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Moin Community,
ich hol am Montag ein Auto aus Augsburg ab für die Überführung hab ich ein Rotes Kennzeichen organisiert natürlich mit Vollmacht Kaufvertrag steht der Händler drin etc...
Das es sich um eine E500 handelt wird die Fahrt bis HH kein Schnäppchen werden.
Jetzt hatte ich vor eine Anzeige bei Mitfahrgelegenheit.de zu starten um ein paar Leute mitzunehmen um die Benzinkosten zu senken.
Aber wie siehts da rechtlich aus darf man das so überhaupt machen?
Ich mein die Fahrt findet so oder so statt ob da jetzt 5 drin sind oder 1 und der Umwelt tut man gleich mit einen gefallen ;).
Edit: Wo könnte ich da eigentlich Auskunft holen?
Bearbeitet von: ZerOne am 10.07.2010 um 21:39:53(Zitat von: ZerOne)
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Ich habe früher oft Leute über die MItfahrzentrale mitgenommen.
ICh bin seinerzeit gependelt Berlin-Ruhrgebiet.
Die Mitfahrer sind über die Mitfahrzentrale unfallversichert!
Wenn sie aber aufgrund eigener Aquise nach eine Mitfahrgelegenheit finden, dann eben nicht..
Im Falle eines Unfalls , den Du verschuldest, könnte es dann versicherungstechnisch Probleme geben
Ich würde mir da aber nicht so den Kopf zerbrechen.. Warum soll ausgerechnet dann was passieren?
Es könnte , aber was könnte nicht alles jeden Tag...?