Kfz Versicherung kündigt mich, kann ich...
...durch nen Abmelden des Fhz dieser Kündigung zuvorkommen?
Aufgrund des Vollkaskoschadens haben die mich zum 01.09.2010 gekündigt.
Mitglied: seit 2005
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Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kfz Versicherung kündigt mich, kann ich..."!
Gruß
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Mitglied seit: 03.02.2004
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Du kannst zwar abmelden und dadurch selbst kündigen, in der Versicherungsdatenbank wird aber trotzdem die Kündigung deiner Vers auch mit aufgeführt werden, da ja schon ausgesprochen.
Viel Glück beim Suchen einer Neuen.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Erster Schaden und dann gleich gekündigt?
Zitat:
...durch nen Abmelden des Fhz dieser Kündigung zuvorkommen?
Aufgrund des Vollkaskoschadens haben die mich zum 01.09.2010 gekündigt.
(Zitat von: angry81)
Hattest du nicht vor kurzem die selbe Frage bei der Rechtsschutzversicherung? Was ist dabei rausgekommen?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
2ter schaden innerhalb paar monaten, der zweite leider durch nen kollegen verursacht.
die rechtsschutz hab ich gekündigt, da war nur die frage, ob die mich trotz kündigung vorzeitig kündigen können.
Hallo Michael,
was kündigt dir deine Versicherung?
Nur die Vollkasko oder auch die gesetzliche Haftpflichtversicherung?
Wenn du (Versicherter) von dir aus bei der Versicherung (Versicherer) kündigt,
dann ist dennoch die Zahlung des kompletten Jahresbetrages rechtens.
Diese ist bereits erfolgt und die Versicherung hat ein Recht darauf, das einzubehalten.
Wenn die Versicherung dir kündigt, bekommst du den Anteiligen Wert rückerstattet.
Bei der Kündigung durch den Versicherer ist es anschließend (im Regelfall) relativ
schwerer als gewohnt, eine neue Versicherung zu finden. Weil: Irgendetwas ist
schließlich vorgefallen, das ist den zukünftigen Versicherern klar. Vergleichbar ist
dazu ein Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhälnisses aus dem Berufsleben. Das
kann (wenn man sich auskennt und es deuten kann) in etwa vergleichen.
Möglich ist auch, wenn man einen konkreten Ansprechpartner hat, z.B. einen
Makler, Versicherungsvertreter oder Ansprechperson in einer Filiale, den Vertrag
in beiderseitigen Einvernehmen aufzuheben. Dafür allerdings gibt es keine klar
strukturierten Regeln, Vorgehensweisen oder ähnliches. Das ist dann pure
Verhandlung und Kulanz von beiden Seiten. Und bei einem Direktversicherer schon
deshalb erheblich schwerer, da man erst einmal einen Ansperchparter finden muss.
Edit: Wegen deiner urprünglichen Frage: Also ich kenne deine AKBs nicht, das sind
die allgemeinen Kraftfahrtbedingungen, also das "Regelwerk" über die abgeschlossenen
Leistungen, Rechten und Pflichten beider Seiten, also halte ich meine Aussage allgemein:
Grundsätzlich, in deinem Fall: Das weiss ich nicht, tut mir leid. Bei den
Kündigungsfristen gibt es mehrere Aspekte. Zum einen kommt es auf den Grund an.
Z.B. einfach so, ohne Angabe von Gründen, dann bis zum Ablauf des laufendem
Versicherungsjahres. Beim Schadensfall, wenn du künigst, dann gilt eine Frist von vier
Wochen, und die beginnt erst nach derAnnerkennung respektive Ablehnung der sogennante
Leistungspflicht. Und wann diese eintrifft, das kann dir jetzt keiner beantworten.
Daher kann man auch nicht sagen, wann die Frist beginnt und ob dann deine Kündigung
oder die Seitens der Versicherung eintritt. Grundsätzlich aber: Die Sachlage ist ohnehin
gespeichert, in irgendeinem Computer steht das nun so, da wird auch eine Kündigung
nichts bringen.
Gruß Bardock
Bearbeitet von: Bardock am 25.07.2010 um 23:08:33
hier merkt man dann wohl doch den unterschied einer direktversicherung zur normalen. es wäre mal interessant zu wissen, ob eine große versicherung wie die allianz dich auch rausschmeißen würde? ich an deiner stelle würde es dann mal bei den größereren versicherungen probieren.
eine rechtsschutz sollte man immer haben :)
Mitglied seit: 05.04.2005
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815 Beiträge
Hallo,
ist mir auch schon mal passiert und ist letzten Endes kein Beinbruch.
Klar wird es jetzt etwas schwieriger eine neue Versicherung zu finden aber dies ist nicht unmöglich.
Blöd ist beispielsweise, dass die ganzen Direktversicherungen, welche natürlich übers I-Net abgeschlossen werden, bei der Angabe der Daten diese Frage nach der Kündigung durch den Vorversicherer dabei haben.
Da wird am Ende nichts anderes übrig bleiben, als zu einem Versicherungsvertreter direkt zu gehen, da die die Möglichkeit haben, nicht JEDE Frage zu stellen.
Außerdem kann man jemandem der einem Gegenüber sitzt, die Hintergründe einer solchen Kündigung auch viel besser erklären.
Muss eventuell nicht mal sehr viel teurer sein, sich an eine "ordentliche" Versicherung zu wenden.
Gruß
Mirko
die Frage ist, ob es überhaupt von Bedeutung ist, weil ich das Auto gestern abgemeldet hab und den neuen nächste Woche kaufe und dann, mit ner neuen Versicherung anmelde
Mitglied seit: 05.04.2005
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815 Beiträge
Das Problem ist, dass grundsätzlich bei einem Vorversicherer der Schadensverlauf bzw. die SF-Klasse abgefragt wird. In diesem Moment wird dann sicherlich auch übermittelt, dass du dort gekündigt wurdest.
Bie einem Direktversicherer wirst du dann erfahren, dass du bei der Eingabe deiner Daten falsche Angaben gemacht hast und dadurch kein Vertrag zustande kommt bzw. nur mit völlig überzogenen Kosten. Geht das über einen V-Vertreter, bekommt der ein "DUDUDU" weil er die Frage nicht gestellt hat, jedoch wird sich eine ordentliche Versicherung nicht versuchen raus zu winden.
Gruß Mirko
Mitglied seit: 05.04.2005
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Wie schaut's aus?
Schon ne neue Versicherung gefunden?
Gruß
Mirko
Ajo, im Onlineversicherungsvergleich gabs EINE einzige, die mich unter den Umständen genommen hat.
Muss schauen, wieviel Prozent ich jetzt laufen werde und dann ggf mich neu orientieren