Straßenschäden - Stadt verklagen?
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Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
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179 Beiträge
Bin grad von Arbeit ran und hatte unterwegs ein Ärgerlichen Zwichenfall.
Und zwar wird in Magdeburg grad eine Straße saniert oder so... Jedenfall ist dort eine Baustelle mit Baustellenampel. Kurz nach der Ampel wo die Bauarbeiten schon abgeschlossen wurden geht es wieder zwei Spurig weiter. Jedoch ist in einem Streckenabschnitt der Apshalt höher als der Streckenabschnitt davor. Sprich es geht nich fließen in einander über sondern so ungefähr:
Jetzt meine Frage kann ich da Schadensersatz fordern? Die komplette M-Front ist unterhalb und an der Seite hoch gerissen und der Träger rechts gebrochen bin ungefähr mit 10kmh gegen gefahren habs zu Spät gesehen , war aber auch nichts Abgesperrt etc.
///M
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Hallo Compact-Kevin,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Straßenschäden - Stadt verklagen?"!
Gruß
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Du bist über so einen kleinen Absatz nicht drüber gekommen? Dann müßtest Du jeden verklagen, der einen Bordsteinabsatz zum Parkplatz hat *gg*
Wenn irgendwo kurz vorher ein Baustellenschild stand, haste keine Chance da irgendwas einzuklagen.
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Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
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179 Beiträge
War schon ein bisschen Tiefer bzw Höher die Geschichte. War nur grob skizziert.
///M
Mitglied seit: 23.01.2008
Bad Saulgau
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958 Beiträge
Wenn auf den Absatz nicht aufmerksam gemacht worden ist durch ein schild oder so
kann man da schon was machen!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Wie gesagt war ja schon hinter der Baustelle und es stand auch kein Schild mehr etc. Werde dort morgen bzw spätestens Montag hinfahren und das mal Fotografieren. Früher schaff ich es leider nicht...
///M
Mitglied seit: 26.01.2008
Forchheim
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313 Beiträge
soweit ich weis brauchst du bilder
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
Wie gesagt war ja schon hinter der Baustelle und es stand auch kein Schild mehr etc. Werde dort morgen bzw spätestens Montag hinfahren und das mal Fotografieren. Früher schaff ich es leider nicht...
(Zitat von: Compact-Kevin)
Hi
Und wenn dann ab morgen ein Schild dortsteht? Du müßtest ja beweisen das vorhin da keins stand.
Das wird dann schwer falls die zwischenzeitlich eins aufgestellt haben.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Hab zwei Zeugen die im Auto saßen. Kann jetzt aber schlecht vom Oktoberfest wieder zurück fahren :D
///M
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
Hab zwei Zeugen die im Auto saßen. Kann jetzt aber schlecht vom Oktoberfest wieder zurück fahren :D
(Zitat von: Compact-Kevin)
Na dann viel Erfolg. Und trotzdem viel Spaß auf dem Oktoberfest :-)
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Du musst auf jedenfall beweisen, daß das nicht ordentlich ausgeschildert war. Am besten mit nem Video. Dann kann man da bestimmt was machen. Aber stell Dich schonmal auf Gegenwind ein.
Ich würde erstmal freundlich anfragen. Aber vorher Video nicht vergessen. Weil nachdem sie wissen, was Du von Ihnen willst, steht da zwei Stunden später sicherlich ein Schild...
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Für jede Baustelle gibt es einen sog. "Regelplan", liegt meistens in Kopie bei der örtlich zuständigen Polizei bzw. bei der Stadt aus. Im Regelplan ist ganz klar aufgeführt, wie die Baustelle ausgeschildert sein muss.
Die Baufirma ist für deer Kostenträger bei Schäden am Fahrzeug, die unter Umständen auf eine fehlerhafte bzw. falsche Regelplanbeschilderung verantwortlich ist
freiwillig werden die sicherlich nicht zahlen
ist beim Befahren ein Schaden entstanden, so ist das ein "Unfall" den ich auch aufnehmen lassen würde. Fotos von der Geschichte und Zeugen sind sicherlich von Vorteil
Genau
immer gleich mit den größten Kanonen schießen. Rein prophylaktisch.
Dann stell dich aber auch auf Gegendwind ein.
Mein Tipp da ich mich auch um die Versicherungen unserer Gemeinde kümmer.
1. Herausfinden wer Straßenbaulastträger ist. Stadt oder Landkreis
2. Einen höflichen Brief an die zuständige Stelle schreiben mit der Bitte um Prüfung und weiterleitung an die Haftpflichtversicherung. Fotos der beschädigten Sache und der Unfallstelle sind immer gern gesehen.
3. Abwarten was die Versicherung oder die Rechtsabteilung der Kommune sagt.
4. Eventuell ist die Firma die dort gearbeitet hat in die Verantwortung zu ziehen. Muss geklärt werden.
Also nicht immer gleich mit Verklagen drohen denn da kanns unter umständen schon sein das auf Stur geschaltet wird.
Wie man in den Wald reinschreit kommts wieder zurück.
Bearbeitet von: stargate am 01.10.2010 um 19:23:56
Automobiler Individualist
Es gibt eine Richtline zum Thema Mindestbodenfreiheiit. Der Absatz wird wohl kaum mehr als 11cm gewesen sein, oder? Spare dir das Geld lieber für die Reparatur...
MfG
Wo steht geschrieben, das das auto mindestens 11cm hoch sein muss?
Das ist nur ein Richtwert und sonst nichts!
Hab ich jetzt was überlesen? Wer hat denn was von verklagen gesagt?
Das sind normale Dinge, die wichtig sind...um überhaupt einen Anspruch geltend machen zu können
eine Bekannte hat sich ihre AME-Felgen in so einer "Lunke" zerhämmert....das stand kein entsprechendes Schild und die Baufirma wollte natürlich sofort alles bezahlen...
sie hat nett in den Wald reingeschrien...kam aber nix zurück
Edit: Sorry, seh gerade die Überschrift war ja gleichlautend
Bearbeitet von: E36-Freak am 01.10.2010 um 20:26:15
Zitat:
Wo steht geschrieben, das das auto mindestens 11cm hoch sein muss?
In der Richtlinie?!
Zitat:
Das ist nur ein Richtwert und sonst nichts!
Vielleicht hilft das am normalen Straßenverkehr teilzunehmen?! Es steht jedem frei das zu beachten, aber man braucht bei Missachtung bestimmt keine Schadensersatzansprüche zu stellen...
MfG
Zitat:
Zitat:
Wo steht geschrieben, das das auto mindestens 11cm hoch sein muss?
In der Richtlinie?!
Zitat:
Das ist nur ein Richtwert und sonst nichts!
Vielleicht hilft das am normalen Straßenverkehr teilzunehmen?! Es steht jedem frei das zu beachten, aber man braucht bei Missachtung bestimmt keine Schadensersatzansprüche zu stellen...
MfG
(Zitat von: cargraphics)
Wenn da
1. tatsächlich kein Schild stand und
2. der Asphalt wirklich so unterschiedlich war
dann kanns leicht passieren, dass du dir mit nem 0815 Auto, das null tiefergelegt ist und auch sonst nix hat nen Schaden reinfährst. Tut wohl keinem Auto gut, mit ner bestimmten Geschwindigkeit auf einmal an so nen Widerstand "anzufahren". Klar, bleibt dann ein nicht-tiefergelegtes Auto wohl eher weniger mit der Stoßstange hängen, aber die Dämpfer, Reifen und Co freuen sich sicher auch nicht darüber.
LG
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Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Na was hätte das einer gedacht.
Die Stadt Magdeburg bezahlt mir den entstandenen Schaden an der Frontschürze inklusive Lackierarbeiten.
Der unterschied betrug gemessene: ~8,6cm !!!!!!
Bis jetzt steht zwar immer noch kein Schild da aber das soll mir egal sein ;)
///M
Zitat:
Na was hätte das einer gedacht.
Die Stadt Magdeburg bezahlt mir den entstandenen Schaden an der Frontschürze inklusive Lackierarbeiten.
Der unterschied betrug gemessene: ~8,6cm !!!!!!
Bis jetzt steht zwar immer noch kein Schild da aber das soll mir egal sein ;)
(Zitat von: Compact-Kevin)
Glückwunsch :)
da fährst jetzt mit allen möglichen Autos drüber und beschwerst dich, das was kaputt gegangen ist bis sie lernen, ein Schild aufzustellen :D
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
Deutschland
179 Beiträge
Ich werde nochmal rückwärts drüber fahren :D
///M
Zitat:
Ich werde nochmal rückwärts drüber fahren :D
(Zitat von: Compact-Kevin)
genau und dann sind blöderweise die Felgen kaputt gegangen und die Achse hat auch was abgekriegt :D
Aber wir schweifen ab ... :)