Wie viel kann ich beim Vertrag abziehen??
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Hi Leute,
bin stinksauer, am donnerstag Abend ist mein Handy "verreckt" (des usb am handy wo man des Lade/Verbindungskabel einsteckt hat kein Kontakt mehr).
Bin dann gestern gleich zu Vodafone und dann ja schicken wir ein und so, und drückt mir so n Halbvergammeltes Nokia in die hand (Wo der AKKU nach kurzen Telefonieren Leer wird).
Als ich gefragt hab wann ich mein handy wieder krieg, meinte sie nur kann 3 Wochen dauern.
So aber Dumm bin ich ja auch nicht, ich hab internet Flat/Telefon flat,
was kann ich denen bei der nächsten Rechnung abziehen, da ich mit dem Handy nicht ins Internet kann oder geschweige denn Telefonieren.
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!
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Hallo Steffen1212,
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Gruß
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Zitat:
da ich mit dem Handy nicht ins Internet kann oder geschweige denn Telefonieren.
versuch doch erstmal ein Ersatzhandy zu bekommen womit das möglich ist.
wenn du Glück hast lässt Vodafone sich auf eine Kürzung ein.
Aber würdest du auch deine Telefonrechnung kürzen wenn dein Rechner zu Hause defekt ist und du nicht ins I-net kannst?
der Kundensupport an der Hotline ist recht kulant, einfach mal anrufen
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370 Beiträge
Zitat:
[quote]
Aber würdest du auch deine Telefonrechnung kürzen wenn dein Rechner zu Hause defekt ist und du nicht ins I-net kannst?
(Zitat von: Tombo)
Nein aber ich hab von der Telekom auch kein Nagelneuen Computer, und zahl ihn in Verbindung mit der Leitung. Deshalb heißt es ja Garantie, es wird GARANTIERT dass der Rotz funktioniert.
Inet handy? ich bin froh dass ich des mit Farbdisplay gekommen hab, und net des 3310...
welche nummer ist die Kundensupport?
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Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
Zitat:
[quote]
Aber würdest du auch deine Telefonrechnung kürzen wenn dein Rechner zu Hause defekt ist und du nicht ins I-net kannst?
(Zitat von: Tombo)
Nein aber ich hab von der Telekom auch kein Nagelneuen Computer, und zahl ihn in Verbindung mit der Leitung. Deshalb heißt es ja Garantie, es wird GARANTIERT dass der Rotz funktioniert.
Inet handy? ich bin froh dass ich des mit Farbdisplay gekommen hab, und net des 3310...
(Zitat von: Steffen1212)
Immer wieder interessant zu sehen welche Forderungen mit einer Selbstverständlichkeit gestellt werden.
Du hast einen Gewährleistungsanspruch darauf, daß dein Gerät innerhalb der Frist kostenfrei repariert wird. Daß man dir ein Leihgerät für diesen Zeitraum zur Verfügung stellt ist reine Kulanz, es sei denn du hast eine zusätzliche Garantie in der eben genau dieser Punkt vereinbart ist.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Also bei der telekom wird nichts zur Reparatur eingeschickt.
Habe nach zwei Tagen ein komplett neues Gerät bekommen.
Es hieß, dass sich das hin und hergeschicke sowie die Diagnose nicht rechnet.
Einfach ein neues Handy (wenns innerhalb der Gewährleistung ist) dem Kunden übergeben ist einfacher.
Und ich zufrieden.
Rein rechtlich haben die aufgrund der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung das Recht, das Gerät zwei mal nachzubessern. Das heißt bis zu zwei mal können die es einschicken zum nachbessern. erst danach hast du ein recht auf neulieferung oder rücktritt vom vertrag.
Zitat:
Rein rechtlich haben die aufgrund der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung das Recht, das Gerät zwei mal nachzubessern. Das heißt bis zu zwei mal können die es einschicken zum nachbessern. erst danach hast du ein recht auf neulieferung oder rücktritt vom vertrag.
(Zitat von: b-mw-323)
Ne, stimmt net. Die Nachbesserung kann gem. § 439 I BGB entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen; die Wahl hat hier grds. der Kunde. Allerdings kann der Verkäufer die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten zu ermöglichen ist (=> § 439 III BGB).
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ich sollte mal meine wirtschaftslehrerin hauen gehen, die hat uns das genau so gesagt.
aber vermutlich wird der verkäufer, wenn er clever ist, angeben es ist für ihn unverhältnismäßig teuer und wir sind wieder bei der nachbesserung
Zitat:
ich sollte mal meine wirtschaftslehrerin hauen gehen, die hat uns das genau so gesagt.
aber vermutlich wird der verkäufer, wenn er clever ist, angeben es ist für ihn unverhältnismäßig teuer und wir sind wieder bei der nachbesserung
(Zitat von: b-mw-323)
Mach des. Oder ich hau die Riege meiner Zivilrechts-Profs samt Gesetzgeber, weil die ham das behauptet, was im Gesetz steht:
Zitat:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Ein Blick ins Gesetz wirkt manchmal Wunder...
Und manchmal kann es durchaus sein, dass eine Neulieferung im Endeffekt günstiger kommt. Wenn Du an so Fünf-Euro-Massen-Artikel (=> USB-Sticks) denkst, wo der Mechaniker, der das Ding reparieren soll, schon 30 Euro pro Stunde will.
BTW, merke: BWLler ham keine Ahnung von den Rechtswissenschaften (*gggggg*)
Bearbeitet von: mb100 am 31.07.2010 um 18:36:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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achso ich muss also weiterhin normal zahlen,
wenn ich aber ne schraube in ner Rigipsplatte nicht ganz reindreh und der kunde dann anruft und sagt der Maler kann nicht weitermachen, ich dann in 2 wochen die schraube erst reindreh, muss ich dem Kunde XXXX € zahlen weil sich sein einzugstermin verschoben hat....
Ich seh es einfach nicht ein, ich mach n Vertrag und krieg n Gerät dazu, was dann kaputt geht und ich nur noch 1/3 meines Vertrags nutzen kann aber trozdem 1/1 zahlen...
Da muss doch was im BGB stehen.
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Auch wenn du es nicht einsehen willst:
nein.
Du hast keine Chance.
Deine Leistung kannst du weiterhin im vollen Umfang nutzen, die Beigabe (das Handy) wird repariert und somit ist alles ordnungsgemäß und rechtens. Es entsteht dir kein Schaden.
Das Thema hätte viel Diskussionsstoff, aber du kannst hier nun mal nichts machen.
Es gibt viele Dinge die einem nicht recht sind, aber man kann es nicht ändern.
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Natürlich ensteht mir ein schaden, ich kann nicht ins internet und telen auch nicht.
Das handy war beim Vertrag dabei, da muss doch was im bgb stehn...
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
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Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!
Oh Mann, es steht nichts im BGB. Wäre ja schlimm wenn da so ein Kasperkram festgelegt wäre.
Und es entsteht dir auch kein Schaden, außer deinen Frust den du äußerst.
Und wieso kannst kannst du mit Leihgerät nicht telefonieren?
Du kannst die Leistung im Vollen Umfang nutzen.
Es steht nirgendwo, dass der Vertrag nur in Verbindung mit dem Handy Gültigkeit besitzt.
Aber statt hier rumzustressen, solltest du mal bei der Kundenbetreuung anrufen und fragen ob da was zu machen ist.
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Wenn Du nen Schaden ersetzt haben willst (was natürlich möglich ist, und da wären tatsächlich so Positionen wie Kosten für einen Vertrag, den man nicht nutzen kann, denkbar), dann müsste ein Verschulden seitens des Verkäufers bestehen. Das wird zwar vermutet, kann aber vom Verkäufer widerlegt werden. Und genau das wird er tun. Denn in meinen Augen hat er nicht fahrlässig gehandelt - und vorsätzlich erst recht nicht.
Du wirst ziemlich sicher leer ausgehen. Dank der EU is das BGB zwar verbraucherfreundlich, schnürt aber keine Geschenkpackungen...
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