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Mitglied seit: 11.08.2010
Deizisau
Deutschland
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Hallo zusammen,
ich habe an meinem E30:
- Klarglas-Heckleuchten in rot/weiß
- Klarglas-Richtungsanzeiger vorn
- und M3-Spiegel montiert, aber alles ohne ABE.
Der Vorbesitzer hat mir zwar einen Ordner mit sämtlichen ABE´s mitgegeben aber diese sind nicht dabei.
Alle Teile sind aber mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet, reicht das dem TÜV?
Gruß,
Froh
Mitglied: seit 2005
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Hallo Froh1980,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E-Prüfzeichen"!
Gruß
Entgegen weit verbreiteter Scheisshausparolen gehört auch zu solchen Anbauteilen ein Zertifikat welches Typ und Verwendungszweck (explizit Fahrzeugmodell) beinhalten muss.
Es entfällt lediglich die Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch einen Sachverständigen wie wir es hierzulande auch bei ABE's kennen. Ebenfalls ist es durchaus möglich das eine Anbauprüfung durch einen Sachverständigen nach Montage durchgeführt werden muss. Am besten mitführen, dann habt ihr auch keine Probleme mit der Rennleitung oder einer Abnahmestelle für die HU.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.
Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.
Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
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Deizisau
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Aha, okay Danke.
Das ist natürlich sehr ungeschickt.
Weißt Du zufällig ob ich die ABE´s irgendwo im Netz auftreiben kann?
Ich hab am Freitag einen Termin beim TÜV.
Gruß,
Froh
das sind meine Ergebnisse zum Thema E-Prüfzeichen und
zum Thema weit verbreitete Scheisshausparolen
Linkdas "Zertifikat" bei Beleuchtungseinrichtungen würde bedeuten, das fast alle Zubehörleuchten ala Dectane, Depo, FK pp. unzulässig sind, da diese keine Bescheinigung mitliefern
ergo: E-Prüzeichen reicht...
Wenn ich mir die ECE Regelungen so durchlese steht dort immer nur explizit was zu den Scheinwerfern an sich. Photometrische Messwerte, Aufbau, Leuchtmittel usw. Allerdings bin ich hinsichtlich Modell-/Herstellerabhängigkeit nicht fündig geworden. Im Umkehrschluss würde das für mich bedeuten das ich jeden X-belibigen Scheinwerfer der die Prüfungen bestanden hat an jedes x-belibige Fahrzeug bauen kann, das nach ECE 49 2.2.1 dieselbe Form und Abmessungen hat.
Hersteller-/Modellgebunden ist da nichts zu finden.
Ich würde das ganze als Grauzone bezeichnen. Was dahinter steckt kann ich nicht sagen, weil ich mir nicht vorstellen kann das es unserem KBA noch nicht aufgefallen ist, was nicht automatisch heisst das es so gewollt ist. Es gab mal ein Problem mit Golf II LED-Rückleuchten mit E11 Prüfzeichen an das ich mich erinnere. Dort wurde eben solche Freigabe gegeben, obwohl die photometrischen Messwerte nicht stimmten. Dort wurden Messwerte des Herstellers übernommen und auch nicht weiter geprüft. Das bedeutet sie waren in England zulässig und ergo hier auch. Einer Prüfung hierzulande für E1 Prüfzeichen hätten sie hier aber nicht bekommen. Ich kann mich drehen und wenden, ich komme dabei einfach auf keinen grünen Zweig... -.- Hinzu kommt noch, jeder kann das Prüfzeichen einprägen. Selbst wenn es die Prüfung bestanden hat, kann der Polizist dem es negativ aufgefallen ist nicht bestimmen ob es echt ist oder nicht (Bei eBay gibts garantiert zuhauf Hersteller aus Taiwan und Co. die billige Kopien verkaufen) Dafür müsste das Fahrzeug wieder jemandem vorgestellt werden, der eben dieses überprüfen kann wenn ein Verdachtsmoment, wodurch auch immer, aufgekommen ist. Also wieder rennerei. So richtig sicher bin ich mir in beide Richtungen nicht mehr. -.- Mit was schriftlichem würden sich die Cops aber vermutlich eher von weiteren Untersuchungen abbringen lassen.
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Okay, alles klar.
Danke euch beiden, mal schauen was der TÜV morgen sagt :-o
Gruß,
Froh
Der TÜV sagt: musst du nicht mitführen ist eindeutig im §19/3 bzw 4 geregelt!
ABE mitführen nur bei BE nach §22, bzw 22a (sprich deutsche Serien ABE bzw Bauartegnehmigung) Da ist nichts mit "Scheisshausparolen" :-)) (schönes Wort)
Bearbeitet von: violett am 13.08.2010 um 12:42:50
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Zitat:
Der TÜV sagt: musst du nicht mitführen ist eindeutig im §19/3 bzw 4 geregelt!
(Zitat von: violett)
eigentlich schon....ich hab wie beschrieben schon andere Erfahrungen gemacht...der Prüfer wollte eine "Bescheinigung" für die Nachrüstscheinwerfer- und Rückleuchten sehen und hat meine Original BMW LED-Kennzeichenbeleuchtung für unzulässig erklärt
wäre wünschenswert, wenn sich der ein oder andere HU-Prüfer mal mit dieser Thematik befassen und folgerichtige Urteile fällt...das Nachsehen hat immer der Kunde, echt ärgerlich
Bearbeitet von: E36-Freak am 13.08.2010 um 20:31:28