Autostilllegung wegen Riss in der Scheibe ?
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Mitglied seit: 20.06.2010
Deutschland
15 Beiträge
Servus Leute ! Nunja ich hab schon seit einiger Zeit nen ziemlich breiten Riss im unteren Teil meiner Frontscheibe , naja und ich will halt auch möglichst kein Geld mehr in die olle Kiste stecken und wollt jetzt mal eure Meinung höhren ob die Rennleitung mir das Auto wegen sowas stilllegen kann weil auf die 3 Punkte bin ich weissgott nicht scharf . Im übrigen ist der Riss nicht im Sichtbereich .
Ich selber denke bei nem Riss wirds maximal nen Mängelzettel geben . MfG !
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E-Fortysix,
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Gruß
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die Polizei kann kein Auto still legen,die müssen mit dir zu einer nächst gelegenen Prüfstation fahren weil Polizisten keine Kfz Sachverständige sind.Sie könten dir evtl.die weiterfahrt untersagen aber wenn dein Auto optisch nicht gleich jeden moment auseinander fällt
Nix Airride , lieber tief fahren als tief Parken
Natürlich können die das Auto im Vorraus bei gravierenden Mängeln stilllegen.
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Was für eine versicherung hast du ?
Man kann ganz einfach denn riss beheben oder scheibe austauschen , wenn du teilkasko hast wäre es für dich kostenlos bei Carglass oder sonstigen firmen die dies anbieten!
Gruß - Piotrek
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 20.06.2010
Deutschland
15 Beiträge
Zitat:
Was für eine versicherung hast du ?
Man kann ganz einfach denn riss beheben oder scheibe austauschen , wenn du teilkasko hast wäre es für dich kostenlos bei Carglass oder sonstigen firmen die dies anbieten!
(Zitat von: Piotrek91)
Hab nur Haftpflich was anderes lohnt auch nicht bei soner ollen Schleuder , ich könnt mir den Kram auch billig aufm Schrott ranziehen oder iwo aber dann noch der Einbau und so un schon sin wieder mal 100 - 200 Euro in der Mühle drinne .
Danke euch soweit !
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
Deutschland
304 Beiträge
Zitat:
Natürlich können die das Auto im Vorraus bei gravierenden Mängeln stilllegen.
(Zitat von: s4t)
Nö, kann nur die Zulassungsstelle (oder die Polizei im Auftrag der Zulassungsstelle). Aber Sicherstellen geht.
Bearbeitet von: Superstrose am 12.08.2010 um 17:18:06
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Zitat:
Zitat:
Natürlich können die das Auto im Vorraus bei gravierenden Mängeln stilllegen.
(Zitat von: s4t)
Nö, kann nur die Zulassungsstelle (oder die Polizei im Auftrag der Zulassungsstelle). Aber Sicherstellen geht.
(Zitat von: Superstrose)
unsinn! stilllegen können auch prüfer. die Polizei darf dir die weiterfahrt untersagen und direkt vor Ort anweisen zu einer prüfstelle zu fahren bzw abschleppen zu lassen. (neulich erst so ein Fall in der Firma gehabt).
Ich denke mal solange das wirklich nicht im sichtbereich ist wirst du auch nur ne ermahnung o.ä. bekommen.
Kannst ja mal ein Foto reinstellen von dr Scheibe!
Wenn du angehalten wirst, ists halt grad erst passiert oder du bist auf dem Weg zur Werkstatt ;-)
Ich wurde mit dem Wagen von meiner Freundin mal angehalten, an dem die Scheibe sehr stark verkratzt war.
Der Beifahrerscheibenwischer hatte am ende kein Gummi mehr und wurde fleißig genutzt.
War also schon was heftiger.
Bei einer Kontrolle gabs nur eine Empfehlung zur Werkstatt zu fahren.
War ebenfalls nicht im Sichtbereich.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Mitglied seit: 29.04.2009
Frankfurt
Deutschland
89 Beiträge
Wird genauso sein wie bei mir.
Als meiner Sprit verlor ausm Tankgeber und ich mind. 20l dampfenden Super über die Autobahn gegossen hab, hat der Zivilpolizist mir auch nur geraten in dem Zustand nicht weiterzufahren. Wenn er es dürfte, würde er gleich direkt die Karre am Seitenstreifen versiegeln, aber darf er nicht.
Ich brauch kein Adaptives Kurvenlicht - ich kann driften.
würde es trotzdem beheben lassen, ich denke mal schon das sie dir eine Weiterfahrt untersagen können, da du ja so auch nicht durch den Tüv kommen würdest, ist ja auch zu deiner Sicherheit, nicht das sie ganz zerspringt du nix siehst und irgendwo rein krachst, im schlimmsten Fall noch in den Gegenverkehr
will jetzt nicht den Lehrer spielen aber ich denke mal das es ein gravierender Mangel in Augen der Polizei sein wird, immerhin schreibst du was von einem Riss und gerade im Kurvenbereich usw. wird die Scheibe ja auch irgendwie beim Fahren arbeíten und kann dadurch zerspringen
Bearbeitet von: e46-fahrer am 13.08.2010 um 00:40:18
Ein Riss in der Scheibe beim PKW ist nicht zwingend eine Untersagung der Weiterfahrt...
Bei einem Reisebus sieht es da schon anders aus, da die Frontscheibe Bestandteil des Fahrgestells ist...allerdings wird auch da die Weiterfahrt zur nächsten Werkstatt gestattet...
Mitglied seit: 05.06.2010
Steimel
Deutschland
73 Beiträge
Kannst davon ausgehen das die Polizei dir maximal eine Mängelkarte ausgibt,aber da der Riss nicht im Sichtfeld ist,wird das keiner machen-hatte ich auch und das einzige was ich gehört habe war die Frage ob ich den Riss denn gesehen hätte...beim TÜV sieht das ganze dann aber anders aus
Grüße