Wenn Du Dir das Geld auszahlen lassen möchtest, funktioniert das auch. Allerdings erhältst Du dann nur den Netto Betrag vom KVA, d.h. ohne Mehrwertsteuer. Da sie ja nicht angefallen ist. Wenn Du reparieren lässt, kriegst Du den vollen Rechnungsbetrag erstattet.
Wenn Du reparieren lässt, musst Du die Rechnung einreichen, wenn Du nur abrechnen möchtest (=Geld), reichst Du den KVA ein.
Das was der KVA kostet muss die Versicherung normalerweise auch zahlen. Bin ich mir aber nicht sicher.