TÜV nach 10 Jahren Standzeit angemeldet ?
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hi,
wollte mal fragen wie das ist wenn ein auto 10 jahre angemeldet war und nicht beim tüv war.
meine frau hat mir einen e30 mit umbau auf 330 zum geburtstag geschenk, der e30 hat 10 jahre in einer scheune bei heu und stroh gestanden. der ältere mann ( anfang 60 ) hat gesagt das der motor irgendwann im jahr 2000 nicht mehr angesprungen sei und da hat er ihn mal in die scheune gestellt und sich ein neues auto gekauft, aber den e30 nicht abgemeldet.
jetzt ist meine frage muß ich eine vollabnahme machen, der wagen war ja nicht abgemeldet, oder nur normal tüv machen?!
wäre net wenn mir da jemand was dazu sagen könnte.
gruß Basti
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.09.2010 um 12:22:12
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Hallo Basti´s E30,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "TÜV nach 10 Jahren Standzeit angemeldet ?"!
Gruß
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früher musste man mit einem Auto, dass den länger abgemeldet war als dass der TÜV gültig war eine Vollabnahme machen. Ob das heute noch genauso ist, weiss ich nicht.
T.D.
nach 7 jahren standzeit ist eine vollabnahme nötig
kostet glaub ich 30€ mehr als eine normale tüv durchsicht nur wird da halt n bissi genauer geguckt
achte vorallem auf deine LWR :D
am besten bringste das auto erst auf vorderman und bringst ihn dann zum tüv
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Breuberg
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hi,
wieso auf die leuchtweitenregulierung? was ist daran besonders, ist bei mir wenn ich zum tüv fahre immer zu hoch eingestellt und wird immer bemängelt, aber deswegen bekomme ich keinen tüv, ist ja nix schlimmes. versteh das nicht
Vollabnahme ist nicht nötig, da das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde.
Auf dich kommt eine HU zu, je nach Bundesland evtl. auch 2.
Gab auch mal ne Regelung wo es dann nur ein Jahr neuen TÜV gab, aber Vollabnahme sicher nicht
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
Wer lässt schon ein Auto 10 Jahre angemeldet und benutzt es nicht. Diese Story ist genauso unglaugwürdig wie die Story von dir, dass dieses Auto einen 3 Liter Motor haben soll.
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Breuberg
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dann glaubst du es halt net, mußt du ja auch net!
Bearbeitet von: Basti´s E30 am 30.09.2010 um 00:57:10
Hi,
Du musst ihn nur angemeldet vorfahren, sonst gibt's kein TÜV.
Wenn Du also erst wochenlang Standschäden beseitigen mußt, wird der Vorbesitzer den wohl kaum angemeldet lassen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Breuberg
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hi,
damit ich das richtig verstehe, wenn er noch angemeldet wäre wenn ich zum tüv fahre kein problem und was ist wenn ich ihn ummelde und dann zum tüv fahre? eh alles schwachsinn hier in hessen, wenn ich ein fahrwerk einbaue wird er zwangsstillgelegt, weil da erst alles nach marburg-biedenkopf geschickt werden muß und erst wenn ich das schreiben von denen habe was nochmal 39,50€ kostet, bekomm ich wieder meine plakette. mit dem tüv wird das bestimmt genau so ne sache. alles geld macherei!!!
gruß
Zitat:
hi,
damit ich das richtig verstehe, wenn er noch angemeldet wäre wenn ich zum tüv fahre kein problem und was ist wenn ich ihn ummelde und dann zum tüv fahre? eh alles schwachsinn hier in hessen, wenn ich ein fahrwerk einbaue wird er zwangsstillgelegt, weil da erst alles nach marburg-biedenkopf geschickt werden muß und erst wenn ich das schreiben von denen habe was nochmal 39,50€ kostet, bekomm ich wieder meine plakette. mit dem tüv wird das bestimmt genau so ne sache. alles geld macherei!!!
gruß
(Zitat von: Basti´s E30)
du kannst ihn nicht ummelden, da du keine gültige (aktuelle) tüv plakette hast.
bring das ding irgendwie zum tüv (trailer, 5tg kennzeichen, rote nummer) und hol dir ne neue plakette. danach zur zulassungsstelle und anmelden.
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Breuberg
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ok, naja, 5 tages kennzeichen ist ja kein problem, versicherungsnummer und ab gehts.
danke,
gruß basti