Zitat:
du ne frage hab ich an dich und zwar wo und wie bekomme ich in england ein 1.tageskennzeichen zum rüber führen?gruß stefan
(Zitat von: wien-bmw_e36)
Hi,
in England brauchst Du kein neues Kennzeichen, da beim Besitzerwechsel das bestehende dran bleibt.
Du brauchst eine Grenzübertrittsversicherung, die in England gültig ist.
Was ich jetzt nicht weiß, ob das V5-Dokument (quasi der Fahrzeugbrief, Schein gibt's nicht) umgeschrieben werden muss.
Frag bei der Driver and Vehicle Licensing Agency nach:
www.dvla.gov.ukWichtig ist auch die Steuermarke, die muss gültig sein.
Wie es in Ösiland aussieht - frag beim ÖAMTC nach.
In Deutschland gibt's 'ne Kurzzeitzulassung für 5 Tage.
Abholen, rüberfahren, dann sollte man noch 3 Tage für die Rückfahrt haben, wenn es nicht gerade Schottland ist.
Ansonsten mit Zugmaschine und Trailer.
Und wenn man über Belgien und Luxembourg fährt, zahlt man auch keine Maut...
Ciao - Carsten