Wasserschaden Parkettboden!
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Folgendes Problem ist in meiner Wohnung aufgetaucht:
Im Jahre 2004 bezog ich meine jetzige Wohnung. Sie wurde vor meinem Einzug mit einem neuen Bad, neuen Bodenfließen in Diele und Küche, sowie Parkettboden ausgestattet.
Jetzt habe ich letzte Woche bemerkt, dass in einer Ecke in der Diele Schimmel ist..!
Genau dort wo die Brausetasse im Bad ist.
Desweiteren ist die Feuchtigkeit ins Wohnzimmer gedrungen und hat den Parkettboden beschädigt.
Der Parkettboden ist im Eingangsbereich leicht gewölbt.
Der herbeigerufene Hausmeister hat sofort das Erneuern der gerissenen Fuge an der Brausetasse veranlasst.
Alles weitere würde er mit der Hausverwaltung abklären.
Nun ist es doch so, dass ich nichts dafür kann, wenn eine Silikonfuge reisst und ich diese ja auch nicht dauernt kontrollieren kann.
Könnte die Verwaltung das nun so auslegen, dass ich die Dichtigkeit des neuen Badezimmers überwachen muss?
Da derzeit noch nichts weiter passiert ist, habe ich noch keine Beratung in Anspruch genommen.
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Hallo Ich mag 3er,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wasserschaden Parkettboden!"!
Gruß
Es ist und bleibt ein Wasserschaden, den die Versicherung bezahlen muß. Wenn du eine Versicherung gegen Wasserschaden hast, kann es sein, daß dein Vermieter es ablehnt, seine Versicherung in Anspruch zu nehmen. Also erst mal abwarten, was dein Vermieter sagt.
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Zitat:
Es ist und bleibt ein Wasserschaden, den die Versicherung bezahlen muß. Wenn du eine Versicherung gegen Wasserschaden hast, kann es sein, daß dein Vermieter es ablehnt, seine Versicherung in Anspruch zu nehmen. Also erst mal abwarten, was dein Vermieter sagt.
(Zitat von: Old Men)
Aber ein Wasserschaden resultierend mangelhafter Abdichtung seitens der Firma, die das BAd eingebaut hat!
Kann der Vermieter nicht diese Firma in Regress nehmen?
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Die ausführende Firma ist in der Pflicht
Dir wird man seitens des Vermieters keinen Vorwurf machen, Du bist nicht verpflichtet, ständig alle Fugen und Ecken zu kontrollieren
Als Heizungsbauer muss ich 5 Jahre Gewährleistung auf meine Arbeit geben. Das gilt normal auch für Fliesenleger.
Allerdings muss der Schuldige erst durch nen Gutachter bestimmt werden.
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
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Zitat:
Als Heizungsbauer muss ich 5 Jahre Gewährleistung auf meine Arbeit geben. Das gilt normal auch für Fliesenleger.
Allerdings muss der Schuldige erst durch nen Gutachter bestimmt werden.
(Zitat von: jay x 412)
Nun ist aber die Fuge schon neu gemacht worden..
Also kann kein Gutachter mehr kommen.
Bin mal gespannt, was daraus wird.
ICh will meine Versicherung da nämlich nicht in Anspruch nehmen..warum auch?
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Du hast ja kein verschulden. Deine Versicherung wird nur gebraucht wenn du es auch verschuldest. (Wanne einlassen während man einkaufen fährt z.b. )
Parkett im Bad ist eh sehr Komisch, Fliesen und eine Feine Bodenheizung währe die bessere wahl gewesen.
Es ist zu erwarten das im Bad mal wasser auf den Boden kommt. Fugen kannst du garnicht kontrollieren da du nicht dafür ausgebildet wurdest ;) Musst ja auch nicht die Statik des Hauses beurteilen *lach*
Mach dir mal keinen Kopf darüber.
Zitat:
Alles weitere würde er mit der Hausverwaltung abklären.
Könnte die Verwaltung das nun so auslegen, dass ich die Dichtigkeit des neuen Badezimmers überwachen muss?
(Zitat von: Ich mag 3er)
1. Abwarten was die Verwaltung sagt.
2. Kan sie nicht! Ein ordentlich Renoviertes Bad sollte auch länger als 6 Jahre dicht sein. Deshalb ja die Gewährleistung von 5 Jahren.
Schlecht ist in dem Fall nur, dass die Fugen schon erneuert wurden und niemand mehr sagen kann, durch was diese undicht wurden d.h. - Falscher einbau der Duschwanne - nicht Ordentlich Silikoniert usw....
Würde mal abwarten was die Verwaltung sagt. Normalerweise sollte es deren Versichernung oder die der ausführenden Firmen übernehmen. Du hast normal nur den Stress mit den Handwerkern die zum Reparieren kommen^^
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
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Zitat:
Du hast ja kein verschulden. Deine Versicherung wird nur gebraucht wenn du es auch verschuldest. (Wanne einlassen während man einkaufen fährt z.b. )
Parkett im Bad ist eh sehr Komisch, Fliesen und eine Feine Bodenheizung währe die bessere wahl gewesen.
Es ist zu erwarten das im Bad mal wasser auf den Boden kommt. Fugen kannst du garnicht kontrollieren da du nicht dafür ausgebildet wurdest ;) Musst ja auch nicht die Statik des Hauses beurteilen *lach*
Mach dir mal keinen Kopf darüber.
(Zitat von: Jago)
Danke für die bisherigen Antworten!
@Jago..
Parkett ist nicht im Bad!
Das Wasser ist unterhalb der Bodenfließen von BAd und Diele bis zum PArkett im Eingangsbereich Wohnzimmer gelaufen..
So soll es lt. HAusmeister sein.
Werde noch 1 Woche warten auf Reaktion, da es hier um eine größere Mieteinheit mit über 200 Wohnungen handelt, dauern Entscheidungen und Aktionen der Verwaltung eben oft...schnell ist nur das Versenden der NK-Abrechnung.
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lass den schaden am pakett auf jedenfall SCHRIFTLICH als wasserschaden aufnehmen!
nicht das du, wenn du ausziehst, dafür haftbar gemacht wirst, von wg. du hättest zuviel putzwasser ausgekippt öder ähnliches ;-)
Nu mal los....
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Zitat:
lass den schaden am pakett auf jedenfall SCHRIFTLICH als wasserschaden aufnehmen!
nicht das du, wenn du ausziehst, dafür haftbar gemacht wirst, von wg. du hättest zuviel putzwasser ausgekippt öder ähnliches ;-)
(Zitat von: Pug)
Ja, das werde ich auch noch anfordern!
Diese Wohnanlage wird nämlich häufiger mal verkauft und dann kommt eine neue Verwaltung, die dann meist nicht alle Unterlagen bekommen hat..usw.
ICh musste sogar mal nachweisen, dass ich eine jahrelang zurückliegende NK Abrechnung bezahlt hatte.
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Zitat:
Du hast ja kein verschulden. Deine Versicherung wird nur gebraucht wenn du es auch verschuldest. (Wanne einlassen während man einkaufen fährt z.b. )
(Zitat von: Jago)
Falsch. Platzt -als Beispiel- im Haus ne Wasserleitung, tritt die Gebäudeversicherung für alle Schäden ein, die an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen entstehen. Dazu gehört z.B. auch ne Einbauküche des Mieters. Ist jedoch z.B. auch der teure freistehende Designerschrank des Mieters im Wohnzimmer betroffen, tritt dafür die Hausratversicherung des Mieters ein, nicht die Gebäudeversicherung. Dabei ist es egal, wer den Schaden verursacht hat. Hat der Mieter keine Hausratversicherung, ist das das Problem des Mieters. Klingt doof, ist aber so.
Bearbeitet von: Papa76 am 19.07.2010 um 16:23:33
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Zitat:
Als Heizungsbauer muss ich 5 Jahre Gewährleistung auf meine Arbeit geben. Das gilt normal auch für Fliesenleger.
Allerdings muss der Schuldige erst durch nen Gutachter bestimmt werden.
(Zitat von: jay x 412)
Silikonfugen werden regelmäßig als Wartungsfugen deklariert und werden in der Regel von einer Gewährleistung ausgeschlossen.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
...
Nun ist es doch so, dass ich nichts dafür kann, wenn eine Silikonfuge reisst und ich diese ja auch nicht dauernt kontrollieren kann.
Könnte die Verwaltung das nun so auslegen, dass ich die Dichtigkeit des neuen Badezimmers überwachen muss?
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(Zitat von: Ich mag 3er)
Nein. Vorausgesetzt, der Riss war nicht schon 1cm breit, nen halben Meter lang und auch für einen Laien deutlich sichtbar. Nur dann könnte die HV durchaus der Meinung sein, dass du den Riss zur Schadenminderung hättest umgehend melden müssen. Ansonsten wird vielleicht eine freundliche Bitte der HV kommen, dass du doch bitte zukünftig gelegentlich mal einen Blick drauf werfen könntest, um einen erneuten Schaden zu vermeiden. Mehr aber auch nicht.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
Die ausführende Firma ist in der Pflicht
(Zitat von: E36-Freak)
Selbst die Gewährleistung nach BGB von 5 Jahren (die sowieso keiner bei Silikonfugen gibt) wäre bereits abgelaufen.
Zitat:
Du bist nicht verpflichtet, ständig alle Fugen und Ecken zu kontrollieren
(Zitat von: E36-Freak)
Dem stimme ich zu. Wenn aber ein Mieter einen offensichtlichen Mangel nicht meldet, auf Grund dieses offensichtlichen Mangels ein noch größerer Schaden entsteht, der durch eine Meldung des Mieters an den Vermieter nicht entstanden wäre, dann kann der Mieter durchaus gegen seine Anzeigepflicht nach § 536 c verstoßen haben.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Danke Papa76, Du hast mir viel geschreibsel abgenommen. Wollte eigentlich auch noch was dazu schreiben, weil vieles was hier geschrieben einfach nicht stimmt und evtl. zu verwirrungen führen könnte. Aber Du hast es ja richtig schön auf den Punkt gebracht.
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Zitat:
Danke Papa76, Du hast mir viel geschreibsel abgenommen. Wollte eigentlich auch noch was dazu schreiben, weil vieles was hier geschrieben einfach nicht stimmt und evtl. zu verwirrungen führen könnte. Aber Du hast es ja richtig schön auf den Punkt gebracht.
(Zitat von: Marco535)
Bitteschön. Gern geschehen :-). Hatte vorhin ne Museminute im Büro und hab mir mal die Zeit genommen.
Bearbeitet von: Papa76 am 19.07.2010 um 21:22:00
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Danke für euere Mühe!
Also der Hausmeister hat die Sache der Verwaltung gemeldet und meint, dass ich damit nichts zu tun hätte.
Bin mal gespannt...weil der Parkettboden ist im Eingangsbreich hinübner..
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