertragswerkstatt machen musst und was Du in welchem Umfang in ner freien Werkstatt machen lassen kannst. Ne pauschale Antwort kann Dir hier niemand geben. Allgemeingültige Regelungen zum Leasingvertrag gibts net - vor allem net zu dem Thema. Und tatsächlich kennen wir ja net mal Deinen Leasinggeber. Und selbst wenns die BMW-Bank ist: kann auch sein, dass die es heut so, morgen so und übermorgen wieder anders macht.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ich denke aber das du keine andere Chance hast als nur beim Vertragshändler alles zu machen.
wenn ein anderer Stempel im Serviceheft ist wird die Garantie erloschen auch die Durchrostungsgarantie von 12 Jahren.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Zitat:
ich denke aber das du keine andere Chance hast als nur beim Vertragshändler alles zu machen.
wenn ein anderer Stempel im Serviceheft ist wird die Garantie erloschen auch die Durchrostungsgarantie von 12 Jahren.
Mfg.
(Zitat von: yusuf)
Hast Du den Ausgangsbeitrag gelesen? Und verstanden? Auch die Überschrift gelesen?
Die Garantie spielt ne sehr untergeordnete Rolle. Die Durchrostungsgarantie is nahezu total egal. Es geht primär darum, dass bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs der Leasinggeber nicht mit ner hohen Rechnung winkt, weil sich der TE nicht an die Leasingbedingungen gehalten hat. Er fährt ja im Prinzip mit nem fremden Fahrzeug durch die Gegend...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
natürlich habe ich das verstanden.
der Leasiganbieter wird sich auf das berufen und dann wird er Ärger bekommen. bis auf die Bremsen die kann er überal wechseln lassen.
meine Anwort war eigendtlich verständlich.
Mfg.
Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht.
Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe.
(Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.)
Zitat:
natürlich habe ich das verstanden.
der Leasiganbieter wird sich auf das berufen und dann wird er Ärger bekommen. bis auf die Bremsen die kann er überal wechseln lassen.
meine Anwort war eigendtlich verständlich.
Mfg.
(Zitat von: yusuf)
Ich bin immer noch vom Gegenteil überzeugt.
Zum einen hat der Leasinggeber nix mit der Garantie zu tun. Leasing is ein Drei-Parteien-Verhältnis. Es gibt den Hersteller, den Leasinggeber (die Bank) und den Leasingnehmer (der Kunde). Diese drei Parteien sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Die Gewährleistungs- und Garantieansprüche, die eigentlich dem Leasinggeber zustehen, tritt der an den Leasingnehmer ab. D.h. der Unterschied zwischen Kauf und Leasing is in Sachen Garantie uninteressant. Außer dass beispielsweise ne zwölfjährige Garantie dem Leasingnehmer und die dafür geltenden "zusätzlichen Bedingungen" egal sein können, wenn er das Fahrzeug nach Ende der Leasingzeit zurückgeben will (so wie es gedacht und sinnvoll ist).
Der Leasinggeber kann aber die Spielregeln, wie der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug umzugehen hat, dennoch relativ frei bestimmen. Das hat aber keine Auswirkung auf die Gewährleistungs- und Garantieansprüche, sondern lediglich auf die Endabrechnung am Ende der Leasingzeit. Und in diese Spielregeln (nennen wir sie "Leasing-Vertrag") kann und darf der Leasinggeber u.a. auch reinschreiben, dass beispielsweise ein Bremsenwechsel nur in der Fachwerkstatt mit Originalteilen erfolgen darf. Ob er es gemacht hat: ein Blick in den Vertrag bewirkt Wunder. Wie ich ja schon geschrieben hab. Tut er dies nicht, dann kommt am Ende der Leasingzeit das böse Erwachen in Form einer Rechnung vom Leasinggeber.
Bearbeitet von: mb100 am 16.10.2010 um 16:53:55
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"