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Hi Leutz,
ich bekomme seit kurzem die berühmten GEZ-Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung von Geräten.
Mein Fall:
Ich bin Student und habe einen 400€ Verdienst. (Ab 1.9. sind es 620€)
Ich wohne offiziell bei meinen Eltern in der Wohnung -> diese sind befreit von den Zahlungen!
So nun wohne in aber auch in einer WG in Leipzig.. bin dort natürlich nicht gemeldet, weil ich nur auf Zeit dort bleibe.
Wie siehts denn nun aus ?
(Das ich garnicht antworten brauch ist mir klar.. will aber weitere Schreiben vermeiden)
- Bin ich dadurch, dass meine Eltern befreit sind ebenfalls befreit ? Quasi als EIN Haushalt ?
Gemeldet bin ich in Berlin .. dort werden die mich nicht persönlich antreffen und die Geräte in meinem Zimmer können mir ja somit nicht zugeordnet werden und gehören "meinen Eltern" :)
Meine Leipziger Adresse haben die nicht, daher bin ich eigentlich ausm Schneider oder ?
Als Student würde ich die Kohle eh wiederkriegen, also warum überhaupt erst zahlen .. mir gehts nur darum, dass meine Eltern keinen Besuch von Dummschwätzern erhalten. Die sind nämlich ziemlich Gastfreundlich und laden gleich zum Kaffee ein .. wofür ich sie öfters schon zusammengeschissen hab. Dadurch, dass sie die Sprache nicht 100% verstehen und sprechen können hab ich bisschen Schiss, dass man sie an der Nase rumführt.
Also weiß einer Rat für mich ?
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Hallo Asko,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "GEZ - Frage !"!
Gruß
Warum solltest du automatisch befreit sein?
Die Befreiung gilt aufgrund von vorliegenen Merkmalen für deine Eltern, nicht für den ganzen Haushalt.
Du bist da gemeldet und mußt dann auch dafür zahlen.
So die Vorstellung der GEZ.
Ob du eine Befreiung beantragen kannst, da du einen der Gründe dafür erfüllst kannst du hier nachlesen:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/ da ist die GEZ mal ganz hilfreich.
Ob dir die Geräte "zugeordnet" werden können ist wohl der GEZ egal.
Die gehen davon aus, dass man diese besitzt, es sei den man beweißt das Gegenteil.
Wenn man zum beispiel nen verplommten TV Anschluß vorzeigt oder so. Sonst könnte man rein theoretisch, das zählt. Frag mich net warum.
ICh habe aufgehört mich darüber aufzuregen. Ändern kann man eh nichts.
Bearbeitet von: LucyStern am 01.08.2010 um 14:59:44
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OK! Hab ich mir angesehen .. auf mich trift Punkt 5a. zu!
a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .
Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid
Ja nun wohne ich aber bei meinen Eltern .. aber irgendwie auch nicht :D ?
Ich werd nich schlauer ..
Du lebst da, wo du gemeldet bist.
Wenn das die Adresse deiner Eltern ist, dann wohnst du bei deinen Eltern.
Bist du woanders gemeldet eben nicht. Dann zählst du nicht zu ihrem Haushalt, der ja bereits bezahlt/oder wie gerade bei euch davon befreit ist.
Die Gebühr ist immer für einen Haushalt.
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Was macht das denn überhaupt für einen Unterschied..
ich zahle bei meinen Eltern meinen Anteil der Miete und bei einer eigenen Wohnung zahle ich diese ebenfalls..
warum wird da ein Unterschied gemacht ob ich jetzt bei meinen Eltern wohne oder nicht?
Mal abgesehen davon beantwortet das meine eigentlich Frage nicht ..
das ich zahlen könnte steht nicht zur Frage.. bin aber schon fast durchs Studium durch und bisher kam noch nie was von denen und an meiner Wohnsituation hat sich fast 10 Jahre nichts geändert.
na gut du zahlst einen Anteil, dafür dass du da wohnst. Es handelt sich aber um kein normales Mietverhältnis. Dafür muß ein Mietvertrag geben, in dem die ortsübliche Miete vereinbart wurde. Eigentlich wohnst du unentgeldlich bei deinen Eltern. Die Absprache, dass man sich an den Kosten beteiligt, ist für jeden in der Situation nachvollziehbar, gilt hier rechtlich aber nicht.
So einen Unterschied macht man bei vielen Anträgen, und Co.
Sei doch froh, dass die jetzt erst auf dich zukommen. Bei mir wars direkt nach dem Umelden.
da haben die die Adresse irgendwie in die Finger bekommen und sich promt gemeldet.
Was du nun machst, liegt immer noch bei dir.
Bearbeitet von: LucyStern am 01.08.2010 um 15:36:24
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hmm..
ich werd mal den nächsten Brief abwarten :)
bin ja soweit ich weiss nicht verpflichtet zu antworten .. und die Geräte im Haushalt gehören meinen Eltern.
:P
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Also ich darf jetzt bloß nix anmelden ..
sonst könnte man mir ja nachräglich GEZ Gebühren aufbrummen .. "ein Glück hab ich nichts anzumelden"
:D
Dieser Eintrag trägt die nette Überschrift "Eigentlich..."
1. Eigentlich müsstest Du zahlen:
Zitat:
Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.
Quelle:
http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html ; Punkt Nr. 15
Du wohnst also bei Deinen Eltern und verdienst geringfügig mehr als 287 Euro, müsstest folglich eigentlich zahlen. Unabhängig davon, dass Deine Eltern Geräte zum Empfang bereithalten, unabhängig davon, ob die angemeldet sind und unabhängig davon, ob Deine Eltern befreit sind.
2. Eigentlich müsstest Du Dich auch an Deinem Studienort anmelden - zumindest als Nebenwohnsitz. Selbst wenn Du da nur auf Zeit bleibst. Sämtliche Wohnsitze müssen angemeldet werden, und entscheidend ist für die Frage, ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast; wo Du mehr Zeit im Jahr verbringst. Hab da in meiner Vergangenheit mal der Behörde schön aufschlüsseln müssen, wo ich wie viel Zeit verbring.
3. Eigentlich müsstest Du für TV, Radio oder was Du auch immer in Deiner WG in Leipzig zum Empfang bereit hältst, auch nochmal GEZ-Gebühren zahlen. Also eigentlich insgesamt zwei Mal. Denn...
Zitat:
Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?
Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Gartenlauben, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.
Es spielt keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.
Quelle: s.o., Punkt Nr. 14
Klingt komisch, is aber so.
Wie gesagt: alles steht unter dem schönen Wort "eigentlich"...
Ach ja...
4. Eigentlich ham wir nen GEZ-Sammel-Thread...
Bearbeitet von: mb100 am 01.08.2010 um 16:13:23
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
wenn du woanders wohnst und dort anscheinend auch gemeldet bist (sonst würde die gez dich nicht anschreiben) , einen Fernseher, Radio/Autoradio hast musste zahlen
wenn du nicht zahlen willst ist das allein dein Problem,
nen Radio was du garantiert auch besitzt für 17,28 eur oder so wirst du dir ja alle 3 Monate leisten können, ansonsten bekommst du weiterhin auch Post.
hast ja ein Auto sonst wärst du ja nicht hier angemeldet und ein Blick durch die Seitenscheibe reicht für die Schnüffler, das du eins hast wissen die eh längst, hängen ja schön zusammen mit den Behörden.
kannst dir ja jeden Monat 6,-eur zur Seite legen ^^
Bearbeitet von: e46-fahrer am 01.08.2010 um 17:52:42
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Radio hab ich nicht .. Auto ist auf meinen Bruder angemeldet und der zahlt brav.. TV und Laptop füllen mein Zimmer.
Ich hab nur kein Bock ne fette Nachzahlung aufgedrückt zu bekommen weil ich so spät angeschrieben wurde.
Die Leipziger Adresse haben die ja eh nicht .. werden sie auch nicht haben, weil ich dort nicht gemeldet werde.. ist ja nur auf Zeit.
Mein Hauptwohnsitz ist in Berlin, eben bei meinen Eltern.
Die können doch behaupten, dass die Geräte in der Wohnung ihnen gehören .. wäre ja auch nicht gelogen.
eh du dich um eine befreiung kümmerst und um zig klauseln und so kramst gib doch einfach an das du keine geräte besitzt und gut ist :) in der WG musst du denen dann nur stecken, dass die keinen rien lassen sollen oder bleibst du zuhause gemeldet? noch besser, dann sagen deine eltern einfach immer du bist nicht da wenn einer kommt.
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ich bleibe zuhause gemeldet .. ja meine Eltern sie wie bereits geschrieben ZUUU gastfreundlich .. wenn da einer anfägt zu labern, dann überzeugt er die auch ! Und dann plappern se alles aus :(
Plappern dürfen sie soviel sie wollen. Nur nix unterschreiben. Der Typ hat erst eine rechtliche Handhabe, wenn der Zettel unterschrieben ist. Vorher kannst Du ihn sogar polizeilich entfernen lassen, wenn Du Dich belästigt fühlst. Der Lümmel hat auch nicht mehr Rechte als Dein Nachbar, Du oder ich. Und ohne Deine Unterschrift kann er rein garnichts machen, selbst wenn Fernseher und Radio vergnüglich in der Wohnung dudeln, während er an der Tür steht.
Bearbeitet von: Stefan177 am 01.08.2010 um 23:47:45
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
ganz wichtig:
diese grünen briefe immer öffnen und lesen. gibt nämlich auch die zwangsanmeldung - wenn man dann innerhalb von 14tagen keinen einspruch einlegt, bist du angemeldet.
und immer dran denken, die GEZ ist ein verein wie ein inkassobüro welcher im auftrag der gesellschaften/mandanten gelder eintreibt, nichts mehr! weder inkasso moskau, noch die GEZ ist eine behörde. und deren eintreiber welche sich gerne als beamten ausgeben, haben demnach auch soviel rechte wie dein nachbar.
selbst eine abmeldung bedarf keiner gründe und kann gekündigt werden wie deine mitgliedschaft im karnickelverein.
hatte selbst schon viel mit denen zu tun und es in kollaboration mit meinem anwalt auch super hinbekommen. seitdem ist ruhe (4 Jahre)
grüße norman
Bearbeitet von: Touri Normi am 02.08.2010 um 12:44:47
Understatement ist alles