Schriftzug Windschutzscheibe
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 17.09.2010 um 18:29:20 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Guten Abend leute... hab ne frage und zwar:
Will ich an meinem E36 Compact vorne auf der Windschutzscheibe einen Schritzug hinmachen...
Jetzt die Frage: Wie groß darf der Schriftzug denn sein? Bzw. auf was muss ich achten damit es keine Probleme beim Tüv gibt oder mit der Polizei?
Hab jetzt Hier mal das Motiv..so würde ich des auch gern haben....
Bearbeitet von: angry81 am 17.09.2010 um 18:29:20
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Hallo crash_,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schriftzug Windschutzscheibe"!
Gruß
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findest du dass sich das lohnt ^^ auf welches auto solls drauf und verrat mir bitte den namen ^^ hehe
einmal Beamer immer beamer
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Hi
soweit ich weiß dürfen 10% der Windschutzscheibe mit einem Aufkleber versehen sein. Allerdings nicht im Sichtbereich des Fahrers.
Hast du ne Grünkeilscheibe? Dann kannst dich grob daran orientieren.
So wie bei mir:
Gab noch keine Probleme :-)
MfG
Bearbeitet von: jochen78 am 17.09.2010 um 00:36:57
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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noch was rechtliches ist, dass du deine frontscheibe in keinem fall tönen darfst.
lasern ist erlaubt (bzw nicht gesetzlich geregelt) aber unter tönen fällt sogar ein grünkeil, der durch tönungsfolie gemacht wurde. schwachsinn jo... aber kann man nix machen.
mit deinem aufkleber oder schrift musst du darauf achten, dass er nicht tönt sondern sozusagen richtig abdeckt. klingt schwachsinnig ist aber soweit ich weiß so : /
"Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila!"
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hi...
du hast auf deiner scheibe markierungen in schwarz. die darfst du nicht überschreiten. machen glaube ich 10% der scheibe aus.
mfg
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@jochen
wo hast du den aufkleber denn her? Ich mag auch einen -.- und suche die ganze zeit wie eine bekloppte...
naja und im moment habe ich noch "Waffenschmiede München" ...
Ich hab mehr PS als Du Endgeschwindigkeit & Ich fahre immer nur so schnell, wie Ich auch bezahlen kann...
Lieber 4 Zylinder - statt 2 Probleme mehr... ;)
Zitat:
noch was rechtliches ist, dass du deine frontscheibe in keinem fall tönen darfst.
lasern ist erlaubt (bzw nicht gesetzlich geregelt) aber unter tönen fällt sogar ein grünkeil, der durch tönungsfolie gemacht wurde. schwachsinn jo... aber kann man nix machen.
mit deinem aufkleber oder schrift musst du darauf achten, dass er nicht tönt sondern sozusagen richtig abdeckt. klingt schwachsinnig ist aber soweit ich weiß so : /
(Zitat von: DjTechnical)
ein nachträglich eingeklebter Grünkeil ist ebenso zulässig wie ein Schriftzug, wenn er die zulässige Fläche auf der Frontscheibe nicht überschreitet...
was meinst Du mit Lasern? Das "Ätzen" der Scheibe? - nicht zulässig
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ah ok dann muss ich mir mal meine Scheibe anschauen ob ich da so ein keil oder ne markierung finde...
des Logo BMW-Syndikat gefällt mir... wo hast des her ;-)
zur Frage wo ich die aufkleber her hab... hmm... ich würd mir sowas machen lassen... bei uns gibt es ein laden der macht aufkleber usw....
gut nochmal ne frage : Mein Wagen ist SChwarz... welche Farbe des Schriftzuges würde gut kommen? denn ich glaub weiss würde nicth so ganz dazu passen oder?
aber danke für die ganzen antworten....
Bearbeitet von: crash_ am 17.09.2010 um 13:36:21
@E36-Freak: Er meint "lasieren".
@jochen78: Der sitzt ja schön schief der Aufkleber... :/
@crash_: Das ganze Thema ist ein bisl Wischiwaschi und
jeder (Dekra-Prüfer oder Polizist) erzählt Dir was anderes.
Achja, Fahrzeuge ohne werkseitigen Grünkeil o.ä. haben diese besagte Markierung nicht.
Aber wie gesagt, bei so einem reinen Schriftzug ist es kein Problem.
Als sichere Richtlinie kann man sich als Orientierung den Klebepunkt
vom Innenspiegel nehmen.
Ansonsten schaut mal in meinen uralten Thread:
*BUSTED* wegen Sonnenblendstreifen
BMW Team Oberhavel
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Und mir antwortet niemand :(
Männer halt... *augenroll*
Da werden die Frauen leicht übersehen -.-'
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@BMW316iE36 hast natürlich vollkommen recht
mfg. <3
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hmm..... also so wie es aussieht und wie in dem anderem forum drüber geschrieben wird.... meine ich, dass es sich wahrscheinlich garnicht lohnt sowas zu machen?
denn die grünen wissen nicht was erlaubt ist und es gibt dann halbwegs jedes mal stress mit denen wenn sie mal auftauchen.....
ich will nach america... da darf mann das xD
den "bmw-syndikat" aufkleber darf von diesem forum nicht mehr produziert werden wegen markenschutz. deswegen heißen die nur noch "syndikat-community" aber die aufkleber kriegste auch so zu drucken ;)
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
wo kann man die eigentlich drucken lassen? habt ihr da ne adresse oder homepage für mich?
mfg.
musst halt einen finden wo des noch macht... wegen markenschutz^^
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
nein mein jetzt allgemein wo solche zu bekommen sind auch wenn ich meinen eigenen schriftzug machen würde z. b. mein auto oder so (nur ein beispiel werd ich sicher nicht machen)
mfg.
google...
kommen tausende^^
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
und wo habt ihr zum Beispiel gute Erfahrungen gemacht? Will ja wenn ich das mache dass die Qualität stimmt, da dies leider häufig nicht mehr der fall ist.
mfg.
Für das Anbringen von Aufklebern auf die Frontscheibe gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Gesamtfläche ALLER auf der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1m² nicht überschreiten. Hier werden auch Maut-, Umweltplaketten u.ä. mitgezählt.
2. Es darf nicht mehr als 25% der Scheibenfläche beklebt sein. (dürfte wegen 1. in den seltensten Fällen zum Tragen kommen.)
3. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
4. Die Freie Sicht (gemäß §35b Abs. 2 Satz 1 StVZO) muß gewährleistet sein.
Punkt 4 ist auf jeden Fall dann dann gewährleistet, wenn die Unterkante des Aufklebers oberhalb des sog. Augenpunktes liegt.
Der Augenpunkt liegt senkrecht 700mm über dem in Mittelstellung befindlichen unbelasteten Fahrersitz. Die Senkrechte ist in einem Abstand von 130mm von der Vorderkante der Rückenlehne auf der Mittellinie des Sitzes zu errichten.
Grundlage dieser Regelung ist die Verkehrsblattveröffentlichung vom 2.10.1986 Seite 557.
Wer dies gerne schriftlich haben möchte, der kann sich einen Blendstreifen des Herstellers DISPO besorgen, diesem liegt eine allgemein gehaltene Bestätigung bei, aus der die oben gemachten Angaben hervorgehen.
z.B. hier:
Link
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Zitat:
@jochen78: Der sitzt ja schön schief der Aufkleber... :/
(Zitat von: Nicore)
Da sitzt nix schief :-) sieht nur auf dem Foto etwas danach aus, stell ich auch grade fest.
Naja und der Aufkleber war noch ein Restposten, den ich auf nem Treffen erstanden habe.
MfG
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Zitat:
Zitat:
noch was rechtliches ist, dass du deine frontscheibe in keinem fall tönen darfst.
lasern ist erlaubt (bzw nicht gesetzlich geregelt) aber unter tönen fällt sogar ein grünkeil, der durch tönungsfolie gemacht wurde. schwachsinn jo... aber kann man nix machen.
mit deinem aufkleber oder schrift musst du darauf achten, dass er nicht tönt sondern sozusagen richtig abdeckt. klingt schwachsinnig ist aber soweit ich weiß so : /
(Zitat von: DjTechnical)
ein nachträglich eingeklebter Grünkeil ist ebenso zulässig wie ein Schriftzug, wenn er die zulässige Fläche auf der Frontscheibe nicht überschreitet...
was meinst Du mit Lasern? Das "Ätzen" der Scheibe? - nicht zulässig
(Zitat von: E36-Freak)
hmm Ok ich forsch nochmal nach.
Um die gesetzte zu umgehen, dass man die frontscheibe nicht tönen darf durch folie zb, gibt es in der Schweiz eine Firma die autoscheiben in bestimmte farben und verdunkelungen lasern kann.
Dies ist hier eine grauzone, aber nicht verboten.
EDIT: was ich noch gefunden habe:
"Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO). "
Bearbeitet von: DjTechnical am 18.09.2010 um 01:04:36
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