Wie eventuell bekannt ist, hat ein Bekannter mein Auto in einem von Ihm verschuldeten Unfall etwas stärker deformiert.
Ich hab Vollkasko und den Schaden gemeldet und einen Vollkaskoschaden für meinen Schaden angemeldet.
Welche Versicherung greift wo und reguliert was?
Seine Haftpflicht meinen Schaden, meine Kasko den gegnerischen Schaden?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kostenübernahme Unfall"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Wie ist der Wagen denn genau versichert ?
Darfst nur du ihn fahren oder ist er für alle Fahrer offen ?
Wenn ja, würde die Kasko zahlen.
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148
Facebook
https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Kommt drauf an, was in deinen Vertrag steht, zb. alleinfahrer etc..(wenn dem so ist, kannst es dir ausmalen)
Deine Versicherung sollte eigentlich für alles aufkommen, dafür hast ja Vollkasko.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
ich weiß es nicht genau, wer drin steht als Fahrberechtigt. Muss SEINE Haftpflicht nicht in jedem Fall aufkommen?
Mitglied seit: 29.11.2008
paderborn
Deutschland
76 Beiträge
wenn du als alleinfahrer eingetragen bist dann ist er im prinzip ohne versicherungsschutz gefahren. die versicherung wird erstmal zahlen, würde dann aber sich das geld bei euch wiederholen.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Deine Haftpflicht bezahlt zunächst auf jeden Fall den Schaden am anderen Fahrzeug. Mit der Folge, dass Du natürlich hochgestuft wirst.
Deine Vollkasko sollte den Schaden an Deinem Auto bezahlen. Ebenfalls mit der Folge, dass Du hochgestuft wirst.
Es kommt jetzt natürlich tatsächlich noch drauf an, ob Du irgendwelche Ausschlüsse oder Beschränkungen in Deinem Vertrag abgeschlossen hast wie eben z.B. Halter = Fahrer. Und nur der Halter fährt.
Und natürlich auch die Frage, wie die Versicherung damit umgeht.
Und wie war der Unfallhergang. Auch bei Vollkaskoversicherungen gibts zig Ausnahmen, weshalb die Versicherung nicht zur Zahlung des eigenen Schadens verpflichtet ist.
Seine Haftpflicht bezahlt i.d.R. gar nix. Deshalb ist es ja immer etwas problematisch mit fremden Fahrzeugen zu fahren.
wozu ist denn die Haftpflicht da wenn nicht dafür nen eigenverschuldeten Schaden an Sachwerten anderer zu regulieren?
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Normal sind aber solche Schäden an Autos bei den Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Kommt wohl daher, dass es Leute gegeben hat, die jeden Unfall über die Privathaftpflicht abgewickelt haben, weil man da auch nicht nach nem Schaden hochgestuft wird.
Evt. zahlt aber vielleicht die Haftpflicht vom Kumpel die erhöhten Versicherungsbeiträge nach dem Hochstufen. Damals bei meiner alten Firma hatten wir da so eine Versicherung für diese Fälle. Aber das müsste halt zunächst gemeldet und geprüft werden.
Du meinst wohl seine private Haftpflichtversicherung.
Also das seine private Haftpflichtversicherung deinen KFZ Schaden zahlt.
Das ist in der Regel nicht in der privaten Haftpflichtversicherung drinnen.
Hier vl. ein ganz netter Artikel.Zitat: Nicht versichert sind Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte verschuldet hat als Nutzer eines Kraftfahrzeugs. (Ausnahme: Arbeitsmaschinen bis 20km/hoder andere Fahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit)
Oder auch:
Von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind generell Ansprüche wegen Schäden an Gegenständen, die der Versicherte geliehen, gemietet, gepachtet oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.Wobei man sagen muss das der Artikel von 2004 ist und es mittlerweile Versicherungen gibt die sowas durchaus mitversichern.
Ein Blick in die Police hilft da Wunder.
Natürlich kann man den Schaden auch einfach mal melden und auf Kulanz hoffen.
Bearbeitet von: herr_welker am 10.07.2010 um 13:49:41
Mitglied seit: 03.10.2005
Düsseldorf
Deutschland
40 Beiträge
Also ich mein mich dran zu erinnern das wenn du eine versicherung hast bei der der fahrerkreis beschränkt ist und jemand anderes damit einen unfall baut du 2 monate den höhren versicherungsbeitrag mit dem offenen fahrerkreis nachzahlen must.
hatten das problem das mein opa sich immer sorgen gemacht hat wenn ich sein auto gefahren bin aber mein onkel der anwalt ist meinte dann das das so wär...
Chuck Noris geht nicht jagen, den das beinhaltet die möglichkeit des Versagens.
Chuck Noris geht töten!!!
Das hab ich auch schonmal gehört, dass man den Betrag, was es gekostet hätte, wenn du ihn als Fahrer angemeldet hättest, nachzahlen musst. Den Sinn darin versteh ich nicht, denn die Versicherungen haben sonst ja auch nichts zu verschenken, aber sollte im schlimmsten Fall ja dein Vorteil sein. M. M. nach hat seine Haftpflicht damit gar nichts zu tun, ich meine die Privathaftpflicht zahlt nichts, was mit dem Auto zu tun hat, dass wäre auch zu schön, was denkst du was da für schindluder damit betrieben werden kann. Ich hoff für dich, dass deine Versicherung zahlt und kann dir nur raten, falls du es nicht hast, in den Vertrag aufnehmen zu lassen, dass deine Freunde auch Fahren dürfen ( hat bei mir nicht arg viel ausgemacht im Preis ).
Wie ist der Fall, wenn ich jemanden das Auto für eine Probefahrt gebe?
(beim Autoverkauf)
Zahlt da die Vollkasko, wenn der das Fahrzeug schrottet?
bzw. müsste ich das der Versicherung angeben?
Hi,
immer schön in einzelnen Teilen:
- die KFZ-Haftpflicht zahlt den generischen Schaden
- die Vollkasko zahlt (hoffentlich) Deinen eigenen Schaden
Damit ist die Sache mit dem Unfallgegner und Deinem Schaden abgeschlossen.
Die Sache zwischen Dir und Deinem Bekannten ist eine ganz andere Baustelle und hat versicherungstechnisch mit dem obigen Fall überhaupt nichts zu tun.
Du möchtest Deinen finanziellen Schaden, der Dir durch das Hochstufen Deiner Versicherung entsteht, ersetzt bekommen.
Verständlich, aber nicht sehr ausichtsreich.
Privat-Haftpflichtversicherungen schließen Ansprüche für fremde KFZ normalerweise aus.
Da kannst Du Dich mit Deinem Bekannten nur außerhalb der Versicherungen einigen.
Das wird er dann aus eigener Tasche zahlen müssen.
Entweder, er zahlt Dir die Schäden an beiden Fahrzeugen und ggfs. Personenschäden (was sehr teuer werden kann).
Damit musst Du Deine Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Oder er zahlt Dir Deine zukünftig erhöhten Versicherungsprämien.
Da die erhöhten Prämien Dich aber die nächsten 5-10 Jahre begleiten werden, kommt da auch ein hübsches Sümmchen zusammen.
Und dafür gibt es keinen rechtlichen Anspruch.
Du hast den Wagen aus freien Stücken zur Verfügung gestellt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
Deutschland
183 Beiträge
Bei Probefahrten wird zunächst auch die Versicherung zahlen, du musst dir dann auf Privatrechtlichem Weg dein Geld vom Unfallfahrer holen. Gleicher Fall wie bei Angry
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Zitat:
Wie ist der Fall, wenn ich jemanden das Auto für eine Probefahrt gebe?
(beim Autoverkauf)
Zahlt da die Vollkasko, wenn der das Fahrzeug schrottet?
bzw. müsste ich das der Versicherung angeben?
(Zitat von: herr_welker)
Dafür gibt es auf der ADAC Webseite spezielle Vordrucke welche
die Haftungsfrage zu 100% den Probefahrenden zuschreiben
wenn er unterschreibt, auf für Blitzer etc.pp.
Die Frage ist dann, inwiefern seine Versicherung zahlt oder ob
Du ihn im Fall der Fälle privat auf Schadensersatz verklagen
musst.
BMW Team Oberhavel