Hallo,
Ich würde gerne hier eine Frage zum Thema Versicherung stellen. Vielleicht ist jemand hier, der sowas evtl. beruflich (oder nebenberuflich) macht oder gemacht hat.
Es ist so: ich habe seit vielen Jahren einen Wagen auf mich zugelassen, das ist der Erstvertrag. Das soll auch so bleiben. Mitte 2007 habe ich das Auto meiner Freundin auf mich zugelassen und über mich als "Zweitwagen" versichert, d.h. ich bin der Halter etc. etc. und sie ist bei der Versicherung als Mitnutzerin und als "jüngster Fahrer" eingetragen. Der Vertrag find damals bei 75% an, wegen Sonderregelung usw. und ich habe ganz viele verschiedene Verträge bei dem Verein...
Nun bin ich seit Mai 2010 von meiner Freundin getrennt, wir wohnen auch nicht mehr zusammen.
Da sie jetzt auf meine Forderung, ihr Auto auf sich umzumelden und auch auf sich zu versichern endlich eingegangen ist, bin ich den ganzen Kfz-Steuer und Verischerungskram los. Das ist gut so.
Nun bat sie mich, ihr die Prozente von dem Zweitwagen zu übertragen, da sie dadurch Geld sparen könnte und sie ja auch die Hauptfahrerin meines "Zweitwagens" war.
Kein Problem, sagte ich. Darauf hin hat sie mir einen Wisch von Ihrer neuen (anderen als meine) Versicherung gebracht. Nun ist dort aber von ihren Versicherungsvertreter folgende Zeile angekreuzt: " Versichrungnehmer (also meine Ex) und Dritter (also ich) leben in häuslicher Gemeinschaft".
Ich habe nachgefragt, was das soll. Denn es entspricht nicht der Wahrheit. Sie hat nochmal Rücksprache mit ihrem Versicherungsvertreter gehalten und derjenige sagte, dass dies nur so geht...
Ich kann das aber so nicht unterschreiben, weil mein eigener jahrelanger Versicherungsvertreter bereits im Juni 2010 von mir informiert wurde, dass ich jetzt Single bin (wegen anderer zusammenhängenden Versicherungsverträge) und er weiss auch dass wir nicht mehr zusammmen wohnen. Ich hatte ihm im Juni 2010 gesagt, dass der Zweitwagen wohl demnächst auf sie selbst zugelassen wird, weil wenn Trennung, dann bitte korrekt.
Nun stehe ich vor einem Dilemma. Was stimmt an der ganzen Geschichte? Darf man denn nicht einfach so seine Zweitwagenprozente irgendjemandem fremden übertragen? Muss man dafür verwandt sein oder in "häuslicher Gemeinschaft" leben?
Ich dachte bisher, dass man die SFR-Rabatte sogar "verkaufen" kann. Ist dem nicht so?
Und zu guter Letzt: bleiben meine SFR Rabatte von meinem eigenen Erstwagen (jetzt der einzige Wagen, weil der andere war ja ihrer), davon komplett unberührt? Oder kommt da eine Erhöhung des Beitrags von meinem eigenen Auto in Betracht?
Je mehr Infos, desto besser. Ich bin etwas verunsichert und möchte es vermeiden, dass ich etwas unterschreibe, was nicht stimmt und ich im Nachhinein mit meinem Versicherungsvertreter Ärger bekomme, weil da Unstimmigkeiten (für ihn evtl. als Lügen einstufbar) ans Licht kommen.
Ich hoffe auf aussagereiche Antwort(en).
Grüsse und vielen Dank im Voraus! Kai.