Hallo,
ich habe auf mein Fahrzeug noch 2 Monate Gebrauchtwagengarantie. Heut war ich bei meinem Händler weil die linke tür von außen nicht mehr zu öffnen war. Anscheinend ist ein Bowdenzug rausgerutscht.
Der Servicemeister hat dann bei der Nummer meiner Garantievereinbarung angerufen und ihm wurde gesagt, dass auf solche Sachen keine Garantie bestehen würde.
In meinen Garantievereinbarungen steht zwar nicht drinne dass solche Fälle Garantie sind, es ist aber unter dem Punkt Garantieausschluss auch nicht von der Garantie ausgeschlossen.
Besteht nun eine möglichkeit da was zu machen? Hat jmd. erfahrungen? An wen könnte ich mich melden. Der Servicemeister meinte nur: Das sind halt "Baugrubenverträge".
Danke im voraus.
Gruß